Nachbarschaft24

  • Zitat

    Original von lfriedrich
    Leg das Ding zur Seite, und warte bis der Gerichtsvollzieher kommt, dann einen Anwalt holen und bloss nicht aufregen.


    Grundsätzlich gebe ich Dir ja recht, aber wie auch immer der Fall geartet ist, wenn ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde und der Mann mit dem Kuckuck vor der Tür steht, ist es definitiv zu spät für einen Einspruch, Anwalt oder ähnliches.


    Auf den gerichtlichen Mahnbescheid, der deutlich vorher kommt, sollte man schon reagieren, zumindest wenn er unberechtigt ist.

  • Zitat

    Original von matthias23


    Grundsätzlich gebe ich Dir ja recht, aber wie auch immer der Fall geartet ist, wenn ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde und der Mann mit dem Kuckuck vor der Tür steht, ist es definitiv zu spät für einen Einspruch, Anwalt oder ähnliches.


    Auf den gerichtlichen Mahnbescheid, der deutlich vorher kommt, sollte man schon reagieren, zumindest wenn er unberechtigt ist.


    OK - hast recht, habe mich da etwas in den Begriffen vertan. Wäre mal zu klären, ob das Inkasobüro einen gerichtlichen Mahnbescheid hat !! Glaub ich eher nicht.


    Lothar

    Infiziert seit: 1978 durch SC
    Ausbruch: 1997
    Virus: H-911-N-993
    Serum: P993 Targa + P944S2


    Wer seine Träume lebt, hat im Leben viel erreicht....

  • Gibt auch "echte" Inkassobüros, die rechtswidrig vorgehen. Irgendwann letztes Jahr flattert bei meinem Vater ein derartiges Schreiben rein, sie würden an ihm eine italienische Parkstrafe vollstrecken, zuzügl Gebühren, Spesen udgl.


    Ich habe denen dann in seinem Namen geantwortet und nachgefragt, ob ihnen Bekannt ist, dass sie gesetzeswidrig handeln und Amtsanmaßung betreiben.


    Ich wurde vom Geschäftsführer zurück gerufen, der das alles als großen Irrtum darzustellen versuchte. Natürlich habe mein Vater nichts zu bezahlen und er solle das Schreiben zerreißen. jaja... :wink: