Ich habe in der neuesten Ausgabe der Oldtimermarkt gelesen, daß die Europäische Kommission (laut Angabe des TÜV) bei wortwörtlich "besonders schnellen" Fahrzeugen, bei Motorrädern und bei Fahrzeugen, wie dem 3l Lupo (wg. Benzinsparreifen) die Reifenbindung des Herstellers nicht! außer Kraft gesetzt hat.
Im Fall eines Unfalles richtet sich die Versicherung nach diesen Vorgaben. Richter gehen bei besonders schnellen Fahrzeugen lt. Angabe der Oldtimermarkt von Fahrzeugen aus, deren Bereifung ab Werk eine Geschwindigkeitsklassifikation ab V besitzt. Also bleiben die Reifenbindungen für sehr viele Porschemodelle erhalten, also doch keine freie Reifenwahl!
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M.G.
[Dieser Beitrag wurde von Michael Gehrt am 31. Januar 2001 editiert.]