Kleiner Auffahrunfall, Besuch im PZ nötig?

  • Wenn er das Schuldanerkenntnis unterschreibt, ist seine Versicherung raus.


    Nein, natürlich nicht.


    Wozu sollen derartige Behauptungen gut sein? Bitte Vermutungen als Vermutungen kennzeichnen.


    MUV17:drive:

    Mitglied des T UV · Ein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand. Ich benutze es, um von A nach A zu fahren.

  • Leider keine Vermutung, sondern gelebtes Recht erfahren.

    Kann sein, muss nicht sein. Liegt am Schaden (Höhe) und der Versicherung.

    Versicherung hat im vermeintlich „klären Fall“ nicht gezahlt. Alle Rechnungen gingen dann an mich. Versicherung sagt hat nichts damit zu tun (Klageweg steht mir ja offen)

    Siehe auch...

    https://www.bussgeldkatalog.org/schuldanerkenntnis/

  • Aha, bei einem Haftpflichtfall hat die gegnerische Versicherung nicht gezahlt? Dann hatte die wohl eher Zweifel an der Schuld ihres Kunden. Das sie ihn ggfs. wegen des Schuldanerkenntnisses in Regress nimmt oder seine Kasko. iChat zählt, ganz andere Baustelle. Aber wenn du einen Haftpflichtschaden hast, wird der reguliert werden 🤷‍♂️

  • Nein, das stimmt nicht. Zum einen geht es dabei um die Kosten. Das ist nicht der Schadensersatz. Selbstverständlich behält der Geschädigte IMMER seinen Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung; ganz gleich, was der Fahrer sagt. Wie man der Seite entnehmen kann, verschiebt sich ggf. die Beweislast.


    Zum anderen muss die Haftpflichtversicherung natürlich nur die Schäden ausgleichen, die durch den Unfall entstanden sind, und dies nur im Umfang des Verschuldens des Fahrers bzw. der Betriebsgefahr. Wenn jemand ein Anerkenntnis abgibt, das darüber hinausgeht, dann hat das mit der Eintrittspflicht der Versicherung von vornherein nichts zu tun.


    Und schließlich hast du in deinem Fall, wenn der denn tatsächlich so war wie geschildert, die Möglichkeit, die Versicherung auf Leistung zu verklagen - so schreibst du es auch selbst. Und selbstverständlich muss die Versicherung zahlen, wenn und soweit sie verurteilt wird. Es ist ein beliebtes Verhalten von Versicherungen zu behaupten, nicht zahlen zu müssen. Viele geben sich damit zufrieden.


    Als nix mit "Versicherung ist raus." Vorsicht mit solchen Behauptungen.


    Abgesehen davon empfiehlt es sich aber natürlich sowieso nicht, ein Schuldanerkenntnis abzugeben - man kann den Fall üblicherweise in dem Moment nicht erfassen. Sinnvoll kann es sein, den Hergang übereinstimmend festzuhalten. Aber auch das ist beliebig schwierig. Was heißt schon übereinstimmend? Und auch dabei werden die Einschätzungen der Beteiligten möglicherweise auseinandergehen.


    Für den Geschädigten empfiehlt es sich hingegen durchaus, dass der andere Beteiligte ein Schuldanerkenntnis abgibt...


    Dass nun Empfehlungen von Seiten wie bussgeldkatalog.org der Weisheit letzter Schluss sind, lasse ich dahingestellt sein. Was da steht, muss nicht stimmen und ist mindestens missverständlich, wenn man nicht weiß, worum es geht, was gemeint ist und was dahintersteckt. Macht aber nichts, denn das liest man erst danach.


    Wie soll man sich nun verhalten? Das ist immer eine Frage des Einzelfalls und auch davon abhängig, auf wessen Seite man steht, Es gibt zu viele Varianten. Grundsätzlich ist es gut, möglichst viel zu fotografieren. Aber Vorsicht, nicht gleich jedem alle Fotos zeigen. Und immer mit der Totalen anfangen und dann zu den Details kommen. So fotografieren, dass man auch die Kennzeichen sieht. Die Daten des anderen Beteiligten umfassend aufnehmen. Wer ist überhaupt der Halter? Zeugen ansprechen, bevor sie den Unfallort verlassen.


    Ein Polizeiprotokoll kann helfen, weil es sein kann, dass der Verursacher den Hergang so angibt, dass - bei entsprechender Protokollierung - sein Verschulden daraus auf eine Weise hervorgeht, dass ihm ein späteres Bestreiten nichts nützt. Aber man bekommt es halt nicht unbedingt.


    Unfall? Ist doch klar, der andere hat Schuld und die Versicherung muss zahlen. Soso. Das ist ein komplexes Thema.


    MUV17:drive:

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  • Also nach einer Kaltverformung durch einen Lastwagen: Polizei gerufen, die kam nicht mit dem Verweis die kommt nur bei Personenschaden, ansonsten wäre das ein Fall für die Versicherung. Lastwagenfahrer stritt die Schuld ab (er zog auf meine Spur) -- aber: meine Versicherung (Huk Coburg) empfielt den Versicherten nie die Schuld vor Ort zuzugeben, und das die Versicherungen machen zu lassen. Also war eher ne Standardnummer vom Brummifahrer.


    Am Ende hat mein Anwalt mit meinen Handyfotos 100% Kostenübernahme von der gegnerischen Versicherung bekommen.


    Aber Dekragutachten zur Wertminderung war lächerlich, ca 6% der Reparatursumme. PZ meinte realer Wertverlust liegt bei 10-15% der Reparaturkosten. Ich persönlich denke es liegt eher bei mind. 20%. Unfaller verkauft das PZ eh tendenziell nicht sondern reicht die an andere Händler durch. Deshalb die 175 pro Tag mitnehmen und unter Wertverlust abrechnen, dann kommts ungefähr hin.


    Viel Glück an den TE für den weiteren Verlauf.

    Alex

  • Kurzes Update:


    Am 23.09. geht er endlich in die Werkstatt. Irre, wie lange man im PZ teils auf Termine warten muss ;(

    8 Wochen ist das dann her.


    Schaden ist bei ~7k EUR nun, Wertverlust wird mit 2k beziffert, die ich hoffentlich erhalte. Zudem 175 EUR pro Tag für den Mietwagen, den ich nicht brauche. Reparatur wird 3-5 Tage dauern.


    Fun Fact:

    Der Unfallgegner hatte es noch nicht seiner Versicherung gemeldet, die hat ihn nun aufgefordert, sich zur der Sache zu äußern. Hoffentlich wird das nicht noch eine stressige Nummer, wo ich am Ende bereue, nicht doch die 110 gerufen zu haben -.-

  • Das scheint der neueste Trend zu sein. Mir ist im Januar auch einer in den Firmenwagen rein, musste daher nach Maßgabe der Leasinggesellschaft die Polizei rufen. Die haben den Unfall aufgenommen und den Unfallgegner gleich kostenpflichtig verwarnt. Er hat sich nicht zur Sache eingelassen. Und den Unfall nie seiner Versicherung gemeldet, also Anwälte Akteneinsicht blablabla. Keine Ahnung, wie das je ausging, Wagen ging weg und ich habe nichts mehr gehört...

  • Um die EUR 7000 Schaden, um die EUR 2000 Wertverlust, ein Unfallgegner der seine Versicherung nicht informiert, ein Geschädigter der sich jetzt Gedanken machen darf wie lange die Posse wohl dauert bis sie ausgestanden ist


    ... und dann gibt es Leute die davon abraten die Polizei bei einem solchen Unfall zu holen und es als "Schwachsinn" abtun ... *8)