wenn der unabwendbarkeitsbweis nicht gelingt dann bleiben "restzweifel". ist doch verständlich erklärt!
Abgesehen davon, dass du den Beitrag nachträglich und ohne Kennzeichnung verändert hast, so dass meine Frage im Folgebeitrag nicht mehr ohne Weiteres verständlich ist:
Das Wort "Restzweifel" wird in der Fundstelle bei Haufe nicht verwendet. Und "Restzweifel" führen nicht zu einer Haftung von 25% oder 75%. Das stimmt einfach nicht.
Deshalb noch einmal:
WIE ist es am einfachsten erklärt und WIE wirkt es sich im Verkehrsrecht auf die Haftungsquote aus?
Und was hat das mit dem Thema hier zu tun?
MUV17