Porsche 924S - EURO 2 Umschlüsselung auch mit Nachrüst KAT

  • Hallo Leute,


    auch ich habe schon diverse Erfahrungen mit der Porsche AG und dem hiesigen TÜV, leider immer noch ohne Erfolg.
    Hier nochmals herzlichen Dank an Wooky für seine Mühe.


    Hat jemand Erfahrungen ob der Einbau eines Kaltlaufregler und somit die Euro 2 Norm auch bei einem 924 S mit nachgerüstetem !!!!, eingetragenem Original Porsche Katalysators (944/3) möglich ist ? Gutachten gibt es ja nur für 944er.


    Gruß Frank

    Meine Fahrzeuge:


    KIA Sorento
    FORD Fiesta
    Boot Glastron Miniday / 90 PS Evinrude

    2 Mal editiert, zuletzt von renano ()


  • Geht nicht. Wenn dann nur per Einzelabnahme beim TÜV was sehr teuer werden wuerde und fuer eine Einzelperson aufgrund der Kosten total uninteressant waere. Eine Gruppe von ca. 70 Interessenten koennte aber einen der Hersteller dazu bewegen das System fuer den 924S "zu entwickeln". Wenn das System schon fuer den 944er existiert, kann dieses System zwar 1:1 uebernommen werden, allerdings muss fuer den 924S dann ein neues Gutachten erstellt werden, welches sehr teuer ist. Die 70 Leute mueßten dann in Vorauskasse treten (das System wuerde dann wahrscheinlich so bei ca. 200 EURO liegen) und den Kauf verbindlich zusagen. Desweiteren wuerde ein 924S benoetigt werden, der einen N_E_U_E_N Kat verbaut hat, mit dem dann die Tests durchlaufen werden. Fuer den Mazda MX5 NA wurde z.B. so eine Aktion schon durchgezogen und mit Audis wurde dies auch schon so gemacht.


    Gruss


    ChristianderzumGlueckschonEURO2eingetragenhatanseinm924S

  • Wieviele Leute bekommen wir denn zusammen und hat jemand einen NEUEN Kat und kann sein Fahrzeug zur Verfügung stellen?


    Ich fang jetzt einfach mal eine Liste an:


    1 Hecktriebler
    2
    3
    4
    ...


  • So ist das fast die richtige Reihenfolge. Zuerst muss sich aber jemand einmal finden, der die ganze Sache in die Hand nimmt und durchzieht. Dann sollte zuerst einmal bei einem der KLR Hersteller (z.B. HJS, TwinTec, GAT) angefragt werden, welche Voraussetzungen es gibt um das System fuer den 924S zu entwickeln. Die Mindestanzahl kann z.B. von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich sein. Ich wuerde als erstes mal mit dem Hersteller anfangen, der momentan schon das System fuer den 944er liefern kann. Die o.g. Angaben sind alles Sachen, wie sie in der kuerzeren Vergangenheit waren.


    Ich schreibe mich nicht auf die Liste, da mein 924S schon EURO2 hat ;)


    Gruss


    Christian

  • hm da ich auch ein Euro1-gebeutelter 924S-Genosse bin und daran nur zu gern was ändern würde, könnte man bei so ner Aktion auf mich zählen! jedoch hab ich keinen neuen Kat verbaut, sondern derzeit den alten Porsche-orginal-Nachrüstkat von damals... :hack:
    also sagt bescheid... :)
    Gruß
    Toni

    Famed4Fusion rox!
    ****************
    99' 996 C4 Coupé
    86' 924S Indischrot (ex)
    86' 944 II Aplinweiss (ex)
    03' Mercedes Benz C 203 K T
    04' Audi A2 1,4 TDI colour storm
    11' Opel Ampera

  • Hallo Leute,


    ich habe einen Link beigefügt, der auf eine Ebay-Auktion verweist. Nur damit wir alle wissen worüber wir uns unterhalten. Weiterhin habe ich eine Telefonnummer und werde versuchen Kontakt aufzunehmen. Der nette Herr ist nur meistens nicht zu erreichen. Ich melde mich wieder.


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7959465355


    Gruß Frank

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    Einmal editiert, zuletzt von renano ()

  • Nabend,


    renano:
    ich habe die Eintragung eines Kaltlaufreglers in ein artgleiches Fahrzeug ohne ABE schon mal vorgenommen und auch eingetragen bekommen. Der KLR war für einen Sunny (mit ABE) und eingebaut habe ich ihn in einen 100NX (ohne ABE aber baugleich mit Sunny).


    Und weil die Frage schon mal da war, habe ich das hierhingekritzelt.
    http://pff-online.de/index.php…id%3D%26hilightuser%3D972


    Beschrieben hatte ich das auf:
    http://members.aol.com/ingbilly/fore2.html


    Meine Erfahrungen mit dem Hersteller des Kaltlaufreglers bezüglich technischer Auskünfte und knowhow kann ich nur mit #-p beschreiben.
    Beim TÜV hingegen ging es wider Erwarten recht kompetent zu.
    Abweichungen bei Getriebeabstufungen werden bis ca. 8% (alles Ermessenssache) akzeptiert, niedrigere Gewichte des umzurüstenden Fahrzeuges werden begrüßt, bessere Aerodynamik auch, Hubraum sollte gleich sein.
    Alles vorher beim TÜV selber abklopfen, die Sammelaktion mit einem KLRHersteller endet seltsam. Auch schon erlebt.


    Die ebay-Auktion habe ich mir grad angeschaut, das scheint doch jetzt ein KLRSystem für den 2,5er 44er mit Werkskat zu sein. Ist das somit nicht "easy going" für den 24S mit Werkskat? Da waren meine Fahrzeuge ja noch unterschiedlicher, da man es den Fahrzeugen überhaupt nicht ansah, daß sie baugleich sind.


    Allerdings gelten die ABE und die Regeln meist nur für die Schlüsselnummer der Fahrzeuge mit werkseitig eingebautem Kat, auch wenn technisch kein Unterschied bestehen mag (weiß ich jetzt nicht genau). Das Geheimnis der Umschlüsslerei mit einem Nachrüstkit zur nächstbesseren Steuerklasse ist die Schlüsselnummer des Ausgangszustands. Ein werkseitig verbauter Kat wird zu einer Schlüsselnummer XX im Brief geführt haben, während bei einem nachträglichen Einbau des Werkskats die Schlüsselnummer YY eingetragen wurde, die ein Kennzeichen für nachträglichen Einbau darstellt.
    Dreh- und Angelpunkt ist hier die Schlüsselnummer, nicht der technische Rüstgrad des Fahrzeugs.


    Edit: Jetzt muß ich nochmals was dranflicken:
    Ich habe mich seinerzeit auch mit der Erstellung eines Gutachtens bzw. mit der Nachfahrt eines Euro2-Zyklusses beschäftigt und an die Möglichkeit einer Realisierung durch Sammelbestellung eines Forums gedacht. Die Prüfung des Fahrzeuges kostet ca. 3000 Euros, dazu kommen noch viele Stellen, die eine Gebühr für die Ausstellung einer Bescheinigung und sonstigem Firlefanz zuzüglich gültiger Stempel und Erteilung einer KBA-Nummer bekommen. Und dabei ist erstmal nur die Tat berücksichtigt, nicht die Erteilung einer ABE. Im Falle eines Fehlschlages ist das investierte Kapital noch wertloser als ein Bündel Telekom-Aktien :) da alles für die Katz war. Dann heißts: Nochmal oder Vergiß es.


    Gruß
    Jürgen
    www.ingbilly.de

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  • Ähem - also eine Einzeleintragung ist evtl. wirklich beim TÜV moeglich, ich halte dies allerdings eher fuer eine grosse Ausnahme, da dies so normalerweise nicht funktioniert. Kann aber gerne jeder mal ausprobieren.
    Fakt ist: Fuer den Audi 200 Turbo 20V wurde kuerzlich so eine Aktion mit GAT durchgefuehrt und das hat alles geklappt. Derjenige, der die Sache durchfuehrt und sein Fahrzeug zur Verfuegung stellt, sollte dann auch in der Naehe von einem der KLR Hersteller wohnen. Bezueglich des neuen KATS ist es damals so geloest worden, dass die Gemeinschaft den neuen KAT bezahlt hat, sowie die Spritkosten fuer die Testzyklen (Neuer KAT - kostest von Porsche ca. 1200 EURO ? Dies waeren bei 70 verbindlichen Bestellungen gerade mal ca. 17 EURO fuer den Einzelnen - mit dem Testzyklensprit wird es genauso gemacht). Derjenige, der diese Sache fuer die Gemeinschaft durchzieht, hat sich meiner Meinung nach, den neuen KAT auch verdient - immerhin profitiert am Ende jeder gut von der Sache. Der Regler fuer den Audi hatte am Ende inklusive aller Kosten ca. 200 EURO fuer jeden Einzelnen gekostet. Beim Audi 200 Turbo 20V gab es allerdings noch keinen KLR, wie dies jetzt theoretisch mit dem 944er Satz im 924S funktionieren wuerde. Meine Freundin faehrt einen Mazda MX5 (NA) und da wurde die Aktion mit HJS durchgefuehrt und das Teil kostete meine ich 150 EURO pro System (ist schon eine Weile her daher, weiß ich es nicht mehr). Ich sehe persoenlich auch kein Problem einen 924S auf EURO2 zu bringen, wenn der 944er dies auch geschafft hat. Das Testfahrzeug muesste daher nur in einem guten technischen (motormaessig) Zustand sein und einen neuen Kat haben (der Auspuff muss logischerweise auch komplett ok sein und darf nicht undicht sein). Ein Risiko sehe ich bei so einer Sache eher weniger - es muss eben alles passend gemacht werden. Der einzige Haken der noch besteht ist, dass es evtl. eine Kilometerbeschraenkung fuer das Testfahrzeug gab (weiß ich aber nicht mehr genau - ich meine da war was mit unter 100.000 km) Ist aber auch egal - ich habe noch nie einen 924er gesehen, der ueber 100.000 km auf dem Tacho stehen hatte ... :roargh: %§!)


    Ich persoenlich habe EURO 2 - mich interessiert dies daher nicht. Ich finde es ist aber einen schlechten Weg diese Option gleich schlechtzureden, wenn dies nach meinen Erfahrungen schon 2x funktioniert hat. Logisch kann jeder versuchen, den 944er Satz bei seinem TÜV eintragen zu lassen. Da die Fahrzeuge sehr aehnlich sind, besteht die Moeglichkeit dass es klappen koennte. Da dies aber nicht der regulaere Weg ist und es letztendlich im Ermessen des TÜV Prüfers liegt, sehe ich hier keine einheitliche Loesung. Zudem wird der TÜV im vorab gar nichts zusagen. Dies bedeutet, erst das Teil kaufen, dann einbauen, dann zum TÜV. Wenn da dann irgend etwas dem Herrn Prüfer nicht passt (geht doch nicht - ist nicht das selbe Fahrzeug, Abgaswerte passen nicht da der Motor und KAT schoen aelter sind, etc.), dann sitzt der Einzelne erst einmal auf dem Trockenen und hat den Regler umsonst gekauft. Wird aber fuer ein Fahrzeug eine ABE durch den Hersteller freigegeben ist der normale Weg, dass vor dem Einbau die Abgaswerte von einer normalen AU Werkstatt (!!!) ueberprueft werden dass diese passen, dieses System dann eingebaut wird (kann man ja auch selbst machen ist auch relativ einfach), der Einbau dann von einer Werkstatt bestaetigt wird und ab geht es zur Zulassungsstelle fuer die Eintragung und man spart Geld. Man sollte bei den letzten Saetzen noch ein bißchen zwischen den Zeilen lesen koennen um zu verstehen, dass diese Variante die Bessere ist ;) . Ich meine auch, dass es mit der ABE am Ende keine Rolle spielt ob in dem relevanten Fahrzeug ein Originalkat oder ein Zubehoerkat verbaut ist. Wenn heute mein Kat in die Binsen geht (ich habe den Originalkat eingetragen) und dann einen Zubehoer Kat einbaue, interessiert dies absolut keinen Menschen mehr - bei der AU muessen nur die normalen EURO1- Werte passen. Zwischen EURO1 und EURO2 ist bei der AU kein Unterschied feststellbar. Dies wirft bei vielen jetzt wieder Fragen auf, wie dies sein kann. Ich moechte das jetzt aber nicht mehr schreiben, da dies nochmal viel Text waere. Nur soviel - es ist definitiv so, dass ein Fahrzeug mit EURO 1 bei einer normalen AU die gleichen Abgaswerte hat, wie ein EURO2 Fahrzeug. EURO2 hat nur etwas mit der Kaltlaufphase zu tun, was bei der normalen AU nicht gemessen wird und auch nicht gemessen werden kann.


    Wie oben geschrieben, habe ich kein Interesse an dieser Sache, da ich bereits EURO2 in meinem 924S nach der alten Methode habe - ist eben nur ein gutgemeinter Tipp von mir .....


    Gruss


    Christian


  • Hallo,


    hey, ich habe doch nix schlechtgeredet, ich wollte nur eine Möglichkeit zeigen, wie es auch gehen könnte.


    Trotzdem die Frage: Wie kommst Du drauf, daß man einen neuen Kat eingebaut haben muß. Der Kat mit dem ich die Abnahme machte, brachte nach 10 Jahren noch die Abgaswerte der erweiterten AU und somit war der Tausch des Kats nicht nötig.


    Weiterhin war ich bevor ich das Zeug gekauft habe beim TÜV, habe dort vorgestellt, was mir so vorschwebt und bekam eine, natürlich unverbindliche Zusage für die Eintragungsfähigkeit. Nicht ohne Auflagen.
    Es mußte die erweiterte AU bestanden werden und ein fachgerechter Einbau muß nachgewiesen werden. Also Begutachtung durch den Prüfer.
    Die Getriebedaten und Motordaten usw. wurden vorher geklärt. Ich hätte den KLR nicht gekauft, wenn ich nicht gewußt hätte, daß die Eintragung klappen würde. Auch eine AU hatte ich vorher gemacht um sicherzugehen, daß der Kat funktioniert.


    Daß zwischen Euro1 und Euro2 bei der AU, ja nicht mal bei dieser erweiterten AU kein Unterschied feststellbar ist, liegt daran, daß für die tatsächliche Messung zur Schadstoffausstoßeinstufung ein kompletter Fahrzyklus incl. Warmwerden des Motors mit Ausnahme der ersten 40 Sekunden betrachtet wird. Und grad beim Warmlauf ist mit relativ einfachen Mitteln (Luftzufuhr) am meisten "zu holen".
    Bei der AU hingegen wird doch nur die Funktion des Kats und der LamdaSonde überprüft. Deswegen fallen ja dabei die vielfach verbauten Metallkats nicht auf.


    Deswegen wird aber beim Einbau des KLR durch eine Werkstatt, die AUberechtigt ist, auch per Unterschrift bestätigt, daß mit dem Fahrzeug alles in Ordnung war. Hier hat die einbauende Werkstatt einen besonderen rechtlichen Status und ist somit für die Prüfung des ordnungsgemäßen Zustandes des Fahrzeuges verantwortlich. Somit unterschriebt die Werkstatt in diesem Falle in einer Art Sachverständigenfunktion, die bei Mißbrauch derselben auch zum Entzug der AU-Berechtigung führen kann.
    Bei meinem Einbau war dieser Status nicht von Belang, da die ABE für das Fahrzeug ohnehin nicht galt und der Sachverständigenstatus vom eintragenden Prüfer übernommen wurde.


    Nun, wie bereits gesagt, wollte nur mal Anregungen geben, wie es auch funktionieren kann.


    Gruß
    Jürgen
    www.ingbilly.de

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    Einmal editiert, zuletzt von Bill ()


  • Ich kann momentan nicht sagen, ob die KAT-Sache eine Bedingung von GAT war oder dies nur waermstens empfohlen wurde. Man kann aber den Eintragungsfall auch nicht mit einem Pruefzyklus einer ABE Genehmigung vergleichen - ich habe z.B. keine Ahnung was da alles fuer Anforderungen gestellt werden, damit eine allgemeine ABE erstellt werden kann. Fuer mich klingt es zudem logisch, so eine Abnahme nur mit einem neuen KAT durchzufuehren, da man so das ganze Abgasspektrum analysieren kann. Es ist aber auch moeglich, dass dies nur aus Sicherheitsgruenden geschehen ist, damit das Risiko eines "Durchfallens" bei diesen Kosten nicht so hoch ist.
    Fakt ist, dass im Falle Audi 20V neue KATS verbaut wurden. Ich habe bis jetzt in meinen eigenen Fahrzeugen (teilweise auch verflossenen Fahrzeugen) , sowie den Fahrzeugen innerhalb der Familie, 6 Fahrzeuge mit einem KLR ausgeruestet. Alle Fahrzeuge haben mit aelteren und gebrauchten Katalysatoren die strengeren Abgaswerte fuer den Einbau des KLR geschafft. Das 7. Fahrzeug paßte nicht, da hatten wir dann gleich einen Upgratekat verbaut. Bezueglich Deiner Vorgehensweise beim TÜV, haette ich es genauso probiert. Wie Du aber schon geschrieben hast, war im Vorfeld alles unverbindlich. Ich habe mit Behoerden sehr viel zu tun und auch mit dem TÜV habe ich schon einige Erfahrungen sammeln duerfen. Hier kann absolute Willkür stattfinden, es haette auch anders ausgehen koennen - solche Faelle habe ich persoenlich leider nur schon allzuoft erlebt. Ich bin aber ein "Kaempfer" ;) und gebe so schnell nicht auf, daher hat es dann mit Umwegen oder einem 2. Anlauf meistens dann aber doch geklappt ;) .


    Die Sache mit EURO1 und EURO2 hast Du richtig beschrieben, wobei man die Sache noch mehr ins Detail haette treiben koennen, dies war mir aber zu viel, daher hatte ich es nicht naeher erlaeutert.


    Deine Idee war ja auch nicht schlecht und hatte eben auch ihre Berechtigung. Mir gefiel jedoch diese Aussage nicht, dass meine Variante so mehr oder minder nicht praktikabel waere. Ich meine auch, dass der Themenstarter bezueglich dem TÜV etwas geschrieben hatte. Ich habe dies so verstanden, dass er schon beim TÜV gewesen war und nicht weitergekommen ist. Ich halte so eine Erfahrung dann auch eher fuer die Regel. Bei uns hier an der Haupt-TÜV-Stelle muß man erst einmal einen Pruefer finden mit dem man vernuenftig reden kann. Da rennen naemlich einige Halbgoetter bei uns herum. Die Meisten von denen blocken solche Dinge von vorne herein ab, weil es zu anstrengend ist oder ihnen zuviel Arbeit macht, sie gerade schlecht drauf sind oder weil denen eine Nase nicht paßt. Dies ist eben ein uebliches Phänomen wenn man mit "Behörden" (der TÜV ist eigentlich keine Behoerde) oder einem Monopolisten (bei solchen Sachen kann man nur zum TÜV gehen, da darf Dekra und Co. nichts machen) zu tun hat.


    Gruss


    Christian

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