ZitatOriginal von Q
Genaugenommen ist laut STVO das "Gasgeben beim Überholtwerden" auch verboten
Aber doch wohl nicht auf Autobahnen, sondern auf Landstraßen, wo man den Überholenden damit gefärdet!?!?!
Olaf
ZitatOriginal von Q
Genaugenommen ist laut STVO das "Gasgeben beim Überholtwerden" auch verboten
Aber doch wohl nicht auf Autobahnen, sondern auf Landstraßen, wo man den Überholenden damit gefärdet!?!?!
Olaf
Hallo Puro,
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]:-)Hm, schwierig zu definieren!
Autobahn, du rechts, TDI links, überholt dich, du gibst Gas und beschleunigst ihn aus; was hast du im grunde gemacht???
Rechts überholt
Oder wolltest du jetzt um die Zentimeter feilschen, wer vorne war?
Im grunde lächerliche Diskussion!!!
Hat einer den "Vergleichstest" im TV gesehen? Techart Magnum gegen Ziehdröhn C1 von München Nord nach Düsseldorf??? (420 km?)
Das Monster war ca. 15min. vor der Zitrone da unter Berücksichtigung vorgegebener Tempolimits bzw. Vollgas wo erlaubt, hat aber für über EUR 150 Sprit gebraucht während der Franzose mit 30 von seinen 36 ltr. auskam und überhaupt nicht anhalten musste.
Abgesehen vom Stress des Monsterchauffeurs...
ZitatOriginal von fechserl: Meiner Meinung nach ist der Boxster das optisch stimmigere Cabrio als der 11er
ZitatOriginal von Q
Genaugenommen ist laut STVO das "Gasgeben beim Überholtwerden" auch verboten
Ganz genau genommen steht in der STVO im §5, Abs 2:
ZitatÜberholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(Hervorhebung von mir)
Wenn man jemanden hinter sich hat der einen dazu bringt nach einem Überholvorgang von der linken auf die rechte Spur zu wechseln und voll zu beschleunigen ist erstmal die Bedingung des zweiten Satzes nicht erfüllt, der Möchtegern-Überholer hat keine höhere Geschwindigkeit...
Und in Abs. 6:
ZitatWer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
Dazu die Erläuterung zu Satz 1:
Das Verbot gilt für den „Eingeholten“, hinter dem ein aufholendes Fz. unter Verkürzung des Sicherheitsab. nach links ausschert (OLG Hamm in VRS 72, 137). Wenn zwei nebeneinander an einer Krzg. haltende Fze. nach Grün anfahren, verstößt der Fahrer des rechten nicht gegen die Regel, wenn er zügig bis zur höchsterl. Geschw. beschleunigt. Er wird nicht „überholt“ (vgl. OLG Hamm in VRS 29, 234).
Das Beschleunigen auf Beschleunigungsstreifen (§ 42 Abs. 6 Nr. 1 Buchst. e) wird von Satz 1 nicht erfasst.
Danke Jörg,
jetzt ist Q auch aufgeklärt.
Gut, daß in Deutschland (wo die Vernunft manchmal fehlt) wenigstens alles genau geregelt ist und man sich vom Richter dann überraschen lassen kann ...
ZitatOriginal von langas
Danke Jörg,
jetzt ist Q auch aufgeklärt.
Gut, daß in Deutschland (wo die Vernunft manchmal fehlt) wenigstens alles genau geregelt ist und man sich vom Richter dann überraschen lassen kann ...
Schlingel, Du....
Aber so langsam könnten wir den Fred ad acta legen; das wird eh nix mehr...
An die evtl. immer noch mitlesende A2-Fraktion: ich suche den 0-160 Wert des A2 FSI und finde ihn im weg nicht.
Weiss den jemand?
Danke und Grüsse
Ein A2-FSI Fahrer
Ich kann mir schon vorstellen wie das Nach-Rechts-Beschleunigen aussieht. Und ich muss zugeben das mach ich manchmal auch gern. Angenommen man überholt eine LKW-Kolonne mit ca. 140 km/h in der Konstellation:
"Normales Auto" (Golf z.B.) - Boxster - Drängler. Der Drängler drängelt. Der Boxster wartet bis der Golf überholt hat. Sobald der Golf nach rechts geht, wird dieser auch überholt und ich fahre dann ebenfalls dann nach rechts um zu beschleunigen. Der Drängler wird entweder kleinlaut, hält mit oder fährt an mir vorbei.
Meist überhole ich aber immer so auf Autobahnen, egal ob ich einen drängelnden Audi TDi oder einen Cruisenden M5 hinter mir habe. Hat weniger mit Provozieren zu tun, sondern mehr mit Spaß an 4.500+ rpm.
Ich denke das Problem mit den Dränglern hat der Boxster auch deswegen weil sich etliche Menschen gerne mit einem Porsche messen wollen. Und der Fahrer des getunten TDi oder tiefergelegten Golf 3 16V unterbewusst denkt: "Den kleinen Porsche könnte ich vielleicht sogar packen".
Für viele Leute, die bisher mit ca. 90-110 PS unterwegs waren und noch nie in einem stärkeren Auto auch nur mitgefahren sind, (z.B. auch in meinem Freundeskreis) ist auch ein 1.600 kg schwerer A4 mit 170 PS Diesel ein sehr spurtstarker und sauschneller Wagen. Was die 260 PS mit dem 1.400 kg schweren Boxster (986S) anstellen können diese Leute sich schlicht nicht vorstellen. Das selbe Problem, weswegen auch die Beschleunigung von Motorrädern oftmals von Nicht-Motorradfahrern massiv unterschätzt wird.
Hallo graue Gefahr,
http://www.a2-freun.de/forum/s…d.php?p=925557#post925557
Sollten etwa 24 sek. sein
@ Audi80/A2:
Cool, danke. Mir wäre der exakte Wert wichtig, da ich wissen will, ob er schneller ist als der Range Rover V8 (2003, der mit dem 4.4l BMW mit 286 PS), den sich ein Kumpel jetzt zugelegt hat.
Der hat 24.8 sek von 0 - 160, sollte also ein recht enges Rennen sein.
Vielleicht schaffe ich es demnächst mal, den Audi mit der Driftbox zu messen.