Salve.
Seit April gibt es eine neue BFH-Rechtssprechung, die einen auch als Privatperson verpflichtet, den Gewinn aus einem Autogeschäft, welcher innerhalb von 12 Monaten entstanden ist, zu versteuern. Also, Nachbar-Opi seinen seit Jahren in der perfekt klimatisierten Garage stehenden 964 RSR für 20.000 abschwatzen und für 100.000 verticken, bedeutet seit neustem, dass auf die 80.000 Steuern anfallen.
Umgekehrt gilt aber auch, dass Verluste aus einem privaten Autogeschäft geltend gemacht werden können, sofern diese innerhalb von 12 Monaten realisiert werden.
Meine Frage an die Steuerexperten: Gehören zum Kaufpreis auch die Reparaturen, die man während der 12 Monate zu bezahlen hatte (quasi als Erwerbsnebenkosten oder Instandhaltungskosten)? Also, 996 gekauft für 30.000 und 3 KWS-bedingte Neumotoren verbaut (á 15.000 EUR) und danach den Wagen entnervt für 20.000 verkauft, würde heissen 65.000 - 30.000 = 35.000 EUR für die Minderung der Einkommenssteuer?
Grüße
J.V.
P.S. Frage mich, wer so was angibt