Es ist doch ganz simpel: Wenn der Staat mein Fehlverhalten sanktionieren möchte, muss er mir dieses Fehlverhalten nachweisen. Wenn er das nicht kann, akzeptiere ich die Sanktion nicht. Das ist für mich keine moralische Frage, sondern eine juristische. Natürlich zahle ich auch ein Knöllchen, ohne es zu hinterfragen, wenn das Bußgeld gering ist und ich mir denke "Wird schon so gewesen sein". Aber im Punktebereich oder erst recht bei einem Fahrverbot wäre ich da deutlich kritischer.
Dann habe ich Dich wohl falsch verstanden, es las sich so, dass Dein Fehlverhalten vom Staat nachzuweisen ist und Dir somit konkret ein Fehlverhalten bewusst ist. Das mit dem Nachweis ist auch richtig, das erledigt der Staat mit einem Foto oder einem Video samt dazugehörigen Mess"beamten" als Zeugen. Also hat der Staat Dir Dein Fehlverhalten erst einmal nachgewiesen bzw. abstrakt dem Betroffenen im OWi-Verfahren. Dann ist es Sache des Betroffenen, nicht nur Zweifel an seiner Tat zu wecken, sondern nachzuweisen, dass die Messung fehlerhaft war und/oder die Beweismittel untauglich. Reines Abstreiten bei Vorlage eines oder mehrer Beweismittel bringt da wenig. Aber ich will hier nicht das/mein Handwerk näher erläutern und wünsche Dir, dass es bei der hohen jährlichen Fahrleistung weiterhin bei einem sauberen Konto in Norddeutschland bleibt.
Clemens