Das falsche Beschuldigen eines Dritten stellt eine Straftat dar. Man wird zwar das Geld zurückverlangen können, weil die Abmachung sittenwidrig ist, aber: wer wird sich das schon trauen, wenn vor Gericht alles ans Tageslicht kommt?
Witzig, dass die "Bewertungen" zum Verwechseln gleich klingen.
Die Trickser waren auch schon mal schlauer. Aber (siehe Nigeria): es gibt immer welche, die noch dümmer sind.