Ich würde auf jeden Fall aus vertragsrechtlichen Gründen jeden gewährleistungsrechtlichen Mangel beim Verkäufer geltend machen.
Michael
Ich würde auf jeden Fall aus vertragsrechtlichen Gründen jeden gewährleistungsrechtlichen Mangel beim Verkäufer geltend machen.
Michael
Ich würde auf jeden Fall aus vertragsrechtlichen Gründen jeden gewährleistungsrechtlichen Mangel beim Verkäufer geltend machen.
Michael
Das ist auf jeden Fall zu empfehlen. Zahlt nämlich die Versicherung nicht kann man so noch den Verkäufer mit ins Boot holen.
Vielfach versuchen sich die Verkäufer ja auch aus der Affäre zu ziehen falls die Versicherung nicht zahlt.
Gruß, Marcus
Hallo,
vielen Dank für eure Infos
Oder man kauft den Wagen selbst privat aus der GmbH raus und verkauft anschliessend privat weiter.
Das ist bedenkenlos möglich ? Macht dann jeder, oder ? Der eine Vorbesitzer mehr ließe sich den nachfolgenden Käufern ja plausibel erklären.
Gruß,
Guido
Oder man kauft den Wagen selbst privat aus der GmbH raus und verkauft anschliessend privat weiter.
Das ist bedenkenlos möglich ?
Hinsichtlich der Abwicklung würde ein Gespräch mit dem Steuerberater nicht schaden.
Letztendlich kann Dir aber niemand was anhaben, wenn Deine GmbH ein Auto an Deine Schwiegermutter verkauft.
Ist meiner Meinung nach, ab einer gewissen Anzahl an Firmenwagen allerdings kaum mehr praktikabel.
Grüße
Czerny
Jemand sagte mir, das Privatverkäufer jetzt auch in einer 6 Monate Haftung sind. Weiss da jemand mehr zu?
Nein, sind sie nicht. Ein Sachmangelhaftungsausschluss bleibt wirksam. Ohne Ausschluss ist die Haftung die gesetzliche.
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