Hallo,
ich möchte demnächst einen 87er Carrera zulassen. Der Wagen ist zwar ein detsches Modell, ist allerdings die letzten 11 Jahre in Spanien gelaufen. In Hessen benötigt man für die Zulassung seit 29.04.2009 in solchen Fällen eine "Erteilung einer Betriebserlaubnis nach §21 StVZO", wenn für das Fahrzeug keine keine EG-Typgenehmigung (Certificate of Conformity, COC) vorliegt. Benötigt wird weiterhin ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen und den ausländischen Fahrzeugbrief.
Das das COC glaube ich erst 1996 verbindlich wurde, gehe ich davon aus dass für das o.g. Fahrzeug kein COC vorliegt. RIst das richtig?
Danke,
Uli