In 100er Zone mobil geblitzt mit fragwürdigem Blitzer - Einspruch?

  • Es ist doch ganz simpel: Wenn der Staat mein Fehlverhalten sanktionieren möchte, muss er mir dieses Fehlverhalten nachweisen. Wenn er das nicht kann, akzeptiere ich die Sanktion nicht. Das ist für mich keine moralische Frage, sondern eine juristische. Natürlich zahle ich auch ein Knöllchen, ohne es zu hinterfragen, wenn das Bußgeld gering ist und ich mir denke "Wird schon so gewesen sein". Aber im Punktebereich oder erst recht bei einem Fahrverbot wäre ich da deutlich kritischer.

    Dann habe ich Dich wohl falsch verstanden, es las sich so, dass Dein Fehlverhalten vom Staat nachzuweisen ist und Dir somit konkret ein Fehlverhalten bewusst ist. Das mit dem Nachweis ist auch richtig, das erledigt der Staat mit einem Foto oder einem Video samt dazugehörigen Mess"beamten" als Zeugen. Also hat der Staat Dir Dein Fehlverhalten erst einmal nachgewiesen bzw. abstrakt dem Betroffenen im OWi-Verfahren. Dann ist es Sache des Betroffenen, nicht nur Zweifel an seiner Tat zu wecken, sondern nachzuweisen, dass die Messung fehlerhaft war und/oder die Beweismittel untauglich. Reines Abstreiten bei Vorlage eines oder mehrer Beweismittel bringt da wenig. Aber ich will hier nicht das/mein Handwerk näher erläutern und wünsche Dir, dass es bei der hohen jährlichen Fahrleistung weiterhin bei einem sauberen Konto in Norddeutschland bleibt.

    Clemens

    Boxster S 986 2003 - Carrera 993 Targa 1998 - Carrera 996 Cabrio 2000 - Carrera 996 Targa 2003 - Cayman S 987 2006 - Carrera 997 Cabrio 2007 - Carrera GTS Cabrio 991 2015 - 924 turbo 1980 - 944 1983 platinmetallic - 944 1983 indischrot - 928S 1986 - 911 SC 3.0L 1980 - 911 SC 3.0L 1982 "Batmobil" - Cayenne Coupe 2020 - Jeep Grand Cherokee 2003 - Alfa Spider 1969 - Alfa Giulia Super 1973 - Alfa Berlina Racer 1973 "Bestia verde" - Fiat Coupe 2300S 1966 - Maserati GranCabrio 2014

  • Aber ich will hier nicht das/mein Handwerk näher erläutern und wünsche Dir, dass es bei der hohen jährlichen Fahrleistung weiterhin bei einem sauberen Konto in Norddeutschland bleibt.

    Danke - und nichts für ungut.

    Ich glaube, wir sind uns in der Sache völlig einig und wissen beide sowohl um die Beweislast in Straf- bzw. OWi-Verfahren als auch um die Wirkung eines Prima facie-Beweises. Aber Unterhaltungen unter (persönlich) Unbekannten in Foren bringen es mit sich, dass man missverstanden wird und den Tonfall des anderen missversteht. Umso besser, wenn man das klarstellen kann - schließlich sind wir nicht zum Streiten hier aktiv, sondern zum Spaß k:drinks:

    1974 911 Targa

    1985 944 Coupé

    1990 964 Carrera 2 Coupé

    1995 993 Carrera Cabrio

    2003 996 Carrera Cabrio

  • Lustiger Fred hier :thumbsup: ... wurde zwar schon fast alles gesagt, aber muss da zu einem kleinen Detail trotzdem noch meinen Senf dazu geben ...


    Die Kosten fallen doch immer an, egal wie es ausgeht.

    Ich bin da einfach etwas pragmatischer...... Hatte mal ein ähnliches Problem.

    Führerschein sollte 1 Monat Urlaub machen. Bin zum Anwalt, der hat mir ne Rechnung über 800 Euronen gestellt und der Richter wollte nen zweiten Gerichtstermin mit Zeugen usw..... Mein Anwalt wäre sofort dabei gewesen, aber ich hab das ganze dann gecancelt.


    Einspruch ... :old:. Wenn Du gewinnst, trägt der Staat die Kosten. Du musst beim nächsten mal einfach zu MUV17 gehen, dann klappt das auch mit dem gewinnen ... :]) . Kann ich anlässlich einer gerade für mich abgewickelten Angelegenheit uneingeschränkt empfehlen ... :thumbsup:

    Grüße
    Justice :wink:



    "Wenige sind imstande, von den Vorurteilen der Umgebung abweichende Meinungen gelassen auszusprechen. Die meisten sind sogar unfähig, überhaupt zu solchen Meinungen zu gelangen" (Albert Einstein) ;)


  • Ich weiss ja nicht genau wie das bei Euch in Deutschland funktioniert.

    Wenn in der Schweiz der Staat die Kosten tragen muss, geht das immer zu Lasten der Steuerzahler. Ob man das wirklich so will als Unbeteiligter? k:thinking:


    Saluti

    Pavarotti

    La Vita e bella

    Das grosse Glück ist die Summe vieler kleiner Freuden :freu:


    https://www.traumurlaub-in-nizza.com


    https://www.traum-ferienwohnungen.de/207279/

  • Ich weiss ja nicht genau wie das bei Euch in Deutschland funktioniert.

    Wenn in der Schweiz der Staat die Kosten tragen muss, geht das immer zu Lasten der Steuerzahler. Ob man das wirklich so will als Unbeteiligter? k:thinking:


    Saluti

    Pavarotti

    Naja, schon ein Unterschied ob ICH allein die kosten trage oder nur als x/milionstel Steuerzahler.


    Über Staatsausgaben als Unbeteiligter gefällt mir einiges nicht, aber so ist das nunmal in einer Gemeinschaft, das eine gefällt das andere nicht, so auch in D.

    Gruß Ralf


    964 C2 Tiptronic Cabrio Bj 91 LMM 220

  • Ich denke, dass das alle aufgeklärten Unbeteiligten spätestens dann gut finden würden, wenn sie selbst einmal zu Unrecht vom Staat verfolgt (kommt öfter vor, als man gemeinhin denkt) die für ihre Verteidigung entstandenen Kosten wieder von diesem (richtig der Allgemeinheit) wieder zurückerstattet bekommen. Jede andere Denkweise würde bei mir eher Stirnrunzeln hervorrufen ... sollte das in der Schweiz wirklich anders sein? k:thinking:

    Grüße
    Justice :wink:



    "Wenige sind imstande, von den Vorurteilen der Umgebung abweichende Meinungen gelassen auszusprechen. Die meisten sind sogar unfähig, überhaupt zu solchen Meinungen zu gelangen" (Albert Einstein) ;)

  • Pavarotti kann für sich selbst sprechen, aber ich vermute, er hatte das anders gemeint.


    Auch wenn man zu Recht vom Staat verfolgt wird, weil man sehr wohl weiß, dass man die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit begangen hat, kann und darf man sich ja wehren. Auch das wird oftmals auch Erfolg haben.


    Selbst in diesem Fällen trägt dann die Allgemeinheit die Kosten für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit und der Verteidigung.


    In einem Rechtsstaat ist das so. Das ist zu akzeptieren. Ein gewisses Maß an Unbehagen darf sich dann schon einstellen, ist jedenfalls meine Meinung.

    Gruß :khat:
    Bernhard



    914 2.0 (1982 - 1983)
    964 C4 (1994 - 1995)
    Cayman R (11/2012 - 11/2013)
    Cayman GTS - 981 (09/2014 - 04/2016)

    Cayman GTS - 718 (03/2019 - 01/2020)

  • Was ist denn mit den Kosten für den Pflichtverteidiger eines Mörders? Oder nehmen wir mal Frau Zschäpe.


    Übrigens sind wir gleich auf dem AfD-Stammtisch. Deshalb Finger weg.


    MUV17:drive:

    Mitglied des T UV · Ein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand. Ich benutze es, um von A nach A zu fahren.

  • Hallo zusammen,


    rolf

    VIELEN DANK für deine ausführliche Nachricht. Das hat mir geholfen :thumbup-alternative:


    the-shaker

    Ich habe keine Rechtschutzversicherung... Und keine Punkte in Flensburg und das als Motorrad- und Porschefahrer... ;)


    Und damit der Fall hier nicht im Nichts endet, nun den Rest der Geschichte:


    Auf die Sache mit dem Messfehler bin ich über einen Freund gekommen, dessen 2 Geschäftspartner auch mit dem Poliscan Gerät geblitzt wurden und beide wurden frei gesprochen wegen unterschiedlicher Mängel im Messverfahren bzw. ungeschulter Messausführer...


    Ich habe mich dann über die Seite "Blitzer.de" im Netz informiert und bin platt gesagt zu dem Ergebnis gekommen: "was nichts kostet, ist auch nichts besonderes".


    Hab dann eine auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei in Düsseldorf angerufen und der Anwalt hat mir klar gesagt, dass ich mir keine großen Hoffnungen machen soll, dass das Bußgeld wegen solcher Dinge eingestellt wird. Und da ich weder eine Rechtschutzversicherung habe, noch Punkte in Flensburg, sei es betriebswirtschaftlicher Blödsinn, mit einem Anwalt geben das Bußgeld vorzugehen. Das macht erst bei einem Fahrverbot evtl. Sinn. Sehr netter Anwalt... :thumbup-alternative:


    Bußgeldbescheid ist heute gekommen und wird dann bezahlt... In Zukunft muss ich halt besser aufpassen beim :drive:


    LG Uli