5-Liter Ersatzkanister im Fahrzeug

  • Hallo P-Freunde,


    mein Sohn wurde von der Polizei angehalten und sein Fahrzeug überprüft. Dabei teilte man ihm mit, dass der gefüllte Ersatzkanister mit 5-Liter Benzin nicht im Fahrzeug (Kofferraum) mitgeführt werden darf. Das ist neu fuer mich. Hat sich da etwas im Verkehrsrecht in den letzten Jahren in Deutschland geändert?


    Gruss, Mark

  • Hallo Mark, einen 5 Liter Ersatz-Kanister darf man natürlich im Auto mitführen. Es gilt die 1000 Punkte Regel, nach der die Menge des mitgeführten Gefahrstoffes mit einer Kennzahl multipliziert wird und dann die 1000 Punkte nicht überschreiten darf. Wenn die 1000 Punkte überschritten werden darf man auch damit am Straßenverkehr teilnehmen, muß aber Warntafeln an das Fahrzeug anbringen, einen Feuerlöscher mitführen, Gefahrgutblätter mit Verhaltensregeln dabei haben und einen gültigen ADR-Schein besitzen. Das geht sogar bei Privatfahrten:]), ist natürlich unsinnig:still:.

    Eine andere Sache ist es wenn der Kanister lose im Kofferraum rumfliegt. Einen kleinen Zurrgurt drüber und feddich?:-):wink:.

    Gruß Dieter

    Wir sind alle auf unserer eigenen Reise, und Du bist der Fahrer

    957 3,6 2007

    964 C2 1991

    996 GT3/2 2004

    E 36 M3 1994

  • Ich denke, hier ist alles Wissenswerte auch noch recht aktuell (2019) zusammengefaßt. Der Hinweis der Ordnungshüter mag viele Ursachen haben. Vielleicht war das Behältnis nicht geeignet oder es war nicht ordnungsgemäß gesichert? Die Behauptung, dass es in Deutschland grundsätzlich verboten ist, einen Reservekansiter mitzuführen, ist falsch!

    Gruß :khat:
    Bernhard



    914 2.0 (1982 - 1983)
    964 C4 (1994 - 1995)
    Cayman R (11/2012 - 11/2013)
    Cayman GTS - 981 (09/2014 - 04/2016)

    Cayman GTS - 718 (03/2019 - 01/2020)

  • Hallo Dieter, lieber Bernhard,


    danke fürs konstruktive & zeitnahe Feedback.


    Mein Sohn hatte einen 5-Liter Kanister aus dem Baumarkt im Auto. Das Teil war max. 2-3 Jahre alt und optisch neuwertig. Es lag mit einem Spanngurt befestigt im Kofferraum.


    Im Mängelbericht steht neben drei anderen Mängeln (einer davon ist legitim) das Wort "Benzinkanister" - was auch immer das bedeuten mag.


    Wir muessen jetzt innerhalb einer Woche die Mängel beseitigen und dann bei der Polizeistation vorfahren. Ich werde das ADAC Dokument und Eure Antworten ausdrucken und mitnehmen...


    Mal sehen was dabei rauskommt.


    Gruss und Danke, Mark

  • Mal sehen was dabei rauskommt.

    ... wäre klasse, wenn Du uns auf dem Laufenden hältst ... ;)

    Gruß :khat:
    Bernhard



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  • Warndreieck und Verbandstasche am besten unter den Sitzen griffbereit haben oder gar nicht anhalten. Erspart einem solchen schikanösen Ärger.

  • ... oder gar nicht anhalten.

    Das soll jetzt was heißen? Empfiehlst Du, einer Aufforderung der Polizei, das Fahrzeug anzuhalten, nicht Folge zu leisten?


    Im Hinblick auf § 36 Abs. 5 StVO ein recht bedenklicher Rat ... k:thinking:

    Gruß :khat:
    Bernhard



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  • OliMaxx

    Ob ich Deine Zuversicht, was die Beseeltheit mit Verstand anbelangt, teile, hängt teils von meiner Tagesform ab und teils davon, welche User-Beiträge ich gerade zuvor gelesen habe. Meine Einschätzung fällt dann je nach dem extrem unterschiedlich aus.


    Aber ich reiß mich jetzt zusammen und bin mal ganz und gar positiv: Er wird es nicht (ganz) ernst gemeint haben ... ;)

    Gruß :khat:
    Bernhard



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