??? Darf ich zur Zulassungsstelle ohne Stadtsiegel fahren ???

  • Hallo zusammen,


    hatte meine Boxster letztes Jahr im Winter abgemeldet und möchte ihn nun wieder zulassen. Ich habe die Schilder sowie alle Papiere und eine neue Doppelkarte (brauche ich die eigentlich wenn es der selber Versicherer ist?). Nun meine Frage. Auf den Kennzeichen wurde das Stadtsiegel entwertet. Darf ich mit dem Wagen zur Zulassungsstelle fahren?

  • Hallo Andy


    Wenn überhaupt, dann nur mit einer schriftlichen Genehmigung von der Zulassungsstelle. Aber dafür musst du auch erst mal hinfahren. Die Variante ist ziemlich umständlich. Außerdem musst du die Kennzeichen anbringen und an der Zulassungsstelle wieder abmontieren; es sei denn du findest einen freundlichen Beamten, der mit dir ans Auto dackelt und den Zulassungsstempel aufdrückt. Wenn du die Möglichkeit eines Zweitfahrzeugs hast, Kennzeichen mitnehmen, anmelden, und zu hause montieren. Oder lass dir gleich Saisonkennzeichen machen, dann hast du alles aus dem Kreuz.


    Gruß Rudi

    ab 15.09.2005 Boxster 986 FL, lapisblaumetallic
    ab 01.10.2008 Boxster 987S atlasgraumetallic,
    ab 01.04.2016 Boxster 981S achatgraumetallic; SCHALTER (verkauft)
    ab 01.04.2018 Boxster 981 GTS achatgraumetallic; SCHALTER


    Diskutiere nicht mit Idioten, denn sie ziehen dich auf ihr Niveau und dort schlagen sie dich mit Erfahrung

  • Zitat

    Original von ttpille
    Hallo Andy


    Wenn überhaupt, dann nur mit einer schriftlichen Genehmigung von der Zulassungsstelle. Aber dafür musst du auch erst mal hinfahren. Die Variante ist ziemlich umständlich. Außerdem musst du die Kennzeichen anbringen und an der Zulassungsstelle wieder abmontieren; es sei denn du findest einen freundlichen Beamten, der mit dir ans Auto dackelt und den Zulassungsstempel aufdrückt. Wenn du die Möglichkeit eines Zweitfahrzeugs hast, Kennzeichen mitnehmen, anmelden, und zu hause montieren. Oder lass dir gleich Saisonkennzeichen machen, dann hast du alles aus dem Kreuz.


    Gruß Rudi



    Aus der Erinnerung heraus hätte ich ja gesagt.
    Mit Doppelkarte ist die direkte Fahrt zu Tüv und/oder Zulassung erlaubt.


    Gruss Andi

    Wer den ganzen Tag arbeitet, hat gar keine Zeit Geld zu verdienen.

  • Zitat

    Original von DerBottroper
    andi0815


    ja,sowas in der Art steht auch auf der Doppelkarte. Ich weiß nur nicht genau was damit gemeint ist.



    Der direkte Weg dorthin ist erlaubt. :thumb:


    Also kein Umweg zur Eisdiele etc. Zudem natürlich nur glaubhaft, wenn sie auch offen hat, also nicht am Samstag oder Sonntag. 8:-)


    Zudem sollte der richtige Versicherungsschutz ( Vollkasko sofern gewünscht ) auf der Doppelkarte vermerkt sein.


    Ein Kennzeichen benötigst Du auch nicht zwingend am Auto, wichtig ist nur, dass Versicherungsschutz ( durch die Doppelkarte dokumentiert ) vorhanden ist.


    Markus B.

  • Zitat

    Original von andi0815


    Aus der Erinnerung heraus hätte ich ja gesagt.
    Mit Doppelkarte ist die direkte Fahrt zu Tüv und/oder Zulassung erlaubt.


    Gruss Andi


    stimmt und das betrifft nicht nur das Stadtsiegel. Es geht dann sogar ohne Nummernschild. Aber wie schon gesagt, alles ohne Umwege.
    Gruß Heike

    Das Ausrufezeichen, ist die sachliche Ausdrucksweise meiner Emotionen!!!!!

  • Die direkte Hinfahrt ist erlaubt. Aber Nummernschilder müssen nach meiner Erinnerung dran sein. Die letzten, die zuvor gültig waren. Das Fahrzeug muss von aussen identifizierbar sein.
    Das Entscheidende ist die Versicherungsdoppelkarte, welche sofortige Deckung ausweisen muss, mindestens "ab Tag der Zulassung". Fahrgestellnummer sollte eingetragen sein, damit es im Schadensfall keinen Zirkus gibt. Das ganze funktioniert, weil die Zulassung und damit auch der Versicherungsschutz rückwirkend ab 0:00 Uhr für den ganzen Tag gelten.


    Claus

    Als ich dierser Signmatuer scherierb, hatter ich gererad erinmer Ladunmg Kafferer inm derer Tastatuer.

  • Zitat

    Original von SpeedFlap
    Die direkte Hinfahrt ist erlaubt. Aber Nummernschilder müssen nach meiner Erinnerung dran sein.
    Claus


    ist ja interessant. kann es denn sein, dass das von Bundesland zu Bundesland anders geregelt ist? ?:-(
    Wär ja möglich.

    Das Ausrufezeichen, ist die sachliche Ausdrucksweise meiner Emotionen!!!!!

  • Zitat

    Original von heibas


    ist ja interessant. kann es denn sein, dass das von Bundesland zu Bundesland anders geregelt ist? ?:-(
    Wär ja möglich.


    Fragen über Fragen. Klar, kann durchaus sein.


    Fakt ist. Mit Versicherungsbestätigung (Doppelkarte gibt es schon lange nicht mehr) ist die DIREKTE Anfahrt zur Zulassungsstelle statthaft, Mehr nicht.


    Warum man sich hier zusammen interpretiert, nun auch noch gänzlich ohne Kennzeichen durch die Gegend fahren zu dürfen ist mir schleierhaft.?:-(
    Der gesunde Menschenverstand muss doch schon sagen, dass ein Fahren ohne Kennzeichen immer Stress gibt.?:-)



    PS: Unser Verkehrsamt klebt auch Plaketten auf Kennzeichen, die am Fahrzeug montiert sind.


    Sollte es tatsächlich noch "Beamte" geben, die eine Demontage und das Vorlegen auf den Tresen verlangen?? Diese nette Typen würde ich mal darauf hinweisen, wer sein Gehalt und die Gebühren dafür bezahlt. Im gleichen Atemzug würde ich ihm mal die Rechnung für die Demontage/Montage der Kennzeichen erläutern und darauf verweisen, dass mein RA ihm die Rechnung gerne zukommen lässt...