Auffahrunfall. Mist!

  • Hallo Zusammen


    Bin heute einer, im achten Monat Schwangeren, hinten aufs Auto gerutscht. Kind und Mutter sind Gott sei Dank gut auf... :)


    Mein Schaden sieht wir folgt aus:
    Stosstange gerissen und leicht eingedrückt, Nummernschild hinüber, Motorhaube und auf beiden Seiten unterhalb der Scheinwerfer auf Kotflügel Kratzer bzw. Kontaktspuren. Keine Beulen. Bin Ihr (Gott sei Dank!) genau unterhalb Ihrer Stossstange ins Abschlussblech gerutscht...
    Spaltmasse Stossstange leicht verstellt.
    Nach Demontage des Kopfferraumteppichs folgendes Schadbild. Keine Deformation etc. zu erkennen "nur" am rechten Längsträger steht ein Daumennagelgrosses Stück Unterbodenschutz/Dichtmasse ab. Mann kann aufs nackte Blech gucken.


    Ein Guttachter kommt sich den Schaden anschauen (Vollkasko). Nur damit ich nicht ganz unbedarft in dieses Gespräch gehe: Was kann am Längsträger passiert sein? Kann ich auf eine Vermessung der Längsträger bestehen? Achsvermessung ebenfalls von Nöten? Was ist mit den Prallboxen und dem Aufprallträger unterhalb der Kunststoffstossstange??
    Ungefähre Schadenshöhe???


    Bin dankbar für jede Info. Die schicken jemanden von der Dekra. Die wollen wahrscheinlich den Schaden so gring wir möglich halten, oder?
    Was kann ich tutn wenn ich mit dem Gutachten nicht einverstanden bin?


    Danke Euch
    mfg Günni

  • Bei Kaskoschäden hat der Versicherer nach § 7 AKB das Recht, den Sachverständigen zu bestimmen. Besteht Uneinigkeit über die von dem Sachverständigen ermittelte Höhe des Schadens, ist nach § 14 AKB das dort geregelte Sachverständigenverfahren durchzuführen. Es entscheidet dann ein Sachverständigenausschuss, der aus zwei Mitgliedern besteht, von denen der Versicherer und der Versicherungsnehmer je eines benennt. Soweit sich die Ausschussmitglieder nicht einigen, entscheidet ein von beiden zu wählender Obmann. Einigen sich beide nicht auf einen Obmann, wird dieser vom zuständigen Amtsgericht benannt.

  • Hi Günni,


    unabhängig davon, dass die von Peter geschilderte Vorgehensweise zweifellos richtig ist, hab ich es bei einem meiner Kaskoschadensfälle schon mal trotz erheblicher Gegenwehr der Versicherung durchgezogen, mir meinen eigenen Gutachter zu nehmen und nach dessen Gutachten abzurechnen. Die Kosten für den Sachverständigen musste ich selbstverständlich selber tragen, doch diese Kosten waren sicherlich geringer, als mich der Abzug bei der Schadenshöhe durch den Versicherungsgutachter gekostet hätte.
    In wie fern diese Vorgehensweise vor Gericht hätte Bestand haben können, kann ich aber leider nicht sagen. Die Versicherung zog es vor zu bezahlen, nachdem ich mit der Klage drohte.

  • Es hätte dann Bestand, wenn der Sachverständigenausschuss oder der Obmann die Höhe des durch den Privatgutachter ermittelten Schaden bestätigt. In diesem falle bekämst Du die entstandenen Kosten ersetzt.


    Wie immer: keine Rechtsberatung, nur Privatmeinung.

  • vor dem streiten erst mal sehen was passiert.


    ein vernünftiges gespräch wirkt oft auch.


    hatte mal einen totalschaden wo ein nach der bewertung anschließendes telefongespräch mit dem sachverständigen eine aufwertung um € 2.000,-- brachte.

  • Ok...Das ist die Versicherungsseite. Wie sieht es mit dem eigentlichen Schaden aus? Was ist mit Längsträger/Vorderwagen/Achse vermessen etc. Ist das von Nöten? Kann ich darauf bestehen um evtl. verdeckte Schäden zu umgehen bzw. zu entdecken..?


    Bis dann
    Günni

  • Hi Günni,


    Sieh zu, dass du auf jeden Fall während der Begutachtung dabei bist und trage deine Bedenken ruhig und sachlich dem Sachverständigen vor. Wenn er Zicken macht oder auf stur schaltet, lasse ihn wissen, dass du durchaus über die zweifelhaften Praktiken von Privatgutachtern der Versicherungen informiert bist und das nicht hinnehmen wirst.
    Normalerweise kann man mit den Dekra-Leuten vernünftig reden, wenn die merken, dass man nicht auf der Wurstsuppe dahergeschwommen ist.
    Ich habe mal nen Hagelschaden mit nem Dekra Gutachter abgewickelt, da hat das Gutachten gepasst.

  • Bei meinen sämtlichen Kaskoschäden die ich bislang hatte mit meinen Auto's
    habe ich immer über meinen Anwalt einen eigenen freien Gutachter beauftragt.
    Da der gegenerische Gutachter schließlich im Gegenlager spielt, wäre dem sein Gutachten nie zu meinen Gunsten.
    Allerdings war ich bislang auch nie schuld bei den Verkehrsunfällen.

  • Zitat

    Original von Balboa
    Bei meinen sämtlichen Kaskoschäden die ich bislang hatte mit meinen Auto's
    habe ich immer über meinen Anwalt einen eigenen freien Gutachter beauftragt.
    Da der gegenerische Gutachter schließlich im Gegenlager spielt, wäre dem sein Gutachten nie zu meinen Gunsten.
    Allerdings war ich bislang auch nie schuld bei den Verkehrsunfällen.


    Wer ist denn der "Gegner" bei Kaskoschäden?


    Wurde hier mal ganz souverän KH- und VK-Versicherung verwechselt?


    *8)

  • Zitat

    Original von Balboa
    Bei meinen sämtlichen Kaskoschäden die ich bislang hatte mit meinen Auto's
    habe ich immer über meinen Anwalt einen eigenen freien Gutachter beauftragt.
    Da der gegenerische Gutachter schließlich im Gegenlager spielt, wäre dem sein Gutachten nie zu meinen Gunsten.
    Allerdings war ich bislang auch nie schuld bei den Verkehrsunfällen.


    das versteh ich jetzt nicht ganz :-a


    Entweder selbst schuld = Kaskoschaden oder nicht schuld = Haftpflichtschaden.


    Edit: Peter war schneller.

    Einmal editiert, zuletzt von Wolfman34 ()