§21 was ist das genau und auf was muss man achten?

  • Hi Leute


    Ich würde mal gerne wissen was dieses §21 genau auf sich hat, was das kostet und auf was man in Vorwege achten muß!
    Auf was sollte man achten bei einem Fahrzeug was §21fällig ist?


    MfG Frank

    Wir bauen Autos die keiner braucht aber jeder haben will!!(Ferdinand Porsche)

  • Hallo Frank (heißen hier eigentlich alle so?)
    § 21 ist die Vollabnahme bei Fahrzeugen, die mehr als 2 Jahre (?) nicht angemeldet waren. Im Grunde ist das eine normale TÜV-Prüfung, nur teurer.
    Grüße Frank (ist kein Name mehr, sondern eher ein Sammelbegriff)

  • Hallo Sammelfranks!


    Vorsicht, das ist eine Einzelabnahme und teuer, so übern Daumen 500,-€, falls Du ein altes Auto nach den heute geltenden Vorschriften (insb. Abgas) überhaupt noch zugelasen kriegst. Außerdem sind 18 Monate ohne Zulassung die Grenze. Zur Info, § 21 StVZO lautet wie folgt:


    "Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
    Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Hersteller oder ein anderer Verfügungsberechtigter die Betriebserlaubnis bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zu beantragen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag ein Fahrzeugbrief vorzulegen; der Vordruck für den Brief kann von der Zulassungsstelle bezogen werden. In dem Brief muss ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder die Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) für den Kraftfahrzeugverkehr bescheinigt haben, dass das Fahrzeug richtig beschrieben ist und den geltenden Vorschriften entspricht; hat der amtlich anerkannte Sachverständige dies nicht im Brief, sondern in einem besonderen Gutachten bescheinigt, so genügt die Übertragung des Gutachtens in den Brief, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger bescheinigt hat, dass die Eintragungen im Brief mit dem Gutachten übereinstimmen. Hängt die Erteilung der Betriebserlaubnis von der Genehmigung einer Ausnahme ab, so müssen die Ausnahme und die genehmigende Behörde im Brief bezeichnet sein."


    Alles klar?
    durchgeknallt.gif



    Aus dem Teutoburger Wald grüßt
    Gerhard


    79er 924 bis`95
    92er 928 GTS Schalter LIP-OX 13

    Aus dem Teutoburger Wald grüßt
    Gerhard


    968 MJ 92

  • Hallo Sammelfranks und Hallo Gerhard,


    also immer wieder hört man Horrorgeschichten über den 21er. Und manchmal ist ja auch was dran. Wenn man ein 50 Jahre altes Auto in einer Scheune findet, keine Papiere hat und eigentlich nichtmal genau weiß, was es denn für ein Auto ist, dann kann die Abnahme verdammt teuer werden.
    Aber das betrifft uns eigentlich seltener.
    Viel häufiger ist der Fall nämlich der, daß einer von uns ein Auto kauft, das vor zwei Jahren oder so abgemeldet wurde und bis dahin gefahren worden ist. Der Brief ist vorhanden und keine undokumentierten Umbauten vorhanden.
    Dann muß diese TÜV-Abnahme nach § 21 erfolgen, weil nach 18 Monaten der Fahrzeugbrief ungültig wird.
    Und dann ist es in der Tat so, wie Frank II beschreibt: eigentlich eine ganz normale TÜV-Abnahme, nur etwas teurer, weil der Prüfingenieur den alten Brief Wort für Wort abschreiben muß. Ich habe das schon öfters durchmachen müssen. Zuletzt vor zwei Monaten. Da habe ich beim TÜV in Bad Reichenhall 49,-- € bezahlt. Zusätzlich muß man beim Straßenverkehrsamt bei der Zulassung 10,-- € extra für die Ausstellung eines neuen Fahrzeugbriefes berappen.


    so long, Gruß


    Dirk

  • Hallo nochmal,


    muß mich korrigieren. Die Gültigkeitsgrenze für Fahrzeugbriefe hat sich ja vor zwei Jahren geändert. Früher ist ein Brief verfallen, wenn das Fahrzeug länger als zwölf Monate abgemeldet war. Allerdings konnte man die Frist auf Antrag um weitere sechs Monate verlängern lassen - daher die achtzehn Monate. Heute verfällt der Brief nach zwei Jahren, dafür ist keine Verlängerung möglich.


    Gruß


    Dirk

  • Mal eine kleine Anmerkung noch dazu: Der Vater eines Bekannten von mir hat kürzlich einen voll restaurierten Mercedes-Benz SL 190 Baujahr 01/59 wieder zugelassen – der Wagen war zwischenzeitlich gute 20 Jahre (!!!) abgemeldet. Dabei hat er erfahren, dass ein Fahrzeug was einen neuen Fahrzeugbrief beantragt nicht den heute gültigen sondern den im Jahr der Erstzulassung gültigen Zulassungsbedingungen entsprechen muss (Aussage TÜV Angestellter Trier) – als Bespiel nannte der gute Mann alte Fahrzeuge die z.B. keine Gurte haben, aber trotzdem heute noch einen neuen Fahrzeugbrief ausgestellt bekommen... Die Panikmache bzw. Sorge das man ein altes Auto nicht mehr zugelassen bekommt – z.B. weil es gewisse Abgasnormen nicht mehr erfüllt etc. – ist unbegründet. Vorraussetzung allerdings dafür ist der weitgehend vorhandene Originalzustand.


    Gruß Mirko