Knolle Italien bezahlen oder nicht?

  • Hallo zusammen,


    folgender Sachverhalt:


    Tatzeitpunkt August 2017 - Befahren von beschränkter Zone, ohne konkrete Beweismittel, offenbar durch Aufschrieb eines lokalen Polizisten.


    Jetzt ca. 1 Jahr später kommt der Bescheid aus Italien,


    allerdings nicht an mich, sondern an meine Firma, da Firmenwagen,

    das Auto ist inzwischen auch nicht mehr auf uns angemeldet.


    Also kennen die meine Daten nicht, das Auto ist ja ebenfalls nicht mehr so im Verkehr.


    Bußgeld 101€, vermindert 76,70, bei Nichtzahlung 284,00


    Was würdet Ihr machen?


    Danke und Grüße

  • Hallo zusammen,


    folgender Sachverhalt:


    Tatzeitpunkt August 2017 - Befahren von beschränkter Zone,

    Hast du damals oder hast du nicht? Wenn ja dann steh dazu ...

  • Ich würde die 284 Euro nehmen, denn die musst du ja nicht bezahlen :)


    Grüße

    Gisbert

    964 C4 Coupé, BJ 6/89, indischrot, C00, M139 - Sitzheizung links, M425 - Heckscheibenwischer, M573 - Klimaanlage

    161.850 km (Stand Ende 2021), matching numbers

    Motorrevision bei 161.850 km: https://www.pff.de/thread/2810271-geschichte-einer-motorrevision/

  • auf keinen Fall zahlen. Die Italiener können ihre Bussgelder bei uns nicht eintreiben.

    Es bleibt nur folgendes kleines Restrisiko: Solltest du in Italien in nächster Zeit Bekanntschaft mit der Polizei machen, z.B. bei Sofortkasse oder auch wegen einer anderen Angelegenheit könnten die theoretisch in ihrer Datenbank die offene Forderung sehen und dich vor Ort zur Zahlung zwingen. Ist mir allerdings in 30 Jahren noch nie passiert.

    Viele Grüße
    ___________________________
    Joachim
    (Porsche Carrera 997 GT3 Mk1)

  • auf keinen Fall zahlen. Die Italiener können ihre Bussgelder bei uns nicht eintreiben.

    Bist du da sicher? Ich nicht!


    Etwas googeln und das aus dem Bußgeldkatalog gefunden:

    Auch wenn Sie bereits wieder aus dem Urlaub zurückgekehrt sind, kommen Sie nicht darum herum, das Bußgeld aus Italien zu zahlen. Denn am 27. März 2016 ist für den Strafzettel aus Italien ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten. Damit wurde der seit 2004 geltende EU-weite „Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“ umgesetzt. Laut diesem Gesetz kann bei einem Bußgeld aus Italien die Vollstreckung in Deutschland erfolgen.

  • Hier ein Artikel dazu:


    https://www.bussgeldkatalog.or…len_8211_ist_das_moeglich


    Spontan hätte ich gesagt, da du mit dem Kennzeichen nicht mehr nach Italien kommen wirst, nicht bezahlen. Ob Deutschland für Italien eintreibt, ist allerdings offen. Es heißt ja "kann".


    Bin selbst in Bologna beim Befahren einer eingeschränkten Zone gefilmt worden und habe bezahlt. das war allerdings vor 2016 und das Kennzeichen des damaligen Autos habe ich noch immer.

  • Das KANN bezieht sich auf die Höhe des Bußgeldes. Zumindest verstehe ich das so!!

    Zitat:

    Anwendung findet diese Regel allerdings nur auf Summen ab 70 Euro. Bei geringeren Beträgen entzieht sich der Strafzettel aus Italien einer Vollstreckung in Deutschland. In dem Fall haben Urlauber schlichtweg Glück.

  • Eine Frage der Ehre :S


    Die werden sich das schon nicht ausgedacht haben und besser für's Karma ist es allemal den Kleinstbetrag zu bezahlen.

  • Die werden sich das schon nicht ausgedacht haben


    Wenn man da verschiedene Berichte über Knöllchen aus Urlaubsländern liest, würde ich das nicht so pauschal sagen/vermuten.

    Alleine die Tatsache, daß das 1 Jahr dauert spricht ja schon Bände - die wenigsten werden nach 1 Jahr noch wissen, wo sie im Urlaub genau hingefahren sind...

    Grüße
    shneapfla


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