Transporter mit LKW Zulassung! Was darf ich und was nicht?

  • ich habe hier einen opel movano l3h3 mit 3500kg zul. gesamtgewicht, der als lkw zugelassen ist und gewerblich genutzt wird.


    meine fragen nun:


    - darf ich damit sonntags fahren?
    - darf ich damit so schnell fahren, wie ich will (bzw. wie er kann)... also schneller als 80km/h.
    - muss ich einen fahrtenschreiber verwenden?


    und wie sieht das ganze aus, wenn ich noch einen hänger damit ziehe?!


    hab im www auf die schnelle nichts detailliertes gefunden und auf der zulassungsstelle konnten sie mir (natürlich) auch nicht helfen.

  • Zitat

    Original von coes
    ich habe hier einen opel movano l3h3 mit 3500kg zul. gesamtgewicht, der als lkw zugelassen ist und gewerblich genutzt wird.


    meine fragen nun:


    - darf ich damit sonntags fahren?


    Ohne Hänger ja, mit Hänger nein.



    Zitat

    - darf ich damit so schnell fahren, wie ich will (bzw. wie er kann)... also schneller als 80km/h.


    In der StVO heißt es: "für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t.... 80 Km/h"


    Zitat

    - muss ich einen fahrtenschreiber verwenden?


    Widersprüchlich. Die StVZO sagt dies:


    Zitat

    Persönliches Kontrollblatt/Tagesnachweis


    Fahrer von Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t bis zu 3,5 t müssen gem. § 1 Fahrpersonalverordnung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Diese Fahrer müssen ein persönliches Kontrollblatt führen (§ 1 Abs. 6 FPersV). Ist ein EG-Kontrollgerät bzw. ein Fahrtenschreiber in diesen Fahrzeugen vorhanden, dann muß dieser auch in diesen Fällen benutzt werden (§ 1 Abs. 7 FPersV).


    Dementgegen spricht jedoch das:


    Zitat

    Nach der VO (EWG) 561/06 sind grundsätzlich bei innergemeinschaftlichen Beförderungen im Straßenverkehr die EG-Sozialvorschriften anwendbar (Lenk- und Ruhezeiten), weiterhin müssen die eingesetzten Kraftfahrzeuge mit einem analogen EG-Kontrollgerät/Digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein.


    Diesbezüglich am besten bei deiner nächstgelegenen Verkehrspolizeidienststelle anrufen und nachfragen. Die wissen das.



    Zitat

    und wie sieht das ganze aus, wenn ich noch einen hänger damit ziehe?!


    80 Km/h + Sonntagsfahrverbot. Kontrollgerät, siehe oben.

  • Mal schauen, ob dich das zusammen bekomme:


    Fahrverbot am Wochenende mit Fahrzeug allein: nein
    mit Hänger: ja
    Vmax alleine: egal
    Vmax mit Hänger: max. 80km/h
    wenn gewerbliche Nutzung mit Hänger insgesamt über 3,5to Gesamtzuggewicht EG- Kontrollgerät vorgeschrieben


    EDIT: WOLFI war schneller und ich noch nicht fertig:
    http://www.logistikunternehmen.org/shop/s941924/s941924.htm


    Überholverbot auf Autobahnen wo angegeben mit Hänger
    in der Stadt über 2,8 to bei 2 Fahrspuren in eine Richtung nur die rechte erlaubt (richtig?)

    Einmal editiert, zuletzt von Q ()

  • Zitat

    Original von scubafat
    Sonntags darfst du bis 7,49 t fahren.


    Vorsicht!


    StVO §30, Abs. 3:


    Zitat


    (3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.


    Ist der Transporter als LKW zugelassen, fällt er beim Mitführen eines Hängers unter das Sonntagsfahrverbot.

  • Q hat Recht. Hab grad hier nen Beamten befragt.


    Bei über 3,5t zGG, also spätestens dann wenn du einen Hänger mitführst, brauchts ein EG-Kontrollgerät.

  • Zitat

    Original von Wolfman34
    Q hat Recht. Hab grad hier nen Beamten befragt.


    Bei über 3,5t zGG, also spätestens dann wenn du einen Hänger mitführst, brauchts ein EG-Kontrollgerät.


    KANN DAS MAL JEMAND AUSSCHNEIDEN UND EINRAHMEN??? :rf:

  • Es gibt sicherlich noch mehr Feinheiten...


    richtig? bis 3,5 to aber mit Hänger gilt auf Landstraßen ohne KRAFTFAHRSTRASSENKENNUNG max 60 km/h


    nicht zu vergessen, dass mit dem Hänger die Lenk- und Ruhezeiten gelten...

  • Zitat

    Original von Q
    nicht zu vergessen, dass mit dem Hänger die Lenk- und Ruhezeiten gelten...


    Auch hier gilt, Vorsicht! Lenk- u. Ruhezeiten gemäß den EG-Sozialvorschriften im gewerblichen Güterkraftverkehr gelten bereits ab 2,8t zGG aufwärts, sprich auch ohne Hängerbetrieb.