Hi!
Eine Regulierung des Schadens ist noch immer nicht erfolgt. :shake:
Zwischenzeitlich wurde der Allianz durch meinen Anwalt der Sachverhalt hinsichtlich deren Rechtsanspruch zur Nachbesichtigung sowie eine Stellungnahme unseres Gutachters zum Vorschaden aus dem Juni letzten Jahres übermittelt.
Daraufhin folgte die Ankündigung der Allianz einen "Vorschuß" von 4000,- auf die Schadensumme zahlen zu wollen. Auf eine Nachbesichtigung des Fahrzeugs würde aber weiterhin bestanden. Gründe oder Argumente womit dieses Begehren gerechtfertigt wird, werden nicht gemacht. Hinweise auf geltende Rechtsprechnung werden kommentarlos ignoriert. Weiterhin ignoriert die Allianz weitgehend gesetzte Fristen und bewegt sich nur nach persönlichem Gespräch.
Insoweit ist die Sache nun klagereif. Es werden nun also 2 Personen als Fahrzeugführer,2 Firmen als Fahrzeughalter und 2 Versicherungen als schadenersatzpflichtige Unfallbeteiligte verklagt.Sofern die 4K tatsächlich eingehen sollten geht es noch um ca.10K.
Man kann sich gut ausmalen, was das für einen Aktenberg produzieren wird.
Klageschrift,Klageerwiederung aller Beteiligten,Erwiederung auf die Erwiederungen, Gerichtstermin/Gütetermin, Hauptverhandlung, Revision usw.
Updates folgen.
Aus dieser Geschichte lernen wir:
Jeder der ein einigermaßen exotisches Fahrzeug hat, sollte in regelmäßigen Abständen ein Wertgutachten erstellen lassen. Besonders dann, wenn etwaige Unfälle oder andere "Modifizierungen" am Auto vorlagen. Andernfalls sehen Schadenersatzpflichtige wohl grundsätzlich die Möglichkeit, Wertangaben in Zweifel zu ziehen und eigene Bewertungen vornehmen zu wollen. Dabei wird geltendes Recht und einschlägige Rechtsprechung ignoriert und dem Geschädigten erstmal der Rechtsweg zugemutet. Das dieser u.U. recht lang und teuer werden kann, kommt den Versicherern da natürlich noch entgegen. Motto: Abwiegeln, Abschweigen, Rauszögern,Hinhalten,Runterhandeln,Abspeisen.
Nicht zu vergessen ist der Besitz einer umfassenden Rechtsschutzversicherung, die heutzutage ohnehin, neben einem ausgefuchsten Steuerberater, existenzielle Lebensgrundlage ist! Ansonsten kann man gleich einpacken und der gegenerischen Versicherung die Bestimmung der Schadenhöhe überlassen...
Malzeit.
Joachim
PS: Wer mehr zum Thema "Nachbesichtigung" wissen möchte, findet hier eine gute Zusammenfassung.