Zählen Porsche Touren als illegale Autorennen? Risiko für Veranstalter und Teilnehmer

  • Danke für eure Kommentare bisher!
    Insgesamt viele interessante Meinungen hier zu meiner Frage :thumb:


    ...aber eine eindeutige Lösung scheint es für größere Ausfahrten mit über 50 Fahrzeugen nicht zu geben.


    Wenn ich 2018 wieder eine Tour mit einer ähnlichen Zahl an Teilnehmern wie bei der Donnersberg- oder Rheinhessentour starten möchte, gilt es wohl
    einen Mittelweg zu finden zwischen Zitat "...die Kirche im Dorf lassen" und dem offiziellen Veranstaltungsrecht zu finden.


    Mein Resümee bisher:
    Es hat sich hier niemand gemeldet, der schon jemals einmal eine Tour angemeldet hätte. :whistling:
    Die Risikoabwägung scheint also eindeutig in Richtung "einfach so machen" zu tendieren.


    Beste Grüße
    Ralph

    PFC - Porsche Fan Chat - Whatsappgruppe mit Stammtisch in der Region Mainz/Wiesbaden/Frankfurt


    Porsche Touren Planung:

    Rheingau-Taunus Tour 2016 / Donnersberg-Tour 2017 / Taunus-Tour 2018 / Odenwald-Tour 2019 / Hunsrück -Tour 2020

    Summer-Nightcruise 2018

    Italien Racers 2015-2019

  • rennen - eher nie. und schon garnicht mit mehr als 4 autos - nichtmal im spaßrennen - und ganz im gegensatz zu einem rennen versucht man ja immer vor einer abzweigung, einer autobahnausfahrt und dergl. als erster ein stück strecke sehr langsam zu fahren, daß alle zusammenkommen und man möglichst gut formiert in die nächste etappe einfährt.


    die veranstaltung bei großen gruppen befindet sich in aller regel auf einem terrain außerhalb der straße, z.b. motorwold.
    also ist auch die benutzung der straße dorthin nicht als sondernutzung der straße zu sehen, weil dies nur die anfahrt ist und dann diese naturgegeben zur selben zeit von vielen benutzt werden muß. das ist genauso wie die anfahrten von fußballfans zum stadion. da redet auch keiner von rennen oder sondernutzung. und wir reden hier von tausenden.


    wenn sich auch 31 leute zu einer fahrt treffen , die als nicht unwesentlichen part einen nachmittagskaffee oder mittagessen ansteuert, dann sehe ich das immer noch genauso als anfahrt.


    man kann auch nicht ausschließen, daß sich 6 per net verabreden und dann noch ein paar dazukommen, die es gelesen haben und noch nicht fix zusagen konnten. ist mehrmals schon so gewesen und basta. einfach die liste bei 29 teilnehmer schließen und fertig. - wenns denn mal so viele werden sollten bei einer rundfahrt.
    ein ziel angeben und die 2.etappe ist dann die rückfahrt, ggf. offen definieren.


    nicht dumm, mal drüber zu reden, aber sehe ich für mich nicht als einschränkung oder bedrohung, nur weil da ein gesetz wegen verrückten entstanden ist, das mal wieder allumfassend interpretationsmöglichkeiten offen läßt. regelungswut ist überall.

  • So, ich habe mal mit dem Regierungspräsidium gesprochen, welches für die Genehmigung einer Veranstaltung in meiner Region verantwortlich wäre. Sehr netter Kontakt, sehr hilfsbereit. Eine Veranstaltung genehmigt zu bekommen ist eigentlich kein Problem, laut Aussage der Beamtin dort hat sie noch keine Veranstaltung abgelehnt. Die einzureichenden Unterlagen sind keine Rocket Science, alles machbar.


    Wenn man sich nun weiter damit beschäftigt, kommen aber doch ein paar Hürden. Neben den Kosten für eine Genehmigung (€200) kommt noch eine Veranstalterhaftpflicht dazu. Somit müsste man die Kosten auf alle Teilnhemer umlegen und erstmal in Vorkasse gehen. Ziemlicher Aufwand, das Geld einzusammeln. Auch bespricht das RP eine solche Veranstaltung mit allen anderen betroffenen Behörden, auch die Polizei wird angehört. Eine Fahrzeugkontrolle an Start oder Ziel oder Geschwindigkeitskontrollen würde ich jetzt nicht ausschließen. Bei einer so großen Veranstaltung - ob genehmigt oder nicht - ist man als Veranstalter auch erster Ansprechpartner für den Strassenbaulastträger, sollte etwas kaputt gehen. Klar, eigentlich durch die KfZ Haftpflicht des Teilnehmers gedeckt, aber die Mühe muss sich die Behörde nicht machen... (daher ja auch die Veranstalterhaftpflicht).


    Als Teilnehmer wäre mir obiges ziemlich egal. Da ich aber bei (großen) Ausfahrten auch schon „Scout“ war, und das eher locker gesehen habe, hat sich nach eingehender Beschäftigung mit dem Thema meine Sicht etwas geändert. Auch weil das Thema Sportwagen in der Öffentlichkeit leider immer negativer gesehen wird und man halt auch nicht alle Leute in so einer großen Gruppe im Griff hat. Ich werde mich daher wohl zukünftig auf kleinere Veranstaltungen unter 30 Autos limitieren. Zwar bekommt man eine große Nummer auch genehmigt, da habe ich jetzt wenig Zweifel, aber der Aufwand ist groß und man geht in Vorleistung, ich weiß auch nicht, wie gut sowas dann angenommen werden würde.

  • Um privates Risiko als Veranstalter auszuschliessen, könnte eine Vereinsgründung helfen ..... das wissen aber doch bestimmt die Juristen hier genau. Könnt ihr was dazu sagen ?

  • Um privates Risiko als Veranstalter auszuschliessen, könnte eine Vereinsgründung helfen ..... das wissen aber doch bestimmt die Juristen hier genau. Könnt ihr was dazu sagen

    Um Gottes Willen :D , auf keinen Fall einen e.V. :whistling:

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    Summer-Nightcruise 2018

    Italien Racers 2015-2019

  • Um privates Risiko als Veranstalter auszuschliessen, könnte eine Vereinsgründung helfen .....

    Was soll das bringen 8:-)
    Jeder der an einer Ausfahrt teilnehmen möchte muss dann in den Porsche-Racer-Verein eintreten :roargh:
    Anmelden muss man die Ausfahrten trotzdem :old:

    CU Frank k:beach:


    Wer mir am A_rsch klebt, kann nur hinter mir im Stau stehen :drive:


    Die Moral der Geschicht:
    Mezger-Motoren sterben nicht 8:-) Mann muss sie mit Gewalt töten :roargh:

  • Ich würde es auch grundsätzlich vermeiden wollen bzw. nicht machen. Deshalb muss bei meinen Touren auch jeder sein Hotel selbst buchen bzw bestätigen.