Abgefahrene Reifen ...

  • Versicherungen nehmen Regress / Auch strafrechtliche Konsequenzen drohen


    Abgefahrene Reifen können zu Mitschuld an Unfall führen


    Eis und Schnee behindern im Winter oft den Verkehr. Für Autofahrer heißt das, sie müssen ihre Fahrweise den Witterungsverhältnissen anpassen: Die Geschwindigkeit entsprechend verringern und ausreichend Abstand halten. Damit allein ist es aber nicht getan. Gerade vor dem Winter rät die HUK-Coburg Versicherung Autofahrern, ihre Bereifung gründlich zu überprüfen, und weist auf folgendes hin:


    In Deutschland sind Autofahrer zwar generell nicht verpflichtet, in der kalten Jahreszeit mit Winterreifen zu fahren. Doch muss ein Reifen mindestens 1,6 Millimeter Profil haben, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Sind die Reifen stärker als erlaubt abgefahren, und es ereignet sich ein Unfall, kann dies strafrechtliche Konsequenzen für den Fahrer mit sich bringen. Außerdem riskiert der Fahrer in solchen Fällen seinen Versicherungsschutz in der Vollkasko.


    Zusätzliches Risiko: Mangelhafte Bereifung kann im Schadenfall zu einer Mitschuld führen - selbst dann, wenn jemand völlig korrekt gefahren ist. Beispiel: Einem Autofahrer, der mit abgefahrenen Reifen fährt, wird von einem anderen die Vorfahrt genommen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die abgefahrenen Reifen den Bremsweg verlängert haben und ansonsten der Unfall zu vermeiden gewesen wäre, ist der Autofahrer, dem die Vorfahrt genommen wurde, eindeutig mitschuldig. Entsprechend dem Prozentsatz seiner Mitschuld muss er also einen Teil seines eigenen Schadens selber bezahlen.


    Doch es können noch andere Kosten auf ihn zukommen. Mangelhafte Bereifung kann zu einer Gefahrerhöhung und damit zur Leistungsfreiheit seiner Kfz-Haftpflichtversicherung führen. Für den, der mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, kann das bedeuten: Zwar reguliert sein Versicherer den Schaden des Unfallgegners, doch nimmt das Unternehmen den Versicherungsnehmer später dafür in Regress.


    Quelle