Spalte #col1
...

Suche
Login

Thema diskutieren
Sie möchten sich zu diesem Thema äußern? Dann schauen Sie in den eigens dafür eingerichteten Bereich im Diskussionsforum.
Auch Leserbriefe allgemein sind willkommen.
Nachbesserungen bei Feinstaub-Verordnung
Die Feinstaub-Verordnung kommt und viele Autofahrer fürchten um ihre Mobilität. Die Einwände gegen die Verordnung hat das Bundesumweltministerium jetzt zu einem Einlenken bewegt. Man ist bereit, über eine Neuregelung zu diskutieren.
|
|
|
Ab dem 1. Juli 2007 werden die ersten Städte Umweltzonen einrichten und damit Fahrverbote für Autos mit höherem Partikelausstoß aussprechen. Fahren darf nur noch, wer entsprechende Vorgaben erfüllt - und genau da ist eine Nachbesserung des Gesetzes notwendig. Bisher wurden Autos mit Katalysatoren nach US-Norm (G-Kat) ausgenommen, so dass trotz guter Werte ebenfalls mit einem Fahrverbot zu rechnen war. „Hier werden Autos ausgesperrt, die erwiesenermaßen genauso sauber sind wie Pkw mit Ottomotor, die in Euro 1 eingruppiert werden und eine grüne Plakette bekommen", äußerte sich Dr. Erhard Oehm, ADAC- Vizepräsident für Verkehr. "Ich fordere Bundesumweltminister Gabriel auf, diese Verordnung gründlich nachzubessern", so Oehm. Einge Städte haben aufgrund dieser Tatsache die Umsetzung der Feinstaub- Verordnung verschoben. Ab dem 1. Juli 2007 wird es in Baden-Württemberg mit Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg, Schwäbisch Gmünd und Ilsfeld die ersten Städte mit Umweltzonen geben.
Um eine grüne Feinstaubplakette zu erhalten, müssen bei Pkw mit Benzinmotoren eine der folgenden Schlüsselnummern im Fahrzeugschein stehen (3. und 4. Stelle bei 14.1): 14, 16, 18 bis 70 und 71 bis 74.
ab 02.2007
