Gerichtstermin-fragen

  • Hi


    Weis nicht ob es die richtige Rubrik dafür ist,falls nicht bitte verschieben.



    Also folgendes,hab gestern einen Brief vom Anwalt bekommen.Der Gerichtstermin ist in 3 Wochen.- Das war die Sache mit dem verschwiegenen Rahmenschaden-.
    Frage nun.
    Ist eigentlich der Anwalt bei der Verhandlung dabei?


    Im Brief steht das es eine mündliche Verhandlung ist,was heisst das genau?


    Dan müssen noch 300 DM Zeugengeld bezahlt werden,falls ich den Streit verlieren sollte.übernimmt die Rechtschutz diesen Beitrag ? und das Gutachten das ich damals gemacht habe ?.


    Leider kan ich diese Fragen,nicht dem Anwalt stellen da dieser im Urlaub ist :(


    MFG


  • Hi Hakan


    Viel Fragen, hier die Antworten ;)
    Wenn Du den Anwalt mit der Vertretung Deiner Intressen beauftragt hst, sollte er bei der Verhandlung dabei sein (dafür wird er schließlich bezahlt). Kommt darauf an, was Du mit ihm vereinbart hast.


    Mündliche Verhandlung heißt, dass die Verhandlung in einem Gerichtssaal vor einem Richter stattfindet. Die Zeit des Briefeschreibens ist dann vorbei, es wird "mündlich" verhandelt :)


    Ich nehme mal an dass es sich um einen Zivilpozeß handelt und nicht um einen Strafprozeß, und dass Du als Kläger auftritts. Dann mußt Du meines Wissens auch zunächst die Verfahrenskosten tragen, dazu zählen auch die Auslagen, die den geladenen Zeugen entstehen. Sollte der Prozeß mit einem Urteil zu Deinen Gunsten enden, wird der Beklagte eigentlich auch in die Kosten des Verfahrens verurteilt. Dazu gehören auch die Zeugenauslagen, Gutachter- und Sachverständigenkosten pp.
    Den Umfang der Leistungen Deiner Rechtsschutzversicherung sprichst Du am besten mit Deinem Versicherungsvertreter ab, der müßte es genau wissen. Es gibt zu viele unterschiedliche Vertragsklauseln.
    Bei einem Vergleich (d.h. ohne Urteil, wird gerne gemacht bei solchen Fällen) trägt jeder Verfahrensbeteiligte seine eigenen Kosten. Du solltest das vorher mit Deinem Anwalt besprechen.


    Gruß Andreas