ZitatOriginal von lfriedrich
Leg das Ding zur Seite, und warte bis der Gerichtsvollzieher kommt, dann einen Anwalt holen und bloss nicht aufregen.
Grundsätzlich gebe ich Dir ja recht, aber wie auch immer der Fall geartet ist, wenn ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde und der Mann mit dem Kuckuck vor der Tür steht, ist es definitiv zu spät für einen Einspruch, Anwalt oder ähnliches.
Auf den gerichtlichen Mahnbescheid, der deutlich vorher kommt, sollte man schon reagieren, zumindest wenn er unberechtigt ist.