Brauche Rat-Hilfe

  • Hallo


    Wie Ihr wisst ist mein S2 seit 2 Wochen beim Karosseriebauer bzw Lackierer-wegen einer Beule vom Vorgänger.Normalerweise wäre er heute fertig -bis der Typ angerufen hat und mir sagte das der Rahmen verzogen ist.Der hintere Kotflügel +Rahmen ist um ca 4 cm verzogen.Er meinte er müsste unbedingt auf die Richtbank-das Richten koset ca.2500-3000 DM.
    Meine Frage nun-der S2 wurde am 12.01.01 gekauft.Der Verkäufer sagte mir es sei nur ein Parkschaden.Nichts von einem grossen Unfall-so wie das aussieht aber doch.
    Im Kaufvertrag steht:
    Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung wie besichtigt und probegefahren.Der Verkäufer übernimmt insbesondere keine Gewähr für Unfallfreiheit und bisherige tatsächliche Laufleistung des Wagens.Der Verkäufer weist den käufer insbesondere auf folgendes hin:Seitenteil hinten links und Heckblech sind beschädigt.


    Kann ich da irgendwas dagegen tun-das der Vorbesitzer sich an den Kosten beteiligt.Oder irgendwas in dieser Art.
    Bin wirklich dankbar für jede Antwort.


    **ok**
    MFG
    Hakan


    Mit dem Treffen wirds warscheinlich nichts(944) komm aber trotzdem mit dem Opel cwm23.gifcwm23.gifcwm23.gif


    [Dieser Beitrag wurde von Veni-Vidi-Vici am 05. Mai 2001 editiert.]

  • Moinsen,
    das ist ja echt blöd, was Dir da passiert ist. Auf einen Rechtsstreit würde ich es nicht ankommen lassen, denn der Vertrag ist wohl nur schwer anfechtbar.
    Dennoch würde ich gegenüber dem Vorbesitzer so tun als ob. Alle Fakten/Belege zusammensammeln, im HGB die Paragraphen ($413 ff.) zitieren (Arglistige Täuschung,...), eventuell einen Anwalt benennen. Wenn der dann kalte Füsse bekommt, schlage eine außergerichtliche Einigung vor.
    Das mit "auf die Fresse" bringt nur noch mehr Schwierigkeiten.


    Viel Glück
    Helmar

  • Hallo Hakan!
    Du ich glaube da ist nix zu machen!Wenn ihr im Vertrag den Schaden angegeben habt und Du nicht innerhalb einer Woche Folgeschäden oder ähnnliches bemerkt hast,dann sieht es,glaube ich,echt Sch..... aus!
    Vielleicht weiss ja noch jemand etwas Hilfreiches?!Bin da auch nicht so fit drin!Kennst Du keinen Anwalt oder so? cwm13.gif


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    Gruss Willi

    Porsche... mensch hann ich doch jesat hann ich Dir jesat!

  • Hakan, das ist ja echte Sch... Aber dem eine reinzuzwitschern oder eine zu langen bringt Dich nur in Probleme. Ich würde versuchen, zu bluffen mit vertuschtem Großschaden. Drohen mit Rechtsanwalt etc. Wie es der Vorgänger geschrieben hat. Das wirkt oft Wunder. Ich denke dann sehen Deine Chancen besser aus. Der soll die Kosten für die Richtbank bezahlen und den einfachen Blechschaden (offensichtlichen) bezahlst Du dann. Ist dann jedenfalls besser, als anders.
    An dem verzogenen Rahmen lag es sicher auch, daß Dein S2 so "geschwommen" ist. cwm10.gif


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    1991 944S2


    M.G.

  • Ja, scheiße gelaufen sowas. Diese Klauseln, dass man nicht für den tatsächlichen km-Stand garantieren kann, sind übrigens von einem Gericht mal als unwirksam bewertet worden. Sonst hätte man ja einen Freibrief á la "nur 1 Tkm drauf, aber ohne Gewähr...". Die große Frage ist nun, ob wirklich nur der hintere Kotflügel beschädigt ist oder mehr. Wenn nur der Kotflügel, EGAL wie stark, beschädigt ist, dann: Keine Chance! Der Verkäufer hat Dich darauf hingewiesen und auch wenn er es heruntergeredet hat, so als leichten Parkschaden oder so und den Schaden an sich aber im Vertrag erwähnt, hast Du keine Chance! WENN aber ein Gutachter bestätigt, dass über den erwähnten Kotflügelschaden hinaus ein Rahmenschaden besteht und dieser wurde im Vertrag NICHT erwähnt, dann wäre das bestenfalls arglistige Täuschung (auch wenn so Klauseln drinstehen "keine Gewähr für Vorschäden, die einem der Vorbesitzer ja gar nicht gesagt hat und tralllalla" :pfeil: unwirksam!!). Und ich würde zumindest, wie meine Vorredner schon angedeutet haben, DROHEN! cwm21.gif
    Der Ausschluss jeglicher Gewährleistung ist absolut üblich bei gebrauchten Dingen (und auch fair), aber das gilt nur für entdeckbare Mängel (dass nicht nach dem Kauf der Käufer sich beschwert über durchgesessene Sitze oder andere normale Abnützungen). Versteckte Mängel, die noch dazu arglistig verschwiegen sind, sind von solchen Klauseln nicht betroffen!


    Ich bin kein Anwalt und dies stellt nur meine Meinung dar und ist keine Rechtberatung...

  • Da hat es Dich ja wirklich übel erwischt!


    Aber die aufgeführten Paragraphen bringen Dir überhaupt nichts. Da Du den Wagen privat gekauft hast, findet das HGB hier keine Anwendung, sondern das BGB! Wenn Du willst, kann ich Dir da aber mal ein paar Paragraphen nennen, die hier Anwendung finden.


    Gruß, Matthias

  • Hi Hakan
    Das is ja richtig übel gerade jetzt wo die saison wieder losgeht.
    Zu deinem problem.Du hast mal geschrieben das der wagen von einem porschemitarbeiter ist da wäre es gut wenn der KFZ-Mechaniker oder ähnliches ist denn die gerichte gehen
    i.d.r. davon aus das einer der sich mit autos auskennt auch einen schaden so einstuft wie es sich gehört also auch einen rahmenschaden erkennt.Das beste was du machen kannst ist erstmal beweise sichern wobei ein sachverständiger natürlich erste wahl ist wenn dir dazu die kohle fehlt mach wenigstens eindeutige fotos der karosseriebauer wird dir sicher helfen das du auch die entscheidenden stellen aufnimmst.
    Danach würde ich zum anwalt gehen und erstmal per anwalt beim verkäufer die zahlungsbereitschaft sondieren um eine aussergerichtliche einigung herbeizuführn da sowas bei gericht erstens sehr lange dauern kann und bei eventueller klageabweisung auch sehr teuer wird.Wenn du beweisen kannst das der verkäufer von dem rahmenschaden wusste
    dann ist das sogar Betrug.Frag doch mal unverbindlich bei einem anwalt an wie er deine chancen einschätzt und was an kosten auf dich zukommen kann.
    Kannst auch mal folgende seite versuchen hat mir auch schon mal geholfen www.kanzlei.de


    Viel Glück Frank

  • Hi


    Danke erstmal allen recht herzlich.
    Habe heute noch den Auftrag gegeben den Wagen zu reparieren.
    Sollte ich vorher event. noch Fotos machen als Beweiss oder reicht die Aussage des Karosseriebauers bei einer Verhandlung aus.


    Jetzt gibts da noch ein riessen grosses Problem.Ich habe die Adresse von dem Typ nicht mehr.Im Vertrag steht nur der Name -bei der Telekom konnte man mir die Telefonummer nicht geben(Geheimnummer).
    Hilft mir vielleicht das alte Kennzeichen was-kann ich da Infos von der Zulassungstelle bekommen.


    MFG


    Muss noch was hinzufügen.
    Die hintere Stosstange hatte er gewechselt und darunter ist ne grosse Beule.Schweissnähte offen und richtig eingedrückt-also kann das kein Parkschaden sein.


    PS:was kostet mich so eine Rechtsberatung-


    [Dieser Beitrag wurde von Veni-Vidi-Vici am 04. Mai 2001 editiert.]

  • Hi Hakan
    Was so ne rechtsberatung kostet ist von anwalt zu anwalt verschieden mal kostets nix
    mal 20DM oder auch viel mehr ich meinte auch unverbindlich telefonisch kann höchstens 50DM
    kosten.Über das alte kennzeichen kriegst du als privatperson keine auskunft alleine dafür brauchst du schon einen anwalt.
    Wenn ich das mit der stossstange lese und dann der rahmen noch 4cm verzogen drängt sich mir der verdacht auf das es sich um einen auffahrunfall gehandelt hat und "ER"
    von der gegnerischen versicherung die fiktiven kosten erstattet bekommen hat und die karre notdürftig geflikt und dann verscherbelt hat.Solange du nicht weisst von wem du das auto hast nützt dir das aber alles nix.Eine rechtsschutzversicherung wäre jetzt klasse aber jetzt noch eine abschliessen bringt auch nix mehr.
    Du kannst ja das geld das du in den sportauspuff stecken wolltest in einen anwalt investieren.....
    Falls du einen anwalt nimmst solltest du darauf achten das er sich mit sowas auskennt
    event. bei anwaltskammer informieren.


    So Long Frank
    P.S.:Als ich so alt war wie du haben mich diverse gauner im bereich auto auch viel geld und zeit gekostet

  • Hallo ihr Lieben,
    ich denke,wie so oft im Leben haben alle ein wenig recht.Es gilt hier das BGB.Ein bekannter Vorschaden muß ohne Aufforderung genannt werden.Da hier noch mehr Mängel aufgetreten sind(verschwiegener Heckschaden/wenn ichs richtig verstanden habe)sollte der Wagen aber in keinem Falle repariert werden,da sonst die Möglichkeit der Wandlung erschwert wird.Verjährung tritt erst nach 30 Jahren ein.Die ganze Droherei ist vorn A...Der Streitwert ist ja sicherlich nicht so hoch (Kaufpreis?).Da beim Wechseln der Stoßstange offensichtlich ein (oder mehrere) Mängel verdeckt wurden,sind die Erfolgschancen sehr gut.In diesem Falle müßte die Gegenseite auch Deine Anwaltskosten tragen(Gilt nur bei Urteil/nicht bei Vergleich!!!).Klagen auf Wandlung!Weg die Möhre. Kaufpreis zurück.
    Gruß T.B.

    Formerly known as P944Targa
    Ich wünsche allen Usern eine schöne Zeit im PFF