356 Speedster Replika mit CH Zulassung

  • @ Ingo: Ja, bei den beiden wollte ich mich auch noch mal melden. Ich habe vor gut 8 Jahren dort einen zur Verlobung mit meiner Frau gemietet. Mitte November "oben ohne" im Speedster durch die Schweiz. War ein geiler Tag, aber meine Ohren wackeln immer noch vor Kälte bei dem Gedanken daran…


    @ Mario: NEIN, es geht nicht. Hier ist der Gesetzauszug. Bitte bedenke, dass die Regelung NUR für Fahrzeuge gilt, welche "umgebaut" wurden. Wie zum Beispiel der Austausch ganzer Karosserieteilen etc. - Das ist bei dem Mustang nicht der Fall…



    1 Fahrzeuge, die bei Inkrafttreten einer Änderung dieser Verordnung schon im Verkehr stehen, müssen mindestens den Anforderungen entsprechen, die zum Zeitpunkt ihrer ersten Inverkehrsetzung galten. Vorbehalten bleiben Übergangsbestimmungen, die eine Nachrüstungspflicht vorsehen.


    2 Nachträglich eingeführte Erleichterungen können in Anspruch genommen werden, wenn die damit verbundenen Bedingungen und Auflagen eingehalten sind.

    3 Werden an bereits im Verkehr stehenden Fahrzeugen tiefgreifende Änderungen vorgenommen, so werden diese nach dem zum Zeitpunkt der Nachprüfung vor der Weiterverwendung (Art. 34 Abs. 2) geltenden Recht beurteilt. Tiefgreifende Änderungen sind namentlich:
    a.Änderungen, die das Konzept des Fahrzeugs verändern, wie der Austausch ganzer Karosserien oder der Einbau von Antriebseinheiten, die nicht aus der Epoche des Fahrzeugs stammen;b.Änderungen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, wie das nachträgliche Anbringen von gefährlichen aerodynamischen Anbauteilen.


    1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 2. März 2012, in Kraft seit 1. Mai 2012 (AS 2012 1825).





    Wir müssen hier auch nicht darüber Diskutieren. Den Ärger habe ich ja bereits mit dem Strassenverkehrsamt.



    Ich schreibe es sehr gerne nochmals: ICH SUCHE REPLIKA-SPEEDSTER-Besitzer mit CH-ZULASSUNG!



    Danke!

  • Hallo Tom, :wink:


    Normalerweise ist es ähnlich in Deutschland und teilweise in Europa auch so. Nur wird in den KFZ Briefen, die nach dem Import oder der inländischen Herstellung ausgestellt wird, ein Datum eingetragen.
    Und genau dieses Datum liegt vor Deinem Termin. Also ist das Fahrzeug vor diesem Termin hergestellt.
    Und schon bist Du wieder bei dem Mustang.


    Ich gebe Dir nur den Tip. nutze mal das Telefon. Die Möglichkeit wie in Deutschland wird Dir niemand auf dieser Seite erklären. :old:


    Gruß


    Didi :drive:

  • Hallo Didi


    Danke!


    Ich habe den Typen vom Strassenverkehrsamt genau das gleiche gefragt. Wie ist es, wenn ich dokumentieren kann, dass die Kiste VOR dem 01. Mai 2012 gebaut wurde. Ich habe sogar auf eine mir bekannte Stammnummer eines in der CH zugelassenen Speedsters verwiesen. Seine Antwort:


    Sehr geehrter Herr XXXXXX


    Ihre Schlussfolgerung ist nicht richtig. Die Nachprüfung bezieht sich auf das Prüfdatum vor der 1. Zulassung in der Schweiz. Das Umbaudatum ist nicht relavant. Das Zeitfenster ist seit dem 1.5.2012 geschlossen.
    Auch im Ausland umgebaute und geprüfte Fahrzeuge werden vor der Inverkehrssetzung in der Schweiz, nach Schweizer Recht beurteilt. Ausländische Prüfungen können nicht anerkannt werden.
    Dabei gilt Art. 34 VTS. Bitte beachten Sie auch Art. 41. VTS, wer berechtigt ist, Garantien abzugeben.


    Freundliche Grüsse




    Ja, ich sehe echt keine Möglichkeit….

  • Hi Tom,


    Das ist für mich echt unglaublich ... Damit ist auch jeder Millionen EUR Oldtimer mit Sonderkarosse praktisch ausgeschlossen. Ob das so gewollt ist, vielleicht ist auch nur der Typ beim Straßenverkehrsamt etwas engstirnig. Aber egal, helfen tut es erstmal nicht.


    Da können - wenn überhaupt - wohl die Jungs von 356california am ehesten weiterhelfen.


    Willst Du konkret ein Fahrzeug kaufen? Oder geht es Dir nur um den Kontakt zu anderen Speedster Fahrern aus der Schweiz?


    Viele Grüße Mario

    1991 Porsche 964 C2
    1992 Mercedes 230CE
    1992 VW Golf 2
    2006 Audi TT Roadster


    Hilfe! Ich brauche mehr Platz ... :D

  • Hallo Mario


    …der Typ beim Strassenverkehrsamt mag zwar engstirnig sein…aber der ist leider gut und kompetent. Nach vielen Wochen von "halben" Antworten konnte er mir erstmals alle meine Fragen beantworten. Auch wenn ich mit seinen Antworten mehr als unglücklich bin!


    Ja, ich möchte mir einen Speedster kaufen. Nicht heute und auch nicht morgen. Ziel ist es bis vielleicht Sommer 2016. Klingt zwar weit entfernt…ihr kennt aber die Schweizer Behörden nicht!!!

  • Der ist wohl nicht engstirnig sondern hält sich schlicht an geltende Schweizer Gesetze. Auch wenn es manchmal etwas unverständlich ist was die da oben in Bern so alles ausknobeln.... 8:-)


  • Ich war Anfang des Jahres dort, um mir ein 356 Coupe anzuschauen. Wenn ich das richtig verstanden habe, habe sie das Geschäft aufgegeben, weil es eben - wie der TE schon gesagt hat - keine Möglichkeit mehr gibt, solche Replikas in Verkehr zu setzen. Unglaublich, aber wahr. Die Schweiz hat leider den autofeindlichsten Gesetzgeber auf diesem Planeten...


    Die einzige Möglichkeit für den TE ist wohl einen Gebrauchten zu kaufen. Davon gibt's aber eigentlich immer welche auf dem Markt.

  • Es können also auch keine Cobra's, Westfields, Caterhams, Ford GT40's, usw. in der CH importiert werden???

    It's better to burn out, than to fade away