Führerschein weg?

  • Hallo,
    habe am Muttertag meine Family besucht und mit Bruder und seinen Kids eine kleine "Probefahrt" mit dem S2 gemacht:
    bin auf eine neu ausgebaute Strasse, max. 70 km/h, gefahren. Die Strasse war vollkommen leer, 2 spurig ohne Gegenfahrbahn. Ich habe nur den 3 Gang ausgefahren (ca. 5500 U/min) und wieder abgebremst, als ich am Ende der Strasse meine "Freunde in Grün" gesehen habe, die mich freundlich herangewunken haben
    cwm25.gif :
    135 km/h laut deren Messgerät (kein Blitzer - haben die Geschwindigkeit aus Zeit/zurückgelegte Entfernung gemessen).
    Dies sind 65 km/h zu schnell, -3% (4,05 km/h) also 61 km/h, was seit letztem Jahr (außerhalb geschlossener Ortschaften) 2 Monate Führerscheinentzug, 550 DM und 4 Punkte bedeutet cwm31.gif .



    Wie ich jetzt erfahren habe, sind die 3% aber IMMER aufzurunden, also 65-5km/h=60km/h. Das bedeutet dann NUR 1 Monat Führerscheinentzug cwm37.gif .


    Ich habe bislang (seit 1981) NIE einen Punkt gehabt und bin (ehrlich) immer max. 20-25 km/h schneller als erlaubt. Das war das erste mal, dass ich nicht auf den Tacho gesehen habe (warum ist der Wagen auch so schnell) und: sofort werde ich erwischt! cwm14.gif



    Ich habe nun gehört, dass es aufs Verkehrsrecht spezialisierte Anwälte gibt, die die ganze Sache verzögern können (war das Mess-Gerät geeicht? Eichnachweis...usw.), so dass das ganze verjährt (6 Monate). Hat jemand von euch da schon Erfahrung gemacht und kann mir evtl. einen Tip geben, was ich am Besten machen kann?


    Gruß
    Dirk


    [Dieser Beitrag wurde von Dirk am 17. Mai 2001 editiert.]

  • Hi Dirk


    Da hast Du ja wohl ein "kleines" Problem ~:-|
    In welchem Bundesland ist das ganze passiert? Wäre vielleicht interessant zu wissen, obwohl es an den Tatsachen nicht viel ändert.
    An den Meßmethoden herumzumäkeln, hat keinen Zweck, die sind gerichtsfest. Die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt drei Monate, nicht sechs (das nur bei allgemeinen Ordnungswidrigkeiten). Die Erlasse in NRW besagen, dass der Toleranzwert immer aufzurunden ist (das wären dann in Deinem Fall 5 km/h Toleranzabzug, hab aber jetzt nicht nachgerechnet, ob 3% wirklich 4,05 km/h sind).
    Wissen sollte man allerdings auch, dass die Verjährungsfrist nicht bedeutet, dass nach drei Monaten bereits eine Sanktion erfolgt sein muss. Wird ein Fahrzeugführer innerhalb dieser Zeit ermittelt, und hat er sich zu dem Vorwurf geäußert, so wird die Verjährung unterbrochen bzw. beginnt neu zu laufen. Die Verjährung bedeutet lediglich, dass die Behörden innerhalb dieser Zeit einen unbekannten Fahrzeugführer ermitteln und ihm Gelegenheit geben müssen, sich zu dem Vorwurf zu äußern.
    Du wirst also schlechte Karten haben, aus der Sache herauszukommen.
    Falls Du über das Internet einen Fachanwalt suchen solltest, dann schau mal bei http://www.kanzlei.de vorbei, dort wirst Du sicherlich fündig.


    Ich wünsche allen hier eine unfall- und bußgeldfreie Saison, und achtet immer schön auf vermeintliche Mülltonnen, Baustellenschilder, Plakatwände und sperrmüllverdächtige Gegenstände, die da stehen, wo sie eigentlich nicht hingehören. Die Düsseldorfer Firma Robot electronics hat da so ein paar Gemeinheiten erfunden, um den Autofahrern per Gebührenbescheid die großen Scheine aus der Tasche ziehen zu lassen. Wo Baustelle draufstehen, ist jetzt oft ein Radargerät drin :mad:


    Gruß Andreas
    http://www.ps-point.de


    PS: auf meiner HP findet Ihr unter "Links" weitere Seiten zum Thema "Bußgeldkatalog" und "Punktewertung"


    (dies ist KEINE Rechtsberatung und deshalb kostenfrei) ;)

  • Andreas, Du meinst sicher die "Tarnkappen-Waschmaschine" ;) ?
    Es ist das modernste Radar-Gerät, das auf dem Markt ist. Und es ist so neu, dass es es eigentlich noch gar nicht gibt. Die Autobahnpolizei hat das Gerät zusammen mit der Herstellerfirma Robot aus Düsseldorf getestet. Es kann sogar mehrere Fahrzeuge nacheinander blitzen, wenn diese Stoßstange an Stoßstange über den dritten Fahrstreifen rauschen. Ein leistungsstarker Blitz mit großem Kondensator macht´s möglich. Was die Beamten auf der A 45 besonders freut: Es ist "Sauerland-tauglich", denn es ist durch das waschmaschinen-ähnliche Gehäuse gegen Witterungseinflüsse gekapselt. Ob das 80 000 Mark teure Gerät letztendlich angeschafft wird, entscheidet die Fotoqualität. Denn die soll besonders gut sein. Die neue Kamera-Technik soll die Fahrer auch bei Regen besonders gut abbilden. Wenn´s stimmt, dann könnte das Gerät bald auch hier auf der A 45 zum Einsatz kommen.


    Dauert nicht lange und Ali hält an und packt korrekte Waschmaschin' wegen Sperrmüll selbst in Koffernraum cwm27.gifcwm27.gif


    Dirk: Na, ersteinmal herzliches Beileid. Nur 45 km/h sind schon echt zimlich heftig ~:-|
    Aber schau mal auf die Seite http://www.radarfalle.de . Dort sind viele hilfreiche und interessante Tip´s fürs vor dem- und nach dem Blitzen.
    Tips, wenn mal wieder der rote Blitz eingeschlagen hat, findest Du hier


    Viel Glück weiterhin und sag mal hier Bescheid, wie es nun ausgegangen ist, ja ??


    ------------------
    Grüße, Marco


    [Dieser Beitrag wurde von Marco am 17. Mai 2001 editiert.]

  • Marco
    Du wirst lachen, aber bei uns in der Regionalzeitung stand mal, daß ein Mann eine Radarfalle in den Kofferraum einladen wollte, da er es für eine Waschmaschine o.ä hielt! cwm32.gif


    Das mit der neuen Radarfalle finde ich auch hart - irgendwann werden in die Autos kleinen Controller eingebaut, die dann jede Geschwindigkeitsüberschreitung gleich melden. Ist nur eine Frage der Zeit... cwm23.gif


    Gruß, Andreas

  • Hallo,


    danke erst mal für eure Tips.


    Andreas: die Verjährung beträgt zwar 3 Monate, wird aber nach Erhalt des Bußgeldbescheides auf 6 Monate erhöht.
    Das ganze war in NRW (wohne aber in BW).


    Eure Links kenne ich leider schon alle - war das Erste, wonach ich an dem Abend gesucht habe.
    Ich habe hier in meiner Firma jetzt schon 3 Kollegen ausfindig gemacht, denen alle dasselbe drohte (1 Monat Führerscheinentzug), und die ALLE mit Rechtsanwalt den Führerscheinentzug abwenden konnten.


    Ich halte euch auf dem Laufenden, wenn sich was (hoffentlich positives) getan hat.


    Gruß
    Dirk



    [Dieser Beitrag wurde von Dirk am 18. Mai 2001 editiert.]

  • Hi Dirk


    Kleine Richtigstellung: die Verfolgungsverjährung wird nach Erhalt des Bußgeldbescheides nicht auf sechs Monate erhöht, sondern beginnt mit dem Datum der Zustellung neu (s. Beitrag oben). Kleines Beispiel: Busgeldbescheid nach sechs Wochen, Verjährungsfristablauf nach sechs Wochen plus drei Monaten
    Klar kann Dir ein Rechtsanwalt dabei helfen, das drohende Fahrverbot abzuwenden, aber um den Preis eines deutlich erhöhten Bußgeldes (Regelfall in NW doppeltes Bußgeld). Dabei spielt das Punktekonto in Flensburg auch eine Rolle. Wie schon gesagt, die Meßmethoden der Polizei sind gerichtsfest und werden in einer Verhandlung von den Richtern nicht angezweifelt. Das gilt sowohl für die Lasermeßgeräte und die Radargeräte.
    Wo genau in NRW war das eigentlich?


    Gruß Andreas
    http://www.ps-point.de

  • Hi Andreas,


    danke für die Info. Das ganze war zwischen Essen und Bottrop: Bottroper Straße (Richtung Essen), kennst du vielleicht...
    Das mit dem erhöhten bzw. doppeltem Bußgeld habe ich auch schon gehört: da ich mit 300.- DM Bußgeld rechnen muss, wären nochmal 300.- DM anstatt 1 Monat Führerscheinentzug ok
    :) - ich hoffe, meine "reine Weste" bzgl. der Punkte wird berücksichtigt.
    Aber erst mal abwarten, bis der Bußgeldbeschied kommt...


    Gruß
    Dirk

  • ... 3.ter Gang mit 5500U/min sind halt mehr
    als 70km/h beim 944S2. Außerdem kannst Du
    ja den Zeitpunkt innerhalb von 4 Wochen aus-
    suchen, wann Du Deinen Schein für 2 Monate
    abgibst. Und beim Doppelten von 300.-- DM
    wird es nicht bleiben, da der Anwalt auch
    nicht gratis ist. Aber seine Antwort auf
    Dein 'Problem' kann ich mir jetzt schon
    ausmahlen ...


    Sorry, sei nicht sauer, aber irgendwie finde
    ich das in Deinem Fall gerechtfertigt bei
    nahezu dem Doppelten der Höchstgeschwindig-
    keit.


    Gruß


    Jürgen

  • Die Strecke kenne ich sehr gut, bin die ca. 1 Jahr täglich zur Arbeit gefahren :)


    Aber sage mal eins:


    die Grünen haben die Zeit gemessen, die du für eine bestimmte Entfernung benötigt hast, richtig?


    Wie denn? Per Lichtschranke? Per Stopuhr? Per Armbanduhr?


    Wie können die denn genau den Zeitpunkt festmachen, wann du irgendwo vorbeigefahren bist?


    Da würde ich sofort Einspruch gegen einlegen!


    Wo kommst du her? Aus Essen?




    ------------------
    Tschoe, Guido


    88 944
    79 924
    79 928


    schon gesehen: http://surf.to/Guidos-Welt
    Die Internet Community für alle Transaxle-Fahrer