Ich möchte auf einen Problemkreis aufmerksam machen, der sicherlich kaum bekannt ist und den ich hier auch nur kurz oberflächlich skizzieren kann:
Viele Homepages sind mit Werbebanner und Links versehen. Die Einnahmen aus derartigen Werbemaßnahmen gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, so dass grundsätzlich eine Gewerbeanmeldung als auch Steuererklärungen abgegeben werden müssen. Gegebenenfalls liegt aber keine Einkunftserzielungsabsicht vor, wenn z.B. die Kosten jahrelang höher als die Einnahmen sind.
Vorsorglich sollten also Belege aufgehoben werden, da es vorkommt, dass das Finanzamt aufmerksam wird und nachfrägt.
Bei der Umsatzsteuer kann ggf. die sog. Kleinunternehmerregelung greifen.
Allerdings:
Homepage – Besitzer, die sich gegenseitig dadurch unterstützen, dass jeder Partner auf den anderen Partner unentgeltlich durch einen Werbebanner oder Link hinweist, wissen regelmäßig nicht, dass hierdurch bereits umsatzsteuerliche Konsequenzen entstehen, da sog. tauschähnliche Umsätze vorliegen. Im Zweifel wird das Finanzamt den Wert schätzen.