Wo seid ihr versichert und wie sind die Kosten?

  • ich denke, da bist Du auf dem Holzweg, der Wiederbeschaffungwert wird nur nach Gutachten versichert.

    Wenn Du kein Gutachten mit einem Wert hast, streitest Du insbesondere bei Totalverlust

    (z. B. Diebstahl) mit der Versicherung über den tatsächlichen Wert, weil der Zustand nicht mehr feststellbar ist.

    Hallo Bernd,

    ich teile deine Meinung und habe meinen auch nach Gutachterwert versichert. Ich höre hier aber immer wieder, dass eine normale Kfz-Versicherung als ausreichend angesehen wird. Da würde mich mal interessieren, ob damit jemand schon Erfahrungen gemacht hat und nach einem Totalverlust (z.B. Diebstahl) die 50, 60 oder gar 70k Euro für seinen 911er (egal ob G-Modell, 964er oder 993er) anstandslos ausbezahlt bekommen hat. Da habe ich meine Zweifel.


    Grüße

    Gisbert

    964 C4 Coupé, BJ 6/89, indischrot, C00, M139 - Sitzheizung links, M425 - Heckscheibenwischer, M573 - Klimaanlage

    161.850 km (Stand Ende 2021), matching numbers

    Motorrevision bei 161.850 km: https://www.pff.de/thread/2810271-geschichte-einer-motorrevision/

  • Hallo Gisbert,

    ich habe schon von einigen Fällen gehört, die bei Diebstahl, die Versicherungssumme nach Gutachten ausbezahlt bekamen, je nach dem ob Markt - oder Wieder-beschaffungswert versichert war.


    Wenn Achimer seinen 993 ohne Gutachten versichert hat, ist die Versicherung nur verpflichtet den Zeitwert zu zahlen, denn der Markt - und Wiederbeschaffungswert muss im Versicherungsschein stehen.

    Google mal Markt-, Zeit - und Wiederbeschaffungswert

    Mit luftgekühlten Grüßen

    Bernd


    Wenn ein Fahrzeug gestohlen wurde, wer will dann noch ohne Gutachten den Zustand

    beweisen.


    911 SC, 9/78, RdW Coupe

    Luftgekühlte Grüße

    Bernd

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  • Der Wiederbeschaffungswert entspricht bei der Kfz-Versicherung dem Wert eines vergleichbaren anderen Fahrzeugs, wenn es beschädigt wurde. Demnach handelt es sich bei dieser Wertanagabe um Kosten, die für den gleichwertigen Ersatz einer beschädigten Sache aufgebracht werden müssen.


    Ein Gutachten habe ich auch, damit Zustand und Austattung belegt werden kann.

    Das Leben ist zu kurz um schlechten Wein zu trinken.

    Gruß

    Achim

  • Der Wiederbeschaffungswert entspricht bei der Kfz-Versicherung dem Wert eines vergleichbaren anderen Fahrzeugs, wenn es beschädigt wurde. Demnach handelt es sich bei dieser Wertanagabe um Kosten, die für den gleichwertigen Ersatz einer beschädigten Sache aufgebracht werden müssen.


    Ein Gutachten habe ich auch, damit Zustand und Austattung belegt werden kann.

    Hallo,

    den Wiederbeschaffungswert musst Du mir nicht erklären, doch wie er angewendet wird erklärt Dir auf Nachfrage Deine Versicherung oder Deine Versicherungsurkunde.

    Dein privates Gutachten ist im Ernstfall wertlos.

    Jeder wie er es mag.

    Luftgekühlte Grüße

    Bernd

  • und ohne H Kennzeichen:

    Emissionsklasse 1

    Steuersatz 15,13 EUR je angefangenen 100cm3 nach §9 Absatz 1 Nummer 2a)cc) Kraftfahrsteuergesetz.


    :pfeil: 15,13 x 36 = 544,68


    HALBJAHRES BETRAG 280.- !! Aufgeld in Höhe von 3 v.H.

  • Mhh in #15 fragst Du nach der KFZ Steuer und in #17 diese Antwort ?


    Ein 964 kann (ohne weiteres) in Euro 2 umgeschlüsselt werden; dann sind es EUR 7,36 je 100 ccm = 264,96.


    Gruß Ralf

    Gruß Ralf


    964 C2 Tiptronic Cabrio Bj 91 LMM 220