seh ich wie Peter
Erlaubte Geschwindigkeit ?
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Zitat
Original von
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__3.html
(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h
(-8 (-8 (-8
und warum dann hupen alle, wenn ich mit 50 über die autobahn fahre ?
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solltest vielleicht die Ketten im Sommer runternehmen.
Grins Andy
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Zitat
Original von urdi-987
@ Wolfgang: "halbe Sicht" nur, wenn Gegenverkehr droht - also gerade nicht bei baulich voneinander getrennten Richtungsfahrbahnen.
Gruß
Jo
Im gegenständlichen Fall schreibt der Threadstarter nichts von einer baulichen Trennung der Richtungsfahrbahnen. Im Gegenteil handelt es sich nach meiner Auffassung um eine enge Strasse(Güterweg) mit Gegenverkehr wo bei Begegnung von zwei Fahrzeugen beide Fahrzeuge zum Teil auf das Bankett ausweichen müssen um aneinander vorbeifahren zu können. Ergo, fahren auf 'halbe Sicht'.Gruss
Wolfgang -
Zitat
und es müssen mindestens 2 Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung vorhanden sein.
Nope, auch müssen die nicht durch eine Mittellinie getrennt sein. Es gibt da eine lustige Mautstrasse in der Eifel wo genau das zutrifft. Daher fahren dort alle im Bereicht der Stvo Breit genug, keine Gegenfahrbahn = ballern
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Nix ballern
wenn du denkst die NS wäre ein Rechtsfreier Raum viel spaß.
Da wären Geschwindigkeitsmessungen (Tempo 100)
Und Luftüberwachungen (Rechtsfahrgebot) der Polizei Koblenz.
Steht nirgendwo ist aber so.
Und jetzt bitte keiner zurückschreiben stimmt nicht.
Kenne mehrere Fälle.
mfg Andy -
Rechtsfahrgebot ist klar, Linksüberholung auch. Aber Tempo 100? Nur da wo Schilder stehen. Ansonsten no Limit. Das hat mit rechtsfreiem Raum nix zu tun, das ist ganz eng an der StVO.
Und Nebenstraßen ausserorts: Ja, wenn die Sicht es erlaubt, durchbrettern mit 100. Aber besser nur wenn sie asphaltiert sind.
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Irrtum Landstraße = 100km/h max.
Gab mal 2001 riesen Streß
und nur weil Dr.Kafitz da wohl richtig gewirbelt hat,
wird dort nicht mehr überwacht.Standen damals hab es selbst gesehen gegenüber der Tankstelle
Streckenabschnitt Döttinger Höhe.
Dort hatte jeder min 180 drauf. -
@ Andy: DöHö = Geschwindigkeitstrichter (130, 100, 80...), Breidscheid ebenso (bis auf 50 km/h runter) - ansonsten no limit (aber natürlich im Rahmen der StVO)
Gruß
Jo -
Mal der Reihe nach:
1. Die Frage des Threaderstellers: wie bereits mehrfach richtig gesagt wurde, muss die Geschwindigkeit maximal so gewählt werden, dass man innerhalb der halben Sichtweite anhalten kann, jedoch 100 km/h nicht überschreitet. Vgl. dazu auch § 3 Abs. 1 letzter Satz der StVO http://bundesrecht.juris.de/stvo/__3.html2. Außerorts gilt grundsätzlich Tempo 100 km/h, sofern nicht durch Schilder etwas anderes geregelt ist ODER es sich nicht um eine Straße handelt, die von der "Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen" erfasst wird. Vgl.: http://bundesrecht.juris.de/babrigeschwv_1978/__1.html
Dazu gehören also
- Autobahnen
- andere Straßen außerorts mit baulicher Trennung der Fahrbahnen beider Richtungen
- andere Straßen außerorts, die mindestens zwei markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.3. Auf der Nordschleife gilt daher grundsätzlich Richtgeschwindigkeit 130 km/h (sozusagen bauliche Trennung....), sofern nichts anderes durch entsprechende Verkehrszeichen geregelt ist, daneben die StVO wie gewohnt, d.h. also insbesondere das Verbot des Rechtsüberholens.