In 100er Zone mobil geblitzt mit fragwürdigem Blitzer - Einspruch?

  • Hallo zusammen,

    ich bin hier in Düsseldorf auf der dreispurigen A44 stadteinwärts in einer 100er Zone mit 133 Km/h mit meinem Auto geblitzt worden. Gestern kam die Anzeige.

    Ein Freund meinte, dass das Blitzgerät "Poliscan Speed" sehr umstritten sei und ich Einspruch erheben soll, da bis zu 20% der Messungen fehlerhaft seien.

    Im Internet habe ich auch interessantes dazu gefunden:

    Poliscan Speed - Messfehler

    Hat jemand von euch schon Erfahrung mit einem Einspruch bei diesem Messgerät?

    Danke für eure Hilfe.

    Gruß Uli

  • Geh zu einem Anwalt spezialisiert auf Verkehrsrecht. Die haben genaue Informationen über die im Einsatz befindlichen Geräte und deren Schwachstellen.

  • unter Kai`s Empfehlung läuft das kostengünstig ganz gut, dort wird erstmal geprüft ob es ein Fehler im Meßverfahren gibt oder nicht, dann kann man weitersehen.

    Gruß Ralf

    Gruß Ralf


    964 C2 Tiptronic Cabrio Bj 91 LMM 220

  • Moin Uli,


    auch mich hat das Teil im Visier gehabt. Auch die A44, aber Richtung Velbert. 136 statt 100 km/h. Hat mich 120,00 EUR plus Gebühr sowie 1 Punkt gekostet.:roargh:


    Falls es Dich interessiert, hier der Schriftverkehr vom Anwalt zur Bußgeldstelle:



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    in obiger Angelegenheit bedanken wir uns für die gewährte Akteneinsicht. Nach Durchsicht und Prüfung des Vorganges beantragen wir, das gegen meinen Mandanten eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren einzustellen.

    Ausweislich des vorliegenden Tatfotos (vergleiche auch Blatt 2 der Akte) ist erkennbar, dass das vermeintlich gemessene Fahrzeug in der linken der beiden Fahrspuren fährt. Auf der rechten Fahrspur neben dem Fahrzeug ist eine weitere Fahrzeugfront sichtbar und zwar offensichtlich von einem Lkw, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass hier keine sichere Zuordnung vorliegt zum notwendigen Tatnachweis.

    Es kommt vorliegend hinzu, dass das hier verwendete Messsystem PoliScan Speed zwar eins der modernsten Messgeräte ist, allerdings mehrfach bereits festgestellt werden musste, dass bei entsprechender Geschwindigkeitsmessung die geschwindigkeitsabhängige Fotoauslösung durch das verwendete Messgerät durch ein versetzt neben dem Fahrzeug fahrendes anderes Fahrzeug ausgelöst wurde, so dass der ermittelte Geschwindigkeitswert von einem anderen Fahrzeug dann tatsächlich auch stammt.


    Zu berücksichtigen ist hier, dass ebenfalls bereits in diversen Verfahren festgestellt werden musste, dass das Messsystem eine Auslöseverzögerung hat. Hier wurde ursprünglich einmal seitens des Herstellers angegeben, dass sich diese nur in einem Bereich von 0,01 Sekunden bis maximal 0,04 Sekunden bewegen. Bei längeren Zeiten sollte eigentlich kein Foto mehr ausgelöst werden. Dieser „Mechanismus“ funktioniert allerdings offensichtlich nicht immer, wie bereits mehrfach im Rahmen von Sachverständigengutachten festgestellt werden musste.

    Auch der Hersteller Vitronic hat diesen Fehler bereits mehrfach eingeräumt und immer wieder Softwareveränderungen vorgenommen und im Übrigen auch Auslöseverzögerungen von bis zu 0,21 Sekunden für möglich gehalten.

    Vor diesem Hintergrund kann der sichere Tatnachweis nach diesseitigem Verständnis bereits nicht geführt werden.

    Wir weisen im Übrigen darauf hin, dass auch nach wie vor Zweifel daran bestehen, dass es sich bei dem hier verwendeten Messsystem überhaupt um ein standardisiertes Messverfahren handelt (vergleiche hierzu unter anderem Amtsgericht Aachen, Urteil vom 10.12.2012 zum Aktenzeichen 444 OWi – 606 Js 31/12 – 93/12).


    Mit freundlichen Grüßen



    Hier der Brief vom Anwalt an mich:


    Sehr geehrter Herr ......,


    in obiger Angelegenheit ist uns Akteneinsicht gewährt worden. Ich überreiche mein heutiges Schreiben an die Bußgeldstelle.


    Wir müssen ohnehin noch den Erlass des Bußgeldbescheides abwarten. Wir haben formal bisher keine Vollmacht vorgelegt. Dies bedeutet, dass gegebenenfalls dem zuständigen Kreis ein Fehler dahingehend unterlaufen könnte, dass der Bußgeldbescheid trotz fehlender Vollmacht an uns zugestellt wird (dies könnte im Hinblick auf die Verjährung positive Folgen haben). Dies bedeutet zugleich aber auch, dass Sie unbedingt darauf achten müssen, ob Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt wird. Dieser wäre dann unverzüglich an uns weiterzuleiten, damit wir innerhalb der Zweiwochenfrist dann Einspruch einlegen können. Ob dies dann gewollt ist, müssen wir abstimmen.


    Zu dem hier verwendeten Messgerät ist mitzuteilen, dass das Messsystem eins der modernsten Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte ist, welches weitgehend automatisiert arbeitet. Der Messbeamte richtet die Anlage nur noch ein und überwacht den Ablauf. An der hier streitigen Örtlichkeit gibt es darüber hinaus sogar standardisierte Vorgänge, da immer wieder hier gemessen wird.


    Insgesamt ist dieses Messgerät zwar sehr teuer (deswegen noch nicht bundesweit eingesetzt), allerdings äußerst beliebt aufgrund fast überflüssigen Messbeamten.


    Dennoch ist es natürlich so, dass dieses Gerät auch ordnungsgemäß aufgebaut worden sein muss. Dies wäre nur durch eine Beweisaufnahme zu klären. Ob das weitere Fahrzeug im Bild Auswirkungen auf den Messvorgang gehabt hat, wäre gegebenfalls nur durch ein Sachverständigengutachten zu klären.


    Ohne Rechtsschutzversicherung würden wir dies nicht empfehlen.


    Ansonsten sollten wir den Erlass des Bußgeldbescheides abwarten und uns dann final abstimmen.



    Mit freundlichen Grüßen




    Das mit dem Sachverständigengutachten war mir dann den Aufwand nicht wert. Es drohte ja kein Fahrverbot, dann hätte ich es versucht.


    Evtl. sind da ja interessante Anstöße für Dich dabei. Melde Dich mal über den Ausgang, interessiert mich.:wink:


    Rolf

  • Warum macht man sich die Mühe immer zu widersprechen wenn man doch weiß man hat was falsch gemacht?


    Oder geht es nur darum das man nicht zu schnell war aber das Gerät tatsächlich völlig falsch gemessen hat?


    Viele Grüße ein neugieriger Mitleser

  • Meister_Lampe


    Ich schreibe jetzt für mich.

    Ich habe das initiiert, weil ich

    a) den Lkw in etwa gleicher Höhe zu mir hatte.

    b) ich ein Problem mit der Akzeptanz der Aufstellung des Gerätes an dieser Stelle ebenso habe, wie diese lächerliche Begrenzung auf 100 km/h, statt zumindest 120 km/h.

    Wenn es Dich interessiert sag´es mir, ich schicke Dir die genaue Km Angabe vom Bescheid, kannst Du bei google Earth mal nachsehen.

    c) Punkte sammeln tu´ich bei AMEX, nicht in Flensburg. Zumal ich jetzt ein Jahr lang keine Übertretung von mehr als 26 km/h haben darf, sonst kann ich einen Monat Urlaub machen, oder ich laß mich fahren.


    zu b) der Akzeptanz.

    Ich bin der letzte, der kein Verständnis für Tempolimits hat, aber bitte keine sinnfreien Abzockergängelungen.

    Dynamische Verkehrsführung wird von mir immer akzeptiert. Wenn 80, dann 80. Aber nicht um 02.00 morgens auf einer dreispurigen Bahn. Oder Tempo 30 vor Schulen, aber nicht um Mitternacht.


    Rolf

  • Warum macht man sich die Mühe immer zu widersprechen wenn man doch weiß man hat was falsch gemacht?


    Oder geht es nur darum das man nicht zu schnell war aber das Gerät tatsächlich völlig falsch gemessen hat?


    Viele Grüße ein neugieriger Mitleser

    Weil es für jeden das gute Recht ist. steht genauso im Gesetz wie die Owis auch.


    Warum soll ich freiwillig eine Gemeindekasse auffüllen, wenn ich es nicht muss ?


    Ich zahle ja auch nicht "freiwillig" mehr Grundsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer als nötig, sondern nutze die Möglichkeiten, die der Gesetzgeber mir zulässt.


    Das ist meine Anschauung.

    Gruß Ralf


    964 C2 Tiptronic Cabrio Bj 91 LMM 220

  • Warum macht man sich die Mühe immer zu widersprechen wenn man doch weiß man hat was falsch gemacht?


    Oder geht es nur darum das man nicht zu schnell war aber das Gerät tatsächlich völlig falsch gemessen hat?


    Viele Grüße ein neugieriger Mitleser

    Verstehe ich auch nicht...... Tempolimit 100 sind halt 100 und keine 119. Egal an welcher Stelle, aber das ist die Rechtschutzversicherungsmentalität......