Rechtslage Werkstatt?

  • Hallo,


    folgende Situation: Wagen zur Inspektion, eben Anruf, beim Bremsflüssigkeitswechsel ist ein Nippel am Bremssattel abgebrochen. Neuer Sattel muss her. Hat jemand eine Ahnung, wie hier die rechtliche Lage ist? Ich soll nun einen neuen Sattel kaufen :(


    Ist gott sei dank ein Beetle und nicht der Elfer.


    Danke für eine fundierte Auskunft.


    Und ein sonniges Pfingstwochenende allen.
    Marcus

  • Grüße an den Werkstattbetrieb, wer ihn abgebrochen hat soll auch den Ersatz zahlen.


    Grüße


    peter0027

  • Hallo Marcus


    Ganz so einfach: "wer's kaputt macht, zahlt." ist es sicher nicht. Wenn man es genau nimmt, dann wäre der Nippel schon beschädigt gewesen, bevor entlüftet wurde. Die selbe unangenehme Situation besteht, wenn auf der Probefahrt der Motor hopps geht.
    Wobei eine Werkstatt für Beschädigungen an Kundenfahrzeugen eigentlich eine Versicherung haben sollte, die bei solchen Fällen greift. Die Werkstatt versucht nun erst mal den Schaden dem Kunden anzulasten, da unter Umständen die Prämie steigt.


    Greetz

    Nach 320'000 Spiegeleiern kann die Kantine nicht so schlecht gewesen sein!
    Harm Lagaay


    PS: Ich heisse nicht Greetz k:thinking:

  • Was tun?
    Ärgern und den Bremssattel selbst zahlen?
    Oder eben nicht?


    Rund 200 Euro, das sind immerhin 1,5 Tankfüllungen beim elfer bei den Pfingstpreisen an der Tanke


    ]:-)

  • Schwieriger Fall der leider immer wieder mal auftritt.
    Grundsätzlich sollte man sich aber die Frage stellen, warum das Ding überhaupt abgebrochen ist.
    Ursache können zwei verschiedene Gründe sein.
    1. Beim letzten Bremsflüssigkeitswechsel wurde die Schraube zu fest angezogen.
    2. Der letzte Bremsflüssigkeitswechsel ist deutlich länger als empfohlen (also zwei
    Jahre) her und diese hohlgebohrte nicht sehr stabile Schraube war schon zu
    festgerostet.
    Bei einem Beetle ist auf Grund des Fahrzeugalters sehr wahrscheinlich Variante eins auslösender Grund gewesen.
    Wenn jetzt die ausführende Werkstatt auch beim letzten Mal am Werk war, würde ich auf ein Entgegenkommen bestehen. Sollte das nicht der Fall sein, hätte ich beim Fordern ein schlechtes Gewissen...


    :wink: Andi

    Wer den ganzen Tag arbeitet, hat gar keine Zeit Geld zu verdienen.

  • Danke bis hierher,


    und hier die noch fehlenden Antworten:


    1. Keine Rechtschutzversicherung
    2. Intervalle wurden eingehalten, also nicht zu lange Zeitspanne dazwischen
    3. Es waren zwei unterschiedliche Werkstätten.


    Gruß
    Marcus

  • Hallo Markus


    ich habe ja selbst eine Werkstatt und bin auch Deiner Meinung wer den schaden verursacht muß auch dafür grade stehen.


    In Deinem fall würde ich jetzt hingehen und en satel wieder instandsetzen, den fall hatte ich neulich erst darum sage bzw schreibe ich das. Hier war auch der Nippel abgerissen, hätte ja auch etwas vorsichtiger ran gehen können, tja daraus lernt man zum Glück sind wir ja alle nur Menschen .


    Also Sattel ausbauen richtig einspühen und dann langsam mit einem linksausdrehen versuchen de abgerissenen Nipple wiedre raus drehen hat auch nach einiegen versuchen und etwas gedult geklappt, neuen Nipple rein Sattel einbauen und entlüften .



    Man muß nicht immer alles auf dem Kunden abwälzen


    Gruß Thomas




    www.autowerkstatt-Stein.de

    geht nicht gibts nicht.


    Schön das ich jeden Tag an Porsche schrauben darf.


    Autowerkstatt-Stein.de

  • Hier das Ergebnis:


    Den Bremssattel bekam ich in Rechnung gestellt. Es war ein bestelltes und benötigtes Neuteil. Jedoch hat mir die Werkstatt kulanterweise bei den Inspektionskosten (Arbeitslohn) einen Nachlass in der Höhe der Kosten des Teils gewährt. Sodass in Summe keine Mehrkosten für mich zum Tragen kamen.


    Dies nachdem ich mehrfach darauf hingewiesen habe, dass der notwendige Anruf bei mir erst nach Zerstörung des Sattels erfolgte und nicht während der Montage mit der Frage:"Lieber Kunde, zerstören oder nicht".


    Danke nochmals für Eure Hilfe.


    Gruß
    Marcus