Hallo zusammen,
ich habe mir im August einen 997 Turbo aus der Schweiz gekauft. Da ich im Netz nur teilweise fündig geworden bin, wie das ganze abläuft, möchte ich hier die Gelegenheit nutzen, um es anderen etwas zu vereinfachen.
Grundsätzlich ist ein Import des Fahrzeugs recht einfach. Es gibt jedoch einige Dinge zu beachten:
- Das schweizer Fahrzeug sollte MwSt. ausweisbar sein (8%). Das führt dazu, dass ihr euch diese im Anschluss an den Kauf vom Verkäufer zurückerstatten lassen könnt und weiterhin ist für die Verzollung auch nur der Nettowarenwert relevant. Hier ist es wichtig, die Rückerstattung der Mehrwertsteuer im Vertrag schriftlich zu fixieren.
- Wurde das Fahrzeug innerhalb der EU hergestellt, so müsst ihr keinen Zoll, sondern nur Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Hierfür ist allerdings ein CoC (Certificate of Conformity) oder auch EWG-Übereinstimmungserklärung notwendig. Manche Zollagenturen fordern dieses Dokument ein, andere verweisen auf den Verkäufer. Letzteres ist zu präferieren, da ein CoC ca. 250€ kostet und die Erstellung bis zu 8 Wochen dauern kann.
- Sucht euch eine Zollagentur an eurem präferierten Grenzübergang, die euch die Verzollungspapiere ausstellt (EUR.1). Das kostet etwa 150€. Der Aufwand, den ihr alternativ betreiben müsstet, ist es einfach nicht wert.
- Fahrzeug kann in der Schweiz mit roter Nummer / Händlerkennzeichen abgeholt werden. Kurzzeitkennzeichen aus DE ist leider illegal. Wenn kein Händlerkennzeichen zur Verfügung steht muss alternativ ein Exportkennzeichen geholt werden.
Wie lief mein Kauf jetzt ab?
- Ich hab mir bei autoscout24.ch mehrere Wagen ausgesucht, die für mich infrage kommen und mit den Verkäufern geklärt, ob die Mwst. ausweisbar ist.
- Einen Trip nach CH und die Besichtigung von mehreren Wagen später hab ich mich dann auf einen Wagen festgelegt.
- Parallel habe ich mir eine Zollagentur ausgesucht, die die Erstellung der Zollpapiere für mich erledigt hat. Von diesen habe ich ein EUR.1 Formular erhalten, dass vom Verkäufer ausgefüllt und unterschrieben werden muss.
- Kaufvertrag hat mir der Verkäufer elektronisch zugeschickt. Ich hab ihn unterschrieben und zurückgeschickt. In diesem Kaufvertrag war der Kaufpreis als Bruttopreis definiert, also inkl. 8% MwSt. Weiterhin habe ich mir vom Verkäufer eine Kopie der Fahrzeugpapiere schicken lassen, sowie die ausgefüllte und unterschriebene EUR.1 Erklärung.
- Kopien von Fahrzeugpapieren, Kaufvertrag und EUR.1 Erklärung habe ich anschließend an die Zollagentur weitergeleitet, damit diese bereits die Zollpapiere erstellen konnten.
- Das Geld habe ich vorab überwiesen. Ihr könnt es natürlich auch in bar bei Abholung des Fahrzeugs bezahlen, aber dann solltet ihr darauf achten, dass ihr die Einfuhr von Bargeld anmelden müsst (ab 10.000€). Ich wurde am deutschen Zoll nach Zahlart gefragt.
- Nach Abholung des Fahrzeugs bin ich dann zur Grenze gefahren. Dort zuerst zur Zollagentur wegen der Papiere, dann zum schweizer Zoll für die Ausfuhr (5min), dann zum deutschen Zoll für die Einfuhr (60min). EinfuhrumsatzSt. muss direkt vor Ort gezahlt werden. Das kann in bar oder per Karte, z.B. VISA. Denkt hier jedoch auch daran, dass ihr noch Geld anmelden müsst. Ich bin mit dem Bargeld für den Zoll in die Schweiz gefahren (>10.000€) und der Zoll wollte mir ans Bein pissen, dass ich das Geld nicht angemeldet hatte. Da wir aber zu zweit waren, ging das Ganze dann doch. Wichtig ist hier, dass der Zoll seine Wechselkurse nur einmal im Monat festlegt. Das hat bei mir leider dazu geführt, dass ich 600€ hätte sparen können, wenn ich das Auto ein paar Tage später abgeholt hätte. Wechselkurse sind auf der Homepage des Zolls nachlesbar. Das Fahrzeug muss übrigens auch live beim Zoll vorgeführt werden. Dabei wird Fahrgestellnummer überprüft. Auch checkt der Zoll online bei Autoscout, ob der gezahlte Preis realistisch ist oder ob nicht.
- In DE bin ich dann zum TÜV gefahren um mir Papiere ausstellen zu lassen und für HU / AU. Geht in den neuen Bundesländern auch bei der DEKRA, in den alten jedoch nur beim TÜV
- Damit dann zur Zulassungsstelle und fertig ist die Überführung.
- Um jetzt die MwSt. vom schweizer Verkäufer zurückerstattet zu bekommen benötigt dieser das original Verzollungsdokument oder eine beglaubigte Kopie dessen. Weiterhin muss der Verkäufer eine korrigierte Rechnung ausstellen, die ungefähr so aussieht:
"Korrektur Rechnung Porsche 911 Turbo Tiptronic,
Fahrgestellnummer, abgeholt und ausgeführt am xx.xx.20xx, durch
dein Name / Zollagentur Musterzoll AG.
Kaufpreis CHF xx'xxx.xx (MwSt.-befreite Leistung infolge Ausfuhr nach Deutschland)
Folgenden Text durchgestrichen: (Kaufpreis CHF xx'xxx inkl. 8% MwSt.)" - In der quartalsweisen MwSt. Deklaration des Verkäufers ggü. der ESTV muss der korrigierte Umsatz als steuerfreie Leistung eingetragen werden (Ziffer 220 des Formulars). Weiterhin sollte eine Kopie der korrigierten Rechnung, sowie die beglaubigte Kopie des originalen Ausfuhrbelegs beigefügt werden.
- Punkt 10 war mir vorher leider so nicht bewusst, daher schlage ich mich gerade per Anwalt mit dem Verkäufer herum.
So viel zum Import von Fahrzeugen aus der Schweiz. Ich hoffe das hilft allen weiter, die am Import eines schweizer Fahrzeugs interessiert sind.
In diesem Sinne