Hallo,
hat jemand nähere Informationen über das neue Gewährleistungsrecht das ab dem 1.1.2002 gilt ? Das scheint ja einige Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenhandel zu haben... Das macht es wirklich überlegenswert einen Wagen bei einem Händler zu kaufen (wenn man dort dann noch P´s findet....), zumal ich im Jan. hoffe endlich einen S2 für mich zu finden...
Anbei mal einen Text den ich schon gefunden habe:
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Jeder Händler muss ab Januar nächsten Jahres 12 Monate dafür haften, dass der bei ihm gekaufte Gebrauchtwagen bei Übergabe mängelfrei ist. Galt bisher der Zusatz gekauft wie gesehen als erfolgversprechende Klausel im Kaufvertrag, um jegliche Verantwortung für den Zustand des Wagens von sich zu weisen, kommt mit der Neuregelung kein Händler mehr um berechtigte Ansprüche der Kundschaft herum.
Der wichtigste Part des neuen Gesetzes ist die Beweislastumkehr. Im Detail sieht das so aus, dass es während der ersten sechs Monate nach dem Kauf Sache des Händlers ist, zu beweisen, dass das Fahrzeug bei Übergabe frei von Mängeln war und der angezeigte Schaden auf Grund von normalem Verschleiß aufgetreten ist. Gelingt ihm das nicht, ist er zu kostenloser Nachbesserung, Preisminderung, Wandlung oder Rücknahme des Fahrzeuges verpflichtet. Erst nach diesem Zeitraum liegt die Beweislast, wie bisher üblich, wieder beim Kunden.
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Ciao Wolfgang