Von der Website [URL:http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/] des Baden-Württembergischen Datenschutzbeauftragten: […] Ich finde das spannend, weil ich mich beruflich mit Datenschutz beschäftige. Interessant ist der verlinkte Beschluss des sog. Düsseldorfer Kreises. Zitat: […] Für Tätigkeiten, die ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke erfolgen, gilt das Datenschutzrecht nämlich nicht. Wenn man also gefragt wird, warum man eine Dashcam hat, ist man vermutlich mit der Aussage "für persönliche Tätigkeiten, nämlich zu meiner Belustigung" aus dem Schneider. Aber die Löwen vom Datenschutz haben gut gebrüllt.