ADAC NEWS ! Schluß mit Lustig in bella ITALIA beim Export mit eigenem Antrieb!

  • ADAC REGIONALCLUB Nr. 09/2013 30.01.2013 Gs
    ITALIEN: Verbot der Verwendung deutscher Kurzzeitkennzeichen an italienischen Kraftfahrzeugen


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    seit einigen Monaten verfolgt die Polizei in Italien verstärkt Fahrer von Fahrzeugen,
    die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer werden
    mit hohen Geldbußen bestraft, die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Begründet
    werden diese Maßnahmen seitens der italienischen Behörden regelmäßig
    damit, dass Kurzzeitkennzeichen in Italien nicht zulässig seien bzw. dass Fahrzeuge
    in diesen Fällen als nicht versichert gelten.
    Mit Rundschreiben vom 11. Januar 2013 („Circolare“ – Ministerio delle Infrastrutture
    e dei Transporti/Ministerio dell’ Interno), haben die zuständigen italienischen Ministerien
    ihren Rechtsstandpunkt bekräftigt, nach dem Fahrzeuge, die in Italien zugelassen
    waren, auf italienischen Straßen nicht mit deutschen Kurzzeitkennzeichen
    geführt werden dürfen. Diese Klarstellung betrifft also hauptsächlich den Gebrauchtwagenmarkt
    und den Export gekaufter Gebrauchtwagen von Italien nach Deutschland.
    In Deutschland ausgegebene rote Nummernschilder bzw. Kurzzeitkennzeichen
    sind demnach nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr in Italien mit dort zuvor
    zugelassenen und stillgelegten Fahrzeugen verwendbar.
    Zwischen Italien und Deutschland gilt aber weiterhin allgemein die gegenseitige Anerkennung
    von Probe- und Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Zulassungspapiere.
    In Italien dürfen aber nur in Deutschland zugelassene Fahrzeuge mit deutschem
    Kurzzeitkennzeichen bewegt werden (gem. diplomatischer Note Nr. 411 vom
    22.10.1993 und Rundschreiben Nr. 692 vom 10.03.2004) – z. B. im Rahmen eines
    Exports von einem zuvor in Deutschland zugelassenen Fahrzeug nach Italien oder
    bei Probefahrten von Deutschland aus über italienisches Staatsgebiet zurück nach
    Deutschland.
    Mit in Italien für den Export stillgelegten Fahrzeugen darf nur dann auf italienischem
    Staatsgebiet am Straßenverkehr teilgenommen werden, wenn das Fahrzeug direkt
    zur Grenze gefahren wird (Art. 99 Straßenverkehrsgesetz / Codice della strada). Zu
    diesem Zweck müssen sie mit einer vom zuständigen italienischen Amt für Landverkehr
    (Ufficio del Dipartimento per i Transporti Terrestri) ausgestellten Fahrgenehmigung
    und einem „provisorischen“ italienischem Kennzeichen (Targa provvisoria) versehen
    sein.
    Mitteilungen der Juristischen Zentrale
    2
    Die Teilnahme am Straßenverkehr in Italien mit einem zuvor dort zugelassenen und
    stillgelegten Fahrzeug mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen verstößt gegen folgende
    Artikel des Codice della Strada:
    · Art. 93 Abs. 1 und 7: Führen eines Fahrzeuges ohne Zulassung und ohne
    Fahrzeugschein (Geldstrafe zwischen 398 und 1.596 Euro)
    · Art. 100 Abs. 1 und 11: Fehlende italienische Kennzeichen (Geldstrafe zwischen
    80 und 318 Euro)
    · Art. 193 Abs. 1 und 2: Fehlender Haftpflichtversicherungsschutz, Ungültigkeit
    des Versicherungsschutzes unter Verwendung eines Kurzzeitkennzeichens
    (Geldstrafe zwischen 798 und 3.194 Euro).
    Zudem kann das Kfz beschlagnahmt werden. Da die Herausgabe des Kfz nach einer
    behördlichen Beschlagnahme mit einem verhältnismäßigen hohen bürokratischen
    und zeitlichen Aufwand verbunden ist, sollte hierfür ein Rechtsanwalt vor Ort in Italien
    eingeschaltet werden. Betroffenen Mitgliedern, deren Kfz beschlagnahmt wurde,
    ist zu empfehlen, sich – nach Einholung der Kostendeckungszusage einer evtl. bestehenden
    Verkehrsrechtsschutzversicherung – an einen ADAC Vertrauensanwalt in
    Italien zu wenden.
    Wenn Sie noch weitere Fragen rund um das Thema haben, helfen Ihnen die Clubjuristen
    unter der
    Rufnummer (089) 76 76 – 24 23
    gerne weiter.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich May
    Leiter Juristische Zentrale

    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen
    und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. (A. Einstein)


    #Are You listening?# => ]:-)https://youtu.be/P1PGYGxC0mw]:-)

  • Einen Mandant hats bei uns auch schon erwischt. Sieht ganz düster aus. Naja vielleicht was für den EuGH^^. Aber das ist nicht mein Fachgebiet.

    Wer Turbo fährt, hat immer Recht!
    Mitglied im "Unter 5sec-Club" :roargh::!:

    966 TT Schrubber; 4.0L :love:<3

    957 GTS 4,8L :love:<3<3

    Taycan Turbo aka Kampfstern Galactica :love:<3<3<3

  • Da wären doch mal die EU Aufsichtgremien gefragt. Handaufhalten und Millardenhilfen abgreifen wenns dem Staat dreckig geht aber sich nicht an allgemein gültiges Recht halten wollen.

  • Servus Captain Kirk,


    grundsätzlich hat das ASTERIX dereinst schon klar erkannt: Die spinnen die Römer!!!!


    das Problem ist halt, dass da grundsätzlich eine Fremdzulassung stattfindet und die ist halt das tumpe Problem.
    Wäre die Karre schon in D dann kannst du dir im web eine eVB mit grüner Auslandskarte besorgen und damit bis nach Sizilien fahren keine Sau kann dir was.
    Aber wehe du fliegst mit den Schildern nach Italy und schraubts die einfach dran, dann ist einfach finito und Schicht im Schacht.


    Ich habe deswegen erstmal die Heimholung meines in bella Italia erstanden GT2,
    nicht zuletzt auch wegen der unsicheren Wetterlage zum 20.04. auf Eis gelegt.
    Also den super Flitzer ersatzlos der maroden ital. Staastkasse zu spenden und dann auch noch Strafe zu zahlen
    und Heim laufen zu müssen das ist wahrlich zu viel für meine schwachen Nerven!


    Der Jokus ist halt, dass die Tifosi dir bei der Ausstellung eine ital. Kurzzeitkennzeichens der sog. TAGRA PORVVISORA alle für die Zulassung in D notwendigen Papiere einbehalten und Du leider nur höchst persönlich vorort eine Haftpflichtversicherung zu den üblichen Öffnungszeichen beantragen kannst.


    Also ich bin echt am grübeln ob ich meinen Flug verschenken soll und die Kiste via Spedition und mit 100K€ versichert heim ins Reich holen soll.
    Denn selbst auch einem Hängern kannst du das edle Teil nicht gegen Diebstahl Beschädigung etc. pp. versichern.
    Sondern leider nur den Anhänger und nicht das was oben drauf ist...................


    Vielleicht gelingt es mir den Flitzer mit den versandeten Fahrzeugunterlagen in D gleich definitiv mit einem Saisonkennzeichen zu versichern,
    dann könnte ich ganz gechillt die Rückfahrt mit VK und TK Schutz antreten. Da würde dann keiner die Fremdzulassung merken.


    LG Klaus

    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen
    und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. (A. Einstein)


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    2 Mal editiert, zuletzt von sharkfan ()

  • Servus,

    Mit Rundschreiben vom 11. Januar 2013 (?Circolare? ? Ministerio delle Infrastrutture
    e dei Transporti/Ministerio dell? Interno)

    gilt nicht für rote 06er Händlerkennzeichen k:empathy

    CU Frank k:beach:


    Wer mir am A_rsch klebt, kann nur hinter mir im Stau stehen :drive:


    Die Moral der Geschicht:
    Mezger-Motoren sterben nicht 8:-) Mann muss sie mit Gewalt töten :roargh:

  • Servus Frank,


    ich würde da trotzdem mal an deiner Stelle lieber einmal zuviel den zuständigen Juristen beim ADAC Kontakten und mir das schriftlich geben lassen.
    Ansonsten könnten wir beide ja zusammen mal eine kleine Flugreise gegen Süden unternehmen.
    Das wäre auch noch ein Alternative.


    LG Klaus

    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen
    und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. (A. Einstein)


    #Are You listening?# => ]:-)https://youtu.be/P1PGYGxC0mw]:-)

  • ich würde da trotzdem mal an deiner Stelle lieber einmal zuviel den zuständigen Juristen beim ADAC Kontakten und mir das schriftlich geben lassen.

    Wozu :roargh:
    Die italienischen Bullen können sowieso kein Deutsch lesen :rf: :rf: :rf:



    Ansonsten könnten wir beide ja zusammen mal eine kleine Flugreise gegen Süden unternehmen.


    Das wäre auch noch ein Alternative.

    Da habe ich kein Problem mit k:good:

    CU Frank k:beach:


    Wer mir am A_rsch klebt, kann nur hinter mir im Stau stehen :drive:


    Die Moral der Geschicht:
    Mezger-Motoren sterben nicht 8:-) Mann muss sie mit Gewalt töten :roargh: