Autofahrer können künftig bei einem Umzug innerhalb des Bundeslandes ihr altes Kfz-Kennzeichen behalten. Möglich wird dies durch eine ab September 2008 geltende Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), meldet die AXA-Versicherung. Die neue Vorgehensweise ist allerdings nicht verbindlich.