Führerschein weg?

  • Dirk: Versuch es vieleicht hat die Person die gemessen hat nie eine Ausbildung gemacht.


    Sollt Sie aber nur die Bescheinigung vergessen haben, dann wird es schwer werden dies zu beweisen. In jedem fall viel glück.


    an alle: Die Person muß die Bescheinigung haben, da er sonst vieleicht falsch misst.


    z.B durch die Windschutzscheibe ein anderes Auto, oder den Gegenverkehr usw.


    Bei unseren Beamten kann ich mir das sehr gut vorstellten. Immerhin haben die es ja geschaft ein Haus mit KmH zu messen :)

  • Hi Mic, mir werden Deine Beiträge langsam zu blöd. Melde dich einfach wieder, wenn Du weißt wovon Du redest, aber behalte Dein dummes Zeug so lange für Dich. es hilft anderen NICHT WIRKLICH
    Ich werde diesen Beitrag jetzt schließen, Dirk hat sich anwaltlich beraten lassen und die Sache nimmt ihren Gang. Vielleicht kann er uns ja in einem neuen Beitrag das Ergebnis mitteilen, wenn es uns hilft.


    Gruß Andreas

  • Mic und ich haben uns heute noch mal per Email ausgetauscht. Deshalb jetzt noch mal für alle, im gegenseitigen Einvernehmen: diejenigen Polizisten, die ein Lasermeßgerät bedienen, sind auch daran ausgebildet. Eine Bescheinigung über die Einweisung in die Bedienung braucht nicht mitgeführt und schon gar nicht vorgezeigt werden.
    Das soll es dann jetzt auch gewesen sein, das Thema bleibt deshalb auch geschlossen.


    Gruß Andreas