Händler fährt noch 1300 km nach Kaufvertrag

  • Hallo Leute,
    ich habe vor 10 Monaten einen 987 S für ca. 28.000€ erworben. Bei einem non-Porsche-Autohaus.
    km-Stand ca. 46.000 km. Alter 11 Jahre, mehr als 20000€ Extras. Chauvi an: Beide Vorbesitzer Frauen. Chauvi aus.
    Beim Kontrollieren der neuen Versicherungsverträge stelle ich fest, dass das Fahrzeug nach Unterschrift des Kaufvertrage mit einer kilometergenauen Laufleistungsangabe noch 1300 km bewegt wurde. Also Freitag Kaufvertrag - Montag Abholung nach Ölwechsel und TÜV. Das kann ich unter anderem mit dem Ölwechselbeleg vom Montag des genannten Autohauses belegen.
    Ich habe über ein Jahr nach einem Boxster gesucht. Und wesentliche Kriterien waren geringe Laufleistung, Ausstattung und moderate Art der Nutzung (kein Leihwagen, Rennstrecke etc.).
    Leihe ich einen Boxster übers Wochenende mit 1300km zahle ich leicht 1300€. Der ist dann vermutlich jünger aber Führerschein, Flensburg, Geburtsjahr, etc muss auch gewissen Anforderungen genügen. Die im Laufwerk vergessene CD lässt Schlimmstes befürchten. Womöglich ist der Wagen über die Nordschleife gejagt worden.
    Ich bin von einem Kleinstwagen auf meinen ersten Porsche umgestiegen und ja - ich habe bei der Übergabe nicht erneut den vor 3 Tagen abgelesenen Kilometerstand und Fahrgestellnummer kontrolliert. Ehrlich gesagt hatte ich andere Bedürfnisse :).
    Meine Fragen:
    1. Wie sollte ich vorgehen. Gibt es Präzedenzfälle?
    2. Kann z.B. Porsche auslesen, was an dem genannten Wochenende mit dem Auto geschehen ist. Überdreher etc.?
    3. Wie hoch seht ihr den Schaden, oder bin ich eine Dramaqueen?


    Gruß kater,


    dessen erster Beitrag leider so eine Rechtsache ist.

  • Das ist nicht in Ordnung. Du könntest den Kaufvertrag unter Umständen rückgängigmachen.


    Aber erst mal die Beweise sichern. Und den Händler fragen, wie es zu der Differenz kommt und wer damit wohin gefahren ist. Und zwar so fragen, dass du es beweisen kannst.


    Die Frage ist, was du willst.


    MUV17 :drive:

    Mitglied des T UV · Ein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand. Ich benutze es, um von A nach A zu fahren.

  • Ich würde als erstes den Händler anrufen und ihm die Feststellung mitteilen und seine Reaktion abwarten.
    Da du möglicherweise keine Beweise hast,. dass nicht du die Kilometer gefahren bist - hm...


    Ich würde mich auch ärgern.

  • Ich meine: Pech gehabt. Da du ja nichts beweisen kannst, sind nun mal die km drauf und nicht von dir. Hat sich der Händler halt noch ein paar nette Stunden gemacht. Aber letztendlich ist es doch egal. Und Nordschleife ist ja nicht die echte Hölle. Überdreher kann man auch in der Stadt produzieren.

  • Wieso das denn? Man darf auch zwei Jahre nach dem Kauf meckern und Forderungen stellen.


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