Versicherung für Motorsport veranstalltungen

  • Ich will schon seit Jahren aktiver im Motorsport teilnehmen; leider fehlt mir immer wieder das Wagnis, zusammen mit anderen Porschefahrern auf die Rennstrecke zu gehen, da es wenig Klarheit darüber gibt, wer bei von mir verursachten Sach- oder Personsenschäden aufkommt.


    Meine aktuelle Versicherung HDI ( vermittelt durch den AVD ) weigert sich, Events " die zu erzielung von Höchstgeschwindigkeiten dient " abzusichern.


    Aktuell steht das " after Work Race " in Padborg an, dass man auch als GLP verstehen könnte, schließlich versuchen die Mitglieder des Porsche Club´s Schleswig - Holstein ihre Autos besser kennen zu lernen, dass es da Überholmanöver und verschiedene Rundenzeiten gibt ist nichts besonderes. Dieses Event will die HDI nach einsicht in das Anmeldeformular nicht absichern.


    Da sich bei den Event paar Millionen Euro auf der Strecke sich bewegen, habe ich kein nerv dort mit zu fahren, da man spez. als Neuling zu fahrfehlen neigt. Im falle eines Unfall´s wo man dann als Sündenbock abgestemmpelt wird, wird man schnell von wohlhabenden Heizungsbauermeister zum Sozialfall...


    Gibt es Versicherungen die solche Events absichern ; und was kostet das bei 20 Porsche und 3 Stunden Rennbetrieb ?


    MFG Andre´

    " Dein Auto ist ein halber Orgasmus "!! Kristina Teinat 6.12.2006 über mein SC

  • Man muss grundsätzlich unterscheiden zwischen den Veranstaltungen, die ggf über die reguläre Haftpflicht / Kasko abgedeckt sind und Veranstaltungen "zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten", für die man in jedem Fall eine Rennkasko-Versicherung benötigt.


    Bei der ersteren Art von Veranstaltungen ("Touristenfahrten", Fahrerlehrgänge, Gleichmäßigkeitsprüfungen, trackdays, ...) ist es ratsam, sich vorher mit der Versicherung über die Art des bestehenden Versicherungsschutzes zu unterhalten. Wenn man erst im Schadensfall auf die Versicherung zugeht, stehen die Chancen einer Kostenübernahme per se schlechter. Inzw wird bei einer Vorabklärung auch schonmal eine Vereinbarung wie "25% Eigenanteil bei Kaskoschäden" etc geschlossen ...
    Für die echten Rennveranstaltungen muss man eine Rennkasko-Versicherung abschliessen (wenn der Wert des Fahrzeugs das noch rechtfertigt ...), die idR einige 1.000€ Selbstbeteiligung einschliesst, ziemlich teuer ist (Wochenendprämie > Jahresprämie einer regulären Versicherung), ggf eine Fahrerhistorie verlangt und häufig steigende Selbstbeteiligungen pro Schadensfall hat.


    Bei beiden Arten von Veranstaltungen ist eine Frage wichtig: wird mit Haftungsausschluss gefahren oder nicht. Ohne Haftungsausschluss haftet man auch für alles, was man anderen "kaputtfährt" (inkl Schäden an Leben und Gesundheit etc: ein unkalkulierbares Risiko). Mit Haftungsausschluss ist der maximale Schaden idR auf das eigene Fahrzeug (und die eigene Gesundheit) begrenzt ...


    Viele Grüße
    Eckhard

    Wer später bremst ist länger schnell.

  • Danke Eckhard, für die umfangreiche Auskunft.


    Es wird mit Haftungsausschluss gefahren; mein Anwalt versteht es aber so, das sobald ich den Haftungsausschluss unterschreibe, ich für Schäden der anderen Teilnehmer ( sofern ich als Sündenbock abgestemmpelt werde ) gerade stehen muss.


    Ich würde dir sonst gerne den Haftungsausschluss zu mailen um klarheit darüber zu bekommen; wie die Rechtslage wirklich ist...


    Meine Versicherung will damit nicht´s zu tun haben. Da mein SC Karrosseriemäßig keine Perle ist, nehme ich mein eigenes Risiko in kauf...


    MFG André

    " Dein Auto ist ein halber Orgasmus "!! Kristina Teinat 6.12.2006 über mein SC

  • Es wird mit Haftungsausschluss gefahren; mein Anwalt versteht es aber so, das sobald ich den Haftungsausschluss unterschreibe, ich für Schäden der anderen Teilnehmer ( sofern ich als Sündenbock abgestemmpelt werde ) gerade stehen muss.


    Nö, das ist ja gerade der Sinn eines Haftungsausschlusses: keiner haftet mehr für das, was er veranstaltet ... wenn ich bspw in einem VLN-Rennen einem von hinten in den Koffer krache, dann hat der eben Pech gehabt und ich zahle nur meinen eigenen Schaden.


    Sicher gibt es juristische Spitzfindigkeiten wie vorsätzliches Tun (was aber so gut wie nie nachweisbar ist), aber grundsätzlich ist Haftungsausschluss Haftungsausschluss.
    Du kannst mir den Passus des Veranstalters gerne mal mailen, dann kann ich meine (juristische Laien-) Meinung dazu sagen.
    Gruß
    Eckhard

    Wer später bremst ist länger schnell.


  • Nö, das ist ja gerade der Sinn eines Haftungsausschlusses: keiner haftet mehr für das, was er veranstaltet ... wenn ich bspw in einem VLN-Rennen einem von hinten in den Koffer krache, dann hat der eben Pech gehabt und ich zahle nur meinen eigenen Schaden.


    Im Gegenzug gibt es aber dann auch keinen Ersatz, wenn mir einer ins Auto kracht. Auch dann zahle ich den Schaden am eigenen Auto, selbst wenn ich völlig unschuldig war (je nach Haftungsausschluss und Verschulden eben).

  • Im Gegenzug gibt es aber dann auch keinen Ersatz, wenn mir einer ins Auto kracht. Auch dann zahle ich den Schaden am eigenen Auto, selbst wenn ich völlig unschuldig war (je nach Haftungsausschluss und Verschulden eben).


    Genau so ist das ... ich habe neulich wieder mal eine Heckschürze für den Cup-Porsche bezahlt, weil so ein Analphabet sie mir nach einem Überholvorgang abgerissen hat.


    Selbst bei Vorfällen wie diesem zahlt der Porschefahrer (#651) seinen Schaden selber, obwohl er sozusagen "aus heiterem Himmel" getroffen wurde, als er schon abgeschleppt wurde ... so hart ist Haftungsausschluss, Gruß
    Eckhard


    PS: am Anfang des Videos sieht man, wie ich mich nach einem Dreher aus dem Matsch wühle :B

    Wer später bremst ist länger schnell.

  • Die Haftungsausschlußerklärung sichert nur den Veranstalter ab.
    Außerdem werden über solche Schreiben mitlerweile , z.B. Rechten an
    Bilder an den Veranstalter abgetreten usw.
    Wer eine Versicherung möchte, wir haben unsere Veranstaltungen
    mitlerweile Versichert. Die Teilnehmer Instrucktoren Personen usw.
    Die Fahrzeuge mitzuversichern geht auch ist aber viel zu teuer !

  • Hier mal ein Beispiel für Haftungsausschluss auch unter den Teilnehmern:


    Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe der Einschreibung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen:
    - die FIA, DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, ...
    - die ADAC-Regionalclubs, den DMV, ...
    - den Veranstalter, die Sportwarte, den Rennstreckeneigentümer, ...
    - Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, ...
    - den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, ...
    - die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, ...
    ... verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb entstehen.




    Und ein Beispiel ohne Haftungsausschluss der Teilnehmer untereinander:


    a) Die Teilnehmer (alle Fahrer, Beifahrer, Teams, KFZ-Eigentümer, -Halter, Helfer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen vollumfänglich die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, sofern hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Teams haften für ihre Fahrer, Beifahrer, Gäste und Helfer.
    Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe dieser Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, und zwar gegen
    - den oder die Veranstalter, einschl. aller angeschlossenen Clubs, Vereine und Organisationen,
    - deren Helfer, Instrukteure, Sportleiter und Sportwarte,
    - den Streckenbetreiber einschließlich Streckenposten und sonstige beauftragte Personen und Firmen, ...
    - Behörden, Servicedienste, Sportwarte und alle Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
    - den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit ...
    - die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen, Firmen und Institutionen
    außer für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
    b) Die Haftung der Teilnehmer untereinander bleibt jederzeit bestehen; hier gilt kein Haftungsverzicht. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Schäden, welche sie während der Veranstaltung auf dem Gelände der Rennstrecke oder bei anderen Teilnehmern bzw. an deren Fahrzeugen verursachen, dem Geschädigten zu ersetzen und direkt mit ihm oder über die eigene Haftpflichtversicherung zu regulieren, sofern eine solche besteht.

    Wer später bremst ist länger schnell.

  • Diese ist nicht mehr Zeitgemäß Eckhard es fehlt der §25 so wie es dort steht ist es
    für einen Rechtanwalt aushebelbar wenn es zu einem Todesfall kommen sollte.
    Und es fehlt das Recht am Bild.... Wenn du Fotografische Bilnisse im Netz veröffnentlichst
    ohne die vorher die Einwilligung gehlt zu haben kann es teuer werden.
    Bei unseren schaut von Zeit zu Zeit ein Rechtsawalt vom DMSB darüber und verändert
    es wo es nötig erscheint.
    Ich such Sie mal raus !