Hallo,
jhat jemand von euch eine Ahnung wie die Versicherung bei einem Auto-Diebstahl abrechnet? Habe meinen 964er damals unetr Schwacke-Wert günstig bekommen, ersetzen die mir nun lediglich den damaligen EK-Preis oder den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert der Schwacke-Liste?
Ein Freund der bei der Versicherung arbeitet hat sich für mich erkundigt und es hieß sie rechnen nach Kaufvertrag ab. Aber ist das rechtens?
Hat jemand von euch damit Erfahrung?
Danke im voraus...
Gruß
Sascha