Fahrzeugverkauf ins Ausland?

  • Ich habe ein Fahrzeug zu verkaufen, für das sich ein Engländer interessiert und welches er unbedingt kaufen möchte. Nun ist der Wagen angemeldet und wird noch gefahren. Wen der Engländer nun das Fahrzeug kaufen will, dann möchte er es natürlich probe fahren. Aber wenn er es dann nimmt, kann ich es ja nichtmehr abmelden und er wird es ja von England aus auch nicht tun können.
    Melde ich es vorher ab, dann kommt der Käufer und nimmt es nicht, muß ich es wieder anmelden. Auch nicht sehr geschickt. Wie gehe ich da am klügsten vor?

  • Zitat

    Original von scubafat
    Wie gehe ich da am klügsten vor?


    Meine Idee: Fahrzeug abmelden, einen Termin mit dem Interessenten vereinbaren und dann ein Kurzzeitkennzeichen besorgen. Das meldet sich dann von selbst ab :D. Wobei ich leider nicht informiert bin, inwieweit man mit dieser Zulassungsform ein Fahrzeug in´s Ausland fahren kann...


    Gruß

  • Nun ja, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht nimmt, dann renne ich wieder zur Zulassungsstelle und melde es wieder an. Und genau dass will ich nicht. Im übrigen habe ich die die lausigste und unfreundlichste Zulassungsstelle, wie mir mein Autohändler schon bestätigt hat.

  • moin,


    der clevere Versicherungsnehmer beschafft das schon genannte Kurzzeitkennzeichen, "nagelt" es an seinen (noch zugelassenen)Renner
    und lässt den Briten probefahren. Je nach Entscheidung des Insulaners
    meldest du das Fz dann ab und lässt IHN mit dem Kurzzeitkennzeichen Richtung Insel ziehen...................


    Das KzKz kostet bei der Zulassungsstelle 10,5 € (NRW) und die Schilder noch mal
    25 €.


    Ob man mit dem KzKz ins Vereinigte Königreich darf, wäre dann Sache des Käufers.
    ]:-)
    Gruß L.

    Porsche 944 S2 Cabrio,

    Baujahr 1990,

    Farbe Sternrubin

    Km 188000 in 10/2018

  • Hi,


    ich verkaufte meinen Cayenne nach Äthiopien. Der Interessent kam mit seinem Bruder, der in D lebt, und fuhr das Auto zur Probe.


    Das Interesse war so eindeutig, dass wir zunächst gemeinsam Probe fuhren, das Geld direkt in meiner Bank einzahlten und noch am gleichen Nachmittag zur Zulassungstelle fuhren, um das Auto umzumelden, d.h. für mich abmelden, den deutschen Kfz.-Brief (heute Zulassungsbescheiniung) entwerten und mit dem Ausfuhrkennzeichen zuließen.


    Ich suchte für die Probefahrt natürlich extra einen Termin aus, wo die Zulassungstelle offen hatte.


    Das alles war in drei Stunden erledigt. Die Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen konnte man gegenüber der Zula abschließen, kostete aber ganz schön Knete.


    War wirklich alles problemlos.


    Grüßle aus BW :wink:


    Ralph

  • ...Vorschlag: Wenn ihr euch handelseinig seid, Geld kassieren, gemeinsam zur Zulassungsstelle abmelden, Papiere aushaendigen und er kann sich direkt Exportkennzeichen mitnehmen.


    Vorher auf der Zulassungsstelle klaeren welche Dokumente der Kaeufer braucht um die Exp.-Kennzeichen zu bekommen. M.W. nach bekommt man Kurzzeitkennzeichen nur wenn man auch eine Meldeanschrift in D hat.

    1989 G50 Coupe
    1971 911 ST 2.5 Replica
    1983 928
    1970 911 T


    Zitat meiner Liebsten: "...ich find Porsche ja sch*****, aber gib noch mal Gas !"

  • Zitat

    Original von BOX850
    M.W. nach bekommt man Kurzzeitkennzeichen nur wenn man auch eine Meldeanschrift in D hat.


    Das ist Schnee von Gestern - du kommst mit jeder Nationalität und Wohnsitz egal wo auf der Welt 5 Tages Kennzeichen.
    Wichtig ist nur, das dafür eine Versicherungskarte mit der grünen internationalen Versicherungskarte verwendet wird / kostet im Schnitt 5 bis 10.- EUR mehr / ansonsten gibt es im Ausland Probleme.

  • Zitat

    Original von Bernie 997 T


    Das ist Schnee von Gestern - du kommst mit jeder Nationalität und Wohnsitz egal wo auf der Welt 5 Tages Kennzeichen.
    ...


    Auch fuer 30 Tage ueberhaupt kein Problem.


    Liebe Gruesse, Werner

  • Zitat

    Original von wpayer
    Auch fuer 30 Tage ueberhaupt kein Problem.


    Nur bei 15 oder 30 Tage, bzw. 3 Monate, 6 Monate oder auch für 12 Monate ist es kein Problem - nur handelt es sich hier dann um ein Ausfuhrkennzeichen mit roten Balken an der rechten Seite und nicht um ein 5 Tages Kennzeichen mit gelben Balken.


    Ab 3 Monate müssen allerdings zuvor beim zuständigen Finanzamt der Stadt, welche das Ausfuhrkennzeichen austeilt, die KFZ Steuer für das Fahrzeug entrichtet werden. Es gibt viele Niederländer, die ihre Porsche mit einjährigen deutschen Ausfuhrkennzeichen bewegen, ist erheblich günstiger als den Wagen in NL anzumelden (LUXUSSTEUER). Nur eine Teil / Vollkasko gibt es für diese Kennzeichen halt nicht.