Schadensregulierung durch Versicherung

  • wenn der unabwendbarkeitsbweis nicht gelingt dann bleiben "restzweifel". ist doch verständlich erklärt!

    Abgesehen davon, dass du den Beitrag nachträglich und ohne Kennzeichnung verändert hast, so dass meine Frage im Folgebeitrag nicht mehr ohne Weiteres verständlich ist:


    Das Wort "Restzweifel" wird in der Fundstelle bei Haufe nicht verwendet. Und "Restzweifel" führen nicht zu einer Haftung von 25% oder 75%. Das stimmt einfach nicht.


    Deshalb noch einmal:


    WIE ist es am einfachsten erklärt und WIE wirkt es sich im Verkehrsrecht auf die Haftungsquote aus?


    Und was hat das mit dem Thema hier zu tun?


    MUV17:drive:

    Mitglied des T UV · Ein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand. Ich benutze es, um von A nach A zu fahren.

  • Immerhin sind wir uns einig, dass etwaige Ansprüche an den Unfallgegner zu stellen wären. Ohne Würdigung der Nachweise und Polizeidokumente, Unfallzeugen ist mir das viel zu theoretisch.

  • Hallo zusammen,

    nachdem ich die Versicherung aufgefordert hatte, mir die Unterlagen von der Schadensregulierung zukommen zu lassen, hat sie sich gestern schriftlich gemeldet. Unter dem Hinweis auf Datenschutz verweigern sie die Herausgabe. Ich solle eine Einverständniserklärung des Unfallgegners einholen, erst dann könne ich Einsicht in die Unterlagen nehmen, auf deren Basis der Schaden reguliert wurde. Das ist natürlich das komplette Totschlagargument. Ich soll also dem Unfallgegner das Einverständnis abringen, Unterlagen einsehen zu dürfen, die mutmaßlich Unregelmäßigkeiten bei der Schadensabrechnung aufzeigen. Ein geradezu lächerlicher Vorschlag.


    So langsam regt sich der Ergeiz in mir. Ich werde mir nun in Ruhe überlegen, was ich als nächstes mache.


    Grüße

    Gisbert

    964 C4 Coupé, BJ 6/89, indischrot, C00, M139 - Sitzheizung links, M425 - Heckscheibenwischer, M573 - Klimaanlage

    161.850 km (Stand Ende 2021), matching numbers

    Motorrevision bei 161.850 km: https://www.pff.de/thread/2810271-geschichte-einer-motorrevision/

  • So langsam regt sich der Ergeiz in mir. Ich werde mir nun in Ruhe überlegen, was ich als nächstes mache.

    Ich kann Dich verstehen. Der Datenschutz wird ja heute häufig auch bei eigentlich völlig klaren Sachverhalten zu Unrecht als Argument bemüht. Es ist der universelle Gummiparagraph, wenn man sonst keine Argumente hat.

    Du bekommst nur einen Funken Verrücktheit. Verlier ihn nicht! R. Williams

  • die Versicherung auf Herausgabe bzw auf Auskunft verklagen. Du solltest das auf keinen Fall hinnehmen.


    MUV17:drive:

    Mitglied des T UV · Ein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand. Ich benutze es, um von A nach A zu fahren.

  • Du kannst der Versicherung auch anbieten, dass die die personenbezogenen Daten des Unfallgegners anonymisieren können (Dir kommt es ja nicht auf die persönlichen Daten des Gegners an?).

    Viel Erfolg

    Clemens

    Boxster S 986 2003 - Carrera 993 Targa 1998 - Carrera 996 Cabrio 2000 - Carrera 996 Targa 2003 - Cayman S 987 2006 - Carrera 997 Cabrio 2007 - Carrera GTS Cabrio 991 2015 - 924 turbo 1980 - 944 1983 platinmetallic - 944 1983 indischrot - 928S 1986 - 911 SC 3.0L 1980 - 911 SC 3.0L 1982 "Batmobil" - Cayenne Coupe 2020 - Jeep Grand Cherokee 2003 - Alfa Spider 1969 - Alfa Giulia Super 1973 - Alfa Berlina Racer 1973 "Bestia verde" - Fiat Coupe 2300S 1966 - Maserati GranCabrio 2014

  • Wie soll Moskau Inkasso sonst wissen, wo sie klingeln müssen ... :])


    Dem VN kann man nur empfehlen, die Angelegenheit abzuschreiben, als Lehrgeld zu verbuchen und beim nächsten Mal gleich den Verkehrsrechtler des Vertrauens einzuschalten ...


    Sobald in einer Angelegenheit ein polizieiliches Unfallprotokoll gefertigt wird, an dem ich oder mir nahestehende Dritte als 01 aufgeführt sind, geht bei mir die Sache zwingend zum Anwalt ... schon das Ausfüllen der ganzen Fragebögen ist dermaßen lästig, sich damit zu belasten, käme mir nie in den Sinn ...


    Aber jeder hat andere Hobbies ...