ich denke, da bist Du auf dem Holzweg, der Wiederbeschaffungwert wird nur nach Gutachten versichert.
Wenn Du kein Gutachten mit einem Wert hast, streitest Du insbesondere bei Totalverlust
(z. B. Diebstahl) mit der Versicherung über den tatsächlichen Wert, weil der Zustand nicht mehr feststellbar ist.
Hallo Bernd,
ich teile deine Meinung und habe meinen auch nach Gutachterwert versichert. Ich höre hier aber immer wieder, dass eine normale Kfz-Versicherung als ausreichend angesehen wird. Da würde mich mal interessieren, ob damit jemand schon Erfahrungen gemacht hat und nach einem Totalverlust (z.B. Diebstahl) die 50, 60 oder gar 70k Euro für seinen 911er (egal ob G-Modell, 964er oder 993er) anstandslos ausbezahlt bekommen hat. Da habe ich meine Zweifel.
Grüße
Gisbert