hat das schonmal jemand aus dem forum gemacht?
leuchtet dann automatisch die airbag-fehlerleuchte?
kann man das airbaglenkrad ohne spezialwerkzeug gefahrlos entfernen?
ciaociao
veit
hat das schonmal jemand aus dem forum gemacht?
leuchtet dann automatisch die airbag-fehlerleuchte?
kann man das airbaglenkrad ohne spezialwerkzeug gefahrlos entfernen?
ciaociao
veit
Hallo veit,
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Dort wird jeder fündig! :-)
Moin,
ich denke schon das die Airbagleuchte dann leuchtet. Müsste mit einem Widerstand zu beheben sein.
Vor ausbau des Lenkrades lieber Batterie ab, dann kann nichts geschehen.
Hi,
benutze mal die Suche, evtl. auch im 944er BEreich, gab es schön öfters.
Da wird es wieder diejenigen geben , die aus Sicherheitsgründen abraten.
(m.M.: ist jedem selber überlassen)
Dann wird es diejenigen geben, die wegen TÜV abraten.
(den 968 er gab es aber ohne Airbag, somit müsste eine Eintragung eines Airbaglosen Lenkrades machbar sein.)
Dann ist da noch das Problem mit der Leuchte.
das wurde (wie oben beschrieben) meine ich mit einem Widerstand gelöst, da musste aber mal noch nachschauen.
Grüße
Huia
Können ist nicht das Problem,
erlischt da nicht die Betriebserlaubnis ?
Können ist nicht das Problem,
erlischt da nicht die Betriebserlaubnis ?
Servus Andy,
so schaut es aus [Blockierte Grafik: http://www.kolobok.us/smiles/big_standart/acute.gif]
Aber das interessiert hier keinen [Blockierte Grafik: http://www.kolobok.us/smiles/big_standart/wink.gif]
Ich finde ja auch sinnvolle Sachen die der TÜV leider verwehrt
wie eine Nabenverlängerung.... um besser am Lenkrad arbeiten zu können
oder
Schalensitze ohne Verstellung
um eine einmal eingestellte Sitzposition die optimal ist.
darf man umgehen, weil ich kein Argument finden kann um das zu verwehren.
Aber ein Airbaglenkrad für ein Straßenauto zu demontieren, weil ein anderes schöner aussieht.
Wenn wenigstens ein 5 o 6 Punkt Gurt montiert ist, dass der Kopf auf keinen Fall das Lenkrad erreichen kann.
Aber selbst in der DTM sind Airbaglenkräder vorgeschrieben.
Ich würde es auf keinen Fall machen !
Hi veit,
hatte gerade einen heftigen Crash mit Totalschaden (vgl. meinen Beitrag hier im Forum).
War nicht angeschnallt. Habe überlebt - dank Airbag...
Grüße
Jürgen
War nicht angeschnallt.
...tststs :Zaunpfahlwink:
War nicht angeschnallt. Habe überlebt - dank Airbag...
Und wenn du keinen Airbag gehabt hättest und dafür angeschnallt gewesen wärst, hättest du auch überlebt.
Von daher ist das jetzt kein Argument.
Bei meinen ehem. S2 Cabrio wurde der Airbag auf beiden Seiten vom Vorbesitzer deaktiviert (nach Frontschaden). Der Tüv machte nie Probleme weil in der Fahrzeug ABE kein Airbag eingetragen war und somit nicht zwingent vorgeschrieben ist. Ich hatte das ganze auch schriftlich vom Tüv Augsburg, habe die Unterlagen schon einmal einen Forumsmitglied zugeschickt. Das ganze trifft auch auf den 968" zu weiles auch ihn in der CS Ausstattung ohne Airbag gibt. Das Thema wurde aber schon mehrfach hier behandelt. Grüße, Uwe. PS: Ich würde aber trotzdem den Airbag nicht ausbauen.