Linienbusse haben zwar Vorrechte, dürfen sich aber die Vorfahrt nicht erzwingen.
Will sich ein Linienbus an einer Haltestelle wieder in den fließenden Verkehr einfädeln, muss er vorbeifahrende Autos erst passieren lassen, entschied das Amtsgericht Erfurt (AZ: 28 0 2263/00).
Ein Busfahrer hatte zeitgleich den Blinker eingeschaltet und die Spur gewechselt und so einen Auffahrunfall anderer Verkehrsteilnehmer verursacht. Obwohl der Bus selbst nicht direkt in den Unfall verwickelt war, verurteilte das Gericht das Verkehrsunternehmen als Bushalter, für ein Drittel des Schadens aufzukommen.
Der Fahrer habe seine "Ankündigungspflicht" verletzt, teilten die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein dazu mit.