ZitatAlles anzeigenOriginal von Matze 964
Hi,
hier im Zitat aus dem Link steht alles Wesentliche drin:
Es geht also
a) um Italien
und
b) um Alkoholfahrten mit mehr als 1,5 Promille Blutalkoholgehalt.
Warum dann hier über das deutsche Grundgesetz, über Todesstrafe, über Kontrolldichte in Deutschland oder der Schweiz, über ein Glas Wein zum Essen etc. diskutiert wird, verstehe ich nicht.
Grüße
Matthias
Hi Matthias,
das verstehst du nicht? Na dann werde ich mal versuchen, dich "aufklären".
Also: grundsätzlich hast du natürlich Recht, dass es ZUNÄCHST in erster Linie um Italien ging.
Aber: da hat jemand den europäischen Gerichtshof ins Spiel gebracht und ein anderer die 0,00 Promillegrenze (Zitat: Alkohol hat am Steuer nichts zu suchen, etc., etc.) und wo in einem Land einmal ein Anfang gemacht wurde (siehe auch europaweites Rauchverbot in den Lokalen, etc., etc.) denken sicherlich einige Personen auch in anderen Ländern (wahrscheinlich auch in Deutschland) über die in Italien praktizierte Sache mit der Enteignung nach. O.K., ab 1,5 Promille!
Und da sind wir bei Deutschland angelangt. Wer immer noch glaubt, dass wir hier auf einer "Insel" leben, der irrt gewaltig (think global). Deutschland ist mehr denn je Befürworter und Macher des "europäischen Hauses".
Frei nach dem Motto: "wehret den Anfängen" wollte ich in diesem Zusammenhang auch deutlich machen, dass diese Sache in Deutschland so nicht möglich wäre.
Ich weiß auf Anhieb nicht wieviel man bei 1,5 Promille Alkohol im Blut getrunken haben muss, aber ich denke das sind schon "mehr als 2 Bierchen".
Trotzdem: richtig finde ich den Eigentumsentzug AUCH IN ITALIEN nicht. Zumal die bloße Kontrolle dort ja schon genügt. Es muss ja überhaupt noch nichts passiert sein.
So ich hoffe nun , dass ich mit diesen Ausführungen mehr Klarheit (oder Verständnis für die Argumentation) in die Diskussion gebracht habe.
Gruß