Rot über die Ampel und *bums*

  • Hi


    Ein Freund hatte gestern in der Ortschaft einen Unfall.Er isr rot über die Ampel ca.15-20 km/h zu schnell und hat dadurch einen Unfall verursacht.Der Führerschein wurde vor Ort noch eingezogen.Laut Versicherung kommt er ein Jahr den Schein weg,kan doch nicht sein oder?
    1.15-20 km/h zu schnell
    2.Rot über die Ampel
    3.Unfall


    MFG

  • Hallo Hakan,


    ich kenne einen ähnlichen Fall, nur kam da
    noch Alkohol dazu. Da gab's dann eine Freiheitstrafe
    zur Bewährung ... !!!
    So schlimm wird es hier nicht sein, aber einige Tausender
    Strafe plus x-Monate sind da ganz normal und
    nicht ungewöhnlich.
    Außerdem wird die Kaskoversicherung nur zum
    Teil einspringen weil es einen Strafbefehl
    geben wird, d.h. Er einen Teil seines eigenen
    Schadens selbstzahlen müssen.
    Wenn der Führerschein länger als 3 Monate
    eingezogen wird, ist es kein Fahrverbot sondern
    ein Einzug der Fahrerlaubnis. Das heißt der
    Führerschein ist -WEG- und -FUTSCH-. Er kann
    diesen dann bei der Zulassungsstelle - nach
    Ablauf der Sperrfrist des Gerichtes - wieder
    -BEANTRAGEN-. Natürlich gegen Gebühren und
    vielleicht auch unter Auflagen.

    Das wird sehr teuer plus das Jahresticket
    für den Bus plus den Anwalt.


    Ach ja, Ampeln sind gewöhnlich nur für 1-3
    Minuten rot ...


    Gruß


    Jürgen

  • Hi


    die Versicherung wird erst einmal den Schaden komplett bezahlen und darf nach dem Gesetz bis zu DM 10.000,- zurück fordern

  • Ist bei dem Unfall jemand verletzt worden?


    Ansonsten kommt es drauf an, was man dem Fahrer vorwirft. Für einen Rotlichtverstoß wird es kein Jahr Führerscheinentzug geben, auch nicht, wenn ein Unfall passiert ist. Allerdings dann, wenn statt der "einfachen" Ordnungswidrigkeit ein Verkehrsvergehen begangen wurde, so zum Beispiel ein "grob verkehrswidriges und rücksichtsloses" Verhalten des Fahrers. Nachzulesen im § 315c des Strafgesetzbuches. Auf die Aussage eines Versicherungsmitarbeiters wüde ich mich da nicht zu sehr verlassen, allerdings ist die sofortige Sicherstellung eines Führerscheins an der Unfallstelle auch nicht unbedingt von Vorteil für den Fahrer.
    Wenn man gegen die Sicherstellung Widerspruch einlegt, kann man zwar den Verlust des Führerscheins nicht verhindern, aber innerhalb der nächsten drei Tage muß ein Richter über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme entscheiden. Wenn der die Beschlagnahme bestätigt, kann man sich schon mal nach einem Fahrrad umsehen, irgendwie muß man ja mobil bleiben.
    Ansonsten, Anhörungsbogen abwarten, um zu wissen, was einem überhaupt vorgeworfen wird. Und dann noch mal hier posten.


    Gruß Andreas

  • Hi


    Danke Euch erstmal für die Antworten
    Ich hoffe es für Ihn das es nicht schlimmer kommt als es momentan ist.Als Student ist er ja sowieso nicht gut dran.


    MFG

  • Hallo Hakan,


    ich habe hier eine gute Seite eines Rechtsanwalts, der aus Passion viele Urteile, Kommentare und Tipps auf seiner Homepage gestellt hat: http://www.ra-kotz.de/


    "Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis


    Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß die Fahrerlaubnis im Strafverfahren entzogen werden wird, so ist schon eine vorläufige Entziehung unmittelbar nach Begehung der Tat zulässig. Gegen die vorläufige Entziehung kann Beschwerde eingelegt werden. Das ist aber nur sinnvoll, wenn wirklich gewichtige Gründe gegen die Entscheidung des Richters sprechen.


    Anwaltliche Beratung ist hier dringend zu empfehlen"



    "Wer über eine Lichtzeichenanlage (Ampel) fährt, die bereits länger als eine Sekunde rot ist, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von 250 DM, 4 Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Autofahrer, die innerhalb einer Sekunde über eine Lichtzeichenanlage fahren, werden lediglich mit 100 DM und 3 Punkten bestraft (kein Fahrverbot!)."


    Auf der Seite gibt es noch mehr Tipps...
    Ich denke, ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt ist in jedem Fall zu empfehlen.


    Ich habe nun eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsverstöße abgeschlossen, die übrigens auch im Ausland gilt, abgeschlossen.
    Kostet bei der HUK z.B. ca. 75.- DM im Jahr.
    Ist zu empfehlen...

  • Hi Hakan
    Hat dein freund seine probezeit für den lappen schon beendet?


    gruss Frank